..lt. Bundesjagdgesetz besteht die Möglichkeit für jeden Grundstückseigentümer dessen Parzelle grundsätzlich bejagbare Fläche ist, diese gänzlich vom Jagdbetrieb rauszunehmen
(aus welchen Gründen auch immer!!)
Hierzu bedarf es eines Antrages bei der zuständigen UJB.....(leider wurde diese...