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Moin!
So richtig an unsere Substanz könnte es nach einer geplanten Novellierung des Waffenrechtes in Deutschland gehen.
Ich zumindest kann mir eine Jagd ohne Schußwaffen nicht vorstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der in der Anlage beigefügten Presseerklärung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07641/929218 zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Roth
Forum Waffenrecht
Referent Öffentlichkeitsarbeit
Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Presseerklärung des Forum Waffenrecht, des Deutschen Jagdschutzverbandes und des Deutschen Schützenbundes übersenden wir Ihnen ausdrücklich auch im Namen dieser Verbände, die an der Besprechung im Innenministerium ebenfalls beteiligt waren.
Novellierung des Waffengesetzes
- gemeinsame Erklärung der beteiligten Verbände -
Am 12.2.2001 fand im Bundesinnenministerium eine erneuter Gedankenaustausch der beteiligten Verbände mit den Staatssekretären des BMI über die vorgesehene Novellierung des Waffengesetzes statt.
Gegenstand des Gespräches war der Gesetzentwurf vom Juli 2000 und die dazu von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschläge.
Die Verbände zeigten sich von den neuen, erheblich von den Kompromissen des letzten Gespräches abweichenden, neuen Regelungen überrascht und enttäuscht.
War der alte Entwurf trotz einiger Schwierigkeiten noch hinnehmbar, nimmt die Novelle jetzt unter den neuen Vorstellungen der Länder eine Wendung, die unter Aspekten der inneren Sicherheit völlig überzogen ist und den als rechtstreu bekannten, legalen Waffenbesitzer, also den Jäger, Sportschützen und Sammler zu einem lebenslang kontrollierten Bürger macht, der ständig den Besitz seiner Waffen rechtfertigen muß.
Auch wenn in der Besprechung erneut einige Änderungen bewirkt werden konnten, ist der Entwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung für die Verbände nicht akzeptabel.
Sie werden in einer Stellungnahme versuchen, eine weitere Verbesserung für die legalen Waffenbesitzer zu erwirken, gaben allerdings unmißverständlich zu verstehen, daß mit den, seitens der Länder eingeflossenen, Vorstellungen eine Novellierung des Gesetzes im Konsens mit den Betroffenen nicht zu erreichen sein werde. Sobald der Entwurf im Wortlaut vorliegt, werden die Verbände erneut die Gelegenheit nutzen, detailliert Stellung zu nehmen.
Die Verbände betonten ein weiteres Mal, daß sie ein ureigenes Interesse an einem Waffengesetz haben, das der inneren Sicherheit dient, daß aber die jetzt diskutierten Regelungen die Jäger, Sportschützen und Sammler in einer nicht zu rechtfertigenden Form reglementieren, ohne daß hierdurch ein Gewinn für die innere Sicherheit erreicht wird.
So richtig an unsere Substanz könnte es nach einer geplanten Novellierung des Waffenrechtes in Deutschland gehen.
Ich zumindest kann mir eine Jagd ohne Schußwaffen nicht vorstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der in der Anlage beigefügten Presseerklärung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07641/929218 zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Roth
Forum Waffenrecht
Referent Öffentlichkeitsarbeit
Zitat:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Presseerklärung des Forum Waffenrecht, des Deutschen Jagdschutzverbandes und des Deutschen Schützenbundes übersenden wir Ihnen ausdrücklich auch im Namen dieser Verbände, die an der Besprechung im Innenministerium ebenfalls beteiligt waren.
Novellierung des Waffengesetzes
- gemeinsame Erklärung der beteiligten Verbände -
Am 12.2.2001 fand im Bundesinnenministerium eine erneuter Gedankenaustausch der beteiligten Verbände mit den Staatssekretären des BMI über die vorgesehene Novellierung des Waffengesetzes statt.
Gegenstand des Gespräches war der Gesetzentwurf vom Juli 2000 und die dazu von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschläge.
Die Verbände zeigten sich von den neuen, erheblich von den Kompromissen des letzten Gespräches abweichenden, neuen Regelungen überrascht und enttäuscht.
War der alte Entwurf trotz einiger Schwierigkeiten noch hinnehmbar, nimmt die Novelle jetzt unter den neuen Vorstellungen der Länder eine Wendung, die unter Aspekten der inneren Sicherheit völlig überzogen ist und den als rechtstreu bekannten, legalen Waffenbesitzer, also den Jäger, Sportschützen und Sammler zu einem lebenslang kontrollierten Bürger macht, der ständig den Besitz seiner Waffen rechtfertigen muß.
Auch wenn in der Besprechung erneut einige Änderungen bewirkt werden konnten, ist der Entwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung für die Verbände nicht akzeptabel.
Sie werden in einer Stellungnahme versuchen, eine weitere Verbesserung für die legalen Waffenbesitzer zu erwirken, gaben allerdings unmißverständlich zu verstehen, daß mit den, seitens der Länder eingeflossenen, Vorstellungen eine Novellierung des Gesetzes im Konsens mit den Betroffenen nicht zu erreichen sein werde. Sobald der Entwurf im Wortlaut vorliegt, werden die Verbände erneut die Gelegenheit nutzen, detailliert Stellung zu nehmen.
Die Verbände betonten ein weiteres Mal, daß sie ein ureigenes Interesse an einem Waffengesetz haben, das der inneren Sicherheit dient, daß aber die jetzt diskutierten Regelungen die Jäger, Sportschützen und Sammler in einer nicht zu rechtfertigenden Form reglementieren, ohne daß hierdurch ein Gewinn für die innere Sicherheit erreicht wird.