Der Schweizer Jagdverband hat nun nach mehreren Anfragen eine Position zu dem Thema eingenommen und seine Stellungnahme veröffentlicht.
Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen
Das Statement ist aus meiner Sicht schlicht weg nicht haltbar- völlig falsche Behauptungen und fachliche Inkompetenz. Schalldämpfer gelten nach Schweizer Recht nicht als Kriegsmaterial, alle offensichtlichen Vorteile werden komplett geleugnet :roll: Den Jagdverwaltungen fehlt eine Grundlage auf der Sie SD wirklich vernünftig bewilligen könnten - Gesundheit etc.
Wir sind wohl so weit wie es der DJV vor einigen Jahren war...
Nachträgliche Anmkerkung: Die jagdliche Verwendung von Schalldämpfern ist durch ein Verbot in der eidg. Jagdverordnung schweizweit untersagt. Waffenrechtlich sind sie verboten jedoch über eine Ausnahmebewilligung erhältlich, wenn ein achtenswerter Grund vorliegt.
Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen
Das Statement ist aus meiner Sicht schlicht weg nicht haltbar- völlig falsche Behauptungen und fachliche Inkompetenz. Schalldämpfer gelten nach Schweizer Recht nicht als Kriegsmaterial, alle offensichtlichen Vorteile werden komplett geleugnet :roll: Den Jagdverwaltungen fehlt eine Grundlage auf der Sie SD wirklich vernünftig bewilligen könnten - Gesundheit etc.
Wir sind wohl so weit wie es der DJV vor einigen Jahren war...
Nachträgliche Anmkerkung: Die jagdliche Verwendung von Schalldämpfern ist durch ein Verbot in der eidg. Jagdverordnung schweizweit untersagt. Waffenrechtlich sind sie verboten jedoch über eine Ausnahmebewilligung erhältlich, wenn ein achtenswerter Grund vorliegt.
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