Stimmt so nicht.
Der Jagdvorstand einer JG ( resultiert aus den Mitgliedern) darf nicht an beschlüssen die ihn oder Familienangehörige selber begünstigen, Mitwirken.
Der einzelne Jagdgenosse selber darf an Beschlüssen zur Mehrheitsfindung
Teuilnehmen; da ihm sonst sein eigenes Stimmrecht...