Hallo,
mir kam gerade folgende (theoretische) Überlegung: Wenn ein Begehungsscheininhaber nicht freie Büchse hat, also bezüglich des Wildes, das er Erlegen darf, Einschränkungen bestehen, dann Erfüllt die Erlegung von Wild, das nicht freigegeben ist, den Tatbestand der Wilderei. So weit, so...