Aber in juristischer Literatur:
"Angriff im Sinne des § 32 StGB ist jede durch menschliches Verhalten unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes, gleichgültig ob der Angreifer sie will (vgl. Fischer, StGB, Komm., 65. Aufl. 2018, § 32, Rn. 5 m.w.N...