<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Polderjaeger:
@ Rugen,
Ist ein grundunger wie weisse senpf oder phacaelia auch verboten ?
Bei uns gibt's ein EU-liste mit pflanzen die auf stilllegungsflachen moglich sein
Grusse,
Polderjaeger<HR></BLOCKQUOTE>
Es ist dem Betrieb überlassen, ob er die Flächen sich selbstbegrünen läst ( meistens Quecke, Knöterich und Windhalm, dann noch Diesteln und Ausfallgetreide....
oder er eine Gründungung anbaut, wie Gelbsenf,Phaceliea oder wie bei uns die
Wildackeransaatmischung der Jägerschaft.
Vor dem 15. 07 ( glaub ich zumindest ) dürfen diese Flächen nicht wieder Bearbeitedt
werden, wenn wir Wildacker einsähen, dann nur wen die Flächen über winter Stehen bleiben.
Andere möglichkeit ist der Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen wie Raps oder Sonnenblumen für Biodiesel, Hanf oder Ölleinen und noch ein Paar mehr,
Mais für Biogasanlagen geht auch.
Andreas