Sehr geehrter Auerochse!
Geben Sie sich keine Mühe! Sie können nur Jemanden überzeugen, welcher bereit ist, sich mit ihrer Meinung auseinanderzusetzen.
Dazu muß ich den umgangssprachlichen Unterschied einer Bedrohung zu einer Bedrohung, im strafrechtl. Sinne, gem. § 241 StGB verstehen bzw...