Begehungsschein vorzeitig gekündigt - Geld zurück?

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In einem kleinen (110 ha), reinem Wald-Revier hatte ich einen Begehungsschein für 750€ ausgestellt. Dieser beinhaltete 2 männliche und 1 weibliches Stück Rehwild, 2 Stk. Schwarzwild und jedes weitere geschossene Stück Schwarzwild musste für 2€/kg abgenommen werden. Wildschaden gibt es nicht und alle Kosten für Kirrmaterial und Wildackerbestellungen habe ich getragen.
Der Begehungsscheininhaber hat allerdings wegen seiner Nähe zum Revier regelmäßig gekirrt.

Nun ist es leider so, dass der Begehungsscheininhaber einen Bock geschossen hat und mir davon nichts erzählt hat. Ich habe durch Zufall den Anschuss und Aufbruch gefunden und habe daraufhin den Begehungsscheininhaber vorsichtig gefragt, ob er dies war. Leider leugnete er die ganze Geschichte. Erst nachdem ich die Polizei mit einbeziehen wollte bzw. Anzeige wegen Wilderei gegen Unbekannt stellen wollte, sagte er mir, einen Bock geschossen zu haben.

Das Vertrauen ist damit natürlich dahin und der Begehungsscheininhaber und ich haben uns geeinigt, dass der Begehungsschein seine Gültigkeit verliert. Nun sind da aber die 750€....
Wie sieht die ganze Geschichte rechtlich aus? Wilderei ist es ja vermutlich nicht, weil er ja eigentlich berechtigt war??? Allerdings hat er den Abschuss anfänglich geleugnet....
Da ich leider selbst nicht viel Geld verdiene und Kosten für Pacht, Jagdsteuer, Wildacker, Kirrmaterial von 2000€ habe, will ich nicht die kompletten 750€ zurück zahlen.

Leider habe ich im Internet nicht gefunden, wie eine solche Sache rechtlich aussieht und zu was ich verpflichtet bin.
Kann mir hier jemand helfen?

Besten Dank und WMH!
 
A

anonym

Guest
Rechne Durchschnittsgewicht Reh x erzielbarer Preis bei euch. Das ganze mal 3. Das gleiche machst du mit dem Schwarzwild. Dann addierst du Reh und Schwarzwild. Diese Summe ziehst du von den 750€ ab. Somit kennst du die Pachtkosten. Diese behälst du plus den Preis des geschossenen Bockes und gut ist
 
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Dieser beinhaltete 2 männliche und 1 weibliches Stück Rehwild, 2 Stk. Schwarzwild....
Die erteilte Jagderlaubnis wurde zweifelsfrei mit dem 3. Bock überschritten. Es wurde also ohne Erlaubnis gejagt - es liegt klar Wilderei vor.

Jagderlaubnis widerrufen, Schein zurückverlangen und Ende.

Soll er doch auf Rückerstattung klagen.....:twisted:

basti
 
A

anonym

Guest
Rechne Durchschnittsgewicht Reh x erzielbarer Preis bei euch. Das ganze mal 3. Das gleiche machst du mit dem Schwarzwild. Dann addierst du Reh und Schwarzwild. Diese Summe ziehst du von den 750€ ab. Somit kennst du die Pachtkosten. Diese behälst du plus den Preis des geschossenen Bockes und gut ist

Perfekt, BlaserfanR8! :thumbup: So würde ich es machen.
 
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Die erteilte Jagderlaubnis wurde zweifelsfrei mit dem 3. Bock überschritten. Es wurde also ohne Erlaubnis gejagt - es liegt klar Wilderei vor.

Jagderlaubnis widerrufen, Schein zurückverlangen und Ende.

Soll er doch auf Rückerstattung klagen.....:twisted:

basti

Das war ja sein erster Bock, den er dieses Jahr geschossen hat... Er hätte also danach sogar noch einen weiteren frei gehabt. Er hat es allerdings nicht gesagt und erst nach Androhung der Polizei gesagt....
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus Jagdliebhaber,
ganz ehrlich, die Sache ist trotz allem einfachem Anschein nach komplex.

Lasse Dich von einem Rechtsanwalt beraten, der im Jagdrecht firm ist.

Die Jagderlaubnis zu widerrufen war mit Sicherheit der richtige Weg. Du kannst andeuten, dass Du Anzeige erstatten wirst....

Ob das so sinnvoll ist und nicht in eine Nötigung ausartet, sollte Dir der Rechtsanwalt sagen. Gestalte alles wasserdicht und lasse von ihm ein Schreiben aufsetzen. Die Kosten stellst Du dem Vertrauensbrecher obenauf in Rechnung.

Das was da gelaufen ist, ist mehr als mies von ihm und lässt auf Wiederholung schließen.

Da musst Du gleich Nägel mit Köpfen machen !

Waidmanns Gruß :cheers:
 
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Ich frage mich, wenn ich das lese, wieso unterschlägt jemand einen Bock den er ja eh hätte erlegen dürfen:confused:

Es gibt da für mich eigendlich nur zwei Antworten:
Ihr habt euch nicht genau abgesprochen und der Begeher hat gedacht er könnte die Stücke die im Begehungsschein Preis drin sind eindach erlegen.:what:

Oder aber er hatte einfach Angst davor das Ihr mit ihm den Bock tot trinken wollt und er das Körperlich nicht durch hält.:what:

Er muss ja wohl eine Begründung gesagt haben. Darauf wäre ich Gespannt.
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A

anonym

Guest
Vielleicht damit er einen 3ten Bock für lau schießen kann;-)
 
A

anonym

Guest
Den Fehler sehe ich beim Begehungsschein Nehmer. Eine Sache des Anstandes dem Pächter kurz Bescheid zu sagen dass man im Revier ist und was man vor hat.
Denke eine langjährige vernünftige Jagdbeziehung kann nur durch Drn nötigen Respekt und Anstand bestehen. Schade dieses Verhalten des begehungsscheininhabers ob jetzt beabsichtigt oder aus Unwissenheit produziert unnötigen Unmut und Ärger :-(
 
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Ich frage mich, wenn ich das lese, wieso unterschlägt jemand einen Bock den er ja eh hätte erlegen dürfen:confused:

Es gibt da für mich eigendlich nur zwei Antworten:
Ihr habt euch nicht genau abgesprochen und der Begeher hat gedacht er könnte die Stücke die im Begehungsschein Preis drin sind eindach erlegen.:what:

Oder aber er hatte einfach Angst davor das Ihr mit ihm den Bock tot trinken wollt und er das Körperlich nicht durch hält.:what:

Er muss ja wohl eine Begründung gesagt haben. Darauf wäre ich Gespannt.
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Es war klar abgesprochen, dass er Böcke, die er geschossen hat, melden muss... Außerdem deutet die Tatsache, dass er den Abschuss geleugnet hat, nicht auf ein Abspracheproblem hin... BlaserfanR8 schrieb ja schon, dass er wohl mehr als 2 Böcke schießen wollte...
 
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In einem kleinen (110 ha), reinem Wald-Revier hatte ich einen Begehungsschein für 750€ ausgestellt. Dieser beinhaltete 2 männliche und 1 weibliches Stück Rehwild, 2 Stk. Schwarzwild und jedes weitere geschossene Stück Schwarzwild musste für 2€/kg abgenommen werden. Wildschaden gibt es nicht und alle Kosten für Kirrmaterial und Wildackerbestellungen habe ich getragen.
Der Begehungsscheininhaber hat allerdings wegen seiner Nähe zum Revier regelmäßig gekirrt.

Nun ist es leider so, dass der Begehungsscheininhaber einen Bock geschossen hat und mir davon nichts erzählt hat. Ich habe durch Zufall den Anschuss und Aufbruch gefunden und habe daraufhin den Begehungsscheininhaber vorsichtig gefragt, ob er dies war. Leider leugnete er die ganze Geschichte. Erst nachdem ich die Polizei mit einbeziehen wollte bzw. Anzeige wegen Wilderei gegen Unbekannt stellen wollte, sagte er mir, einen Bock geschossen zu haben.

Das Vertrauen ist damit natürlich dahin und der Begehungsscheininhaber und ich haben uns geeinigt, dass der Begehungsschein seine Gültigkeit verliert. Nun sind da aber die 750€....
Wie sieht die ganze Geschichte rechtlich aus? Wilderei ist es ja vermutlich nicht, weil er ja eigentlich berechtigt war??? Allerdings hat er den Abschuss anfänglich geleugnet....
Da ich leider selbst nicht viel Geld verdiene und Kosten für Pacht, Jagdsteuer, Wildacker, Kirrmaterial von 2000€ habe, will ich nicht die kompletten 750€ zurück zahlen.

Leider habe ich im Internet nicht gefunden, wie eine solche Sache rechtlich aussieht und zu was ich verpflichtet bin.
Kann mir hier jemand helfen?

Besten Dank und WMH!

Gude,

stelle ihm doch der Einfachheit halber für den erlittenen Ärger die doppelten Jagdbetriebskosten für den Bock in Rechnung und erstatte ihm 500,- €.

Das Jagdjahr ist jung und Du findest vielleicht bald einen neuen Jagderlaubnisscheininhaber, der ehrlicher ist.

}:-\
B
 
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Den Fehler sehe ich beim Begehungsschein Nehmer. Eine Sache des Anstandes dem Pächter kurz Bescheid zu sagen dass man im Revier ist und was man vor hat.
Denke eine langjährige vernünftige Jagdbeziehung kann nur durch Drn nötigen Respekt und Anstand bestehen. Schade dieses Verhalten des begehungsscheininhabers ob jetzt beabsichtigt oder aus Unwissenheit produziert unnötigen Unmut und Ärger :-(

Es war sogar so, dass er sich im Revier ansetzen durfte, ohne mir jedes mal Bescheid zu geben. Er sollte mir einfach nur sagen, wenn er was geschossen hat. Also meines Erachtens eine sehr faire Sache von mir...

Die Frage, auf die ich hier schon Antworten bekommen habe, ist weiterhin: Wie geht man mit den 750€ um?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
...

Die Frage, auf die ich hier schon Antworten bekommen habe, ist weiterhin: Wie geht man mit den 750€ um?
Rechtsberatung und dann das, was Dein Gewissen zu lässt !

( So ein Vertrauensbruch ist allerdings mehr als mies. Ich würde befürchten, dass da schon mehr gelaufen sein könnte.... )

Musst Du für Dich selber entscheiden....
 

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