Position JagdSchweiz zu Schalldämpfern

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Der Schweizer Jagdverband hat nun nach mehreren Anfragen eine Position zu dem Thema eingenommen und seine Stellungnahme veröffentlicht.

Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen

Das Statement ist aus meiner Sicht schlicht weg nicht haltbar- völlig falsche Behauptungen und fachliche Inkompetenz. Schalldämpfer gelten nach Schweizer Recht nicht als Kriegsmaterial, alle offensichtlichen Vorteile werden komplett geleugnet :roll: Den Jagdverwaltungen fehlt eine Grundlage auf der Sie SD wirklich vernünftig bewilligen könnten - Gesundheit etc.

Wir sind wohl so weit wie es der DJV vor einigen Jahren war...


Nachträgliche Anmkerkung: Die jagdliche Verwendung von Schalldämpfern ist durch ein Verbot in der eidg. Jagdverordnung schweizweit untersagt. Waffenrechtlich sind sie verboten jedoch über eine Ausnahmebewilligung erhältlich, wenn ein achtenswerter Grund vorliegt.
 
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Hallo riffer

Unsere (wie alle anderen) Jagdgesellschaft(en) im Kanton Zürich wurden vor ca. 1 Monat mittels Rundschreiben von JagdZürich angegangen (von unserem Jagdschutz-Verein und NICHT durch die Kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung) und zu generellen Stellungnahmen gebeten für:

- Einsatz von Schalldämpfern
- Einsatz von Nachtsicht-Vorsatz-Geräten und Nachtsichtzielgeräten
- Einsatz von Drohnen für die Jagd

Da ich im Oktober vor einem Jahr in den schottischen Highlands zwei Rotwild-Stiere auf mehrtägiger Pirsch erlegen durfte und dabei äusserst positive Erfahrungen mit SD machen durfte, konnte ich - zumindest was das Statement unserer Gesellschaft betrifft - hier positiv Einfluss nehmen. Ich konnte meine Mitjäger von den positiven Fakten (reduzierter Rückstoss und vermindertes Mündungsfeuer, keine Verfälschung des Gehörs und Stereohörens durch elektronischen Gehörschutz sowie verbesserte Treffpunktlage) überzeugen.

Die Verwendung von Nachtsicht-Vorsatz-Geräten wie auch Nachtsichtzielgeräten sind neu im Kanton Zürich nach langer Diskussion und Test-Phase auf Antrag bei der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung zu Lasten Jäger erwerbbar, sofern du dich als bisheriger Schwarzwild-Jäger ausweisen kannst. Für die Nachtsichtzielgeräte benötigst du ausserdem die kantonale Ausnahmebewilligung, da diese - gleich wie SD oder Laser - als verbotenes Waffenzubehör gem. Art 4 und 5 Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gelten.

Beim Einsatz für Drohnen für die Jagd sehe ich für mich derzeit nur einen valablen Einsatz-Zweck: die Rehkitz-Rettung vor dem Mähen. Dazu benötigst du allerdings eine Drohne, die mit Wärmebild-Kamera ausgestattet ist. Habe hier ein privates Projekt am Laufen...

Die Position von JagdSchweiz stammt vermutlich ja aus der Feder von Herren im etwas schon gesetzteren Alter... Und da man ja zeitlebens keinen SD brauchte, wird man ihn aus deren Sicht wohl auch in Zukunft nicht brauchen... :lol:
Die Entwicklung im Kanton Zürich rund um die oben beschriebene Nachtjagd, aber auch die Erfahrungen mit SD in Skandinavien und seit neuster Zeit auch in Deutschland (Bayern) geben mir zumindest Anlass zur Hoffnung - ganz nach dem Motto: gut Ding will Weile haben...
Weidmannsheil
 
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Die Umfrage von JagdZürich ist ein erfreulicher Ansatz. Wobei ich mich Frage, wie eine seriöse Meinungsbildung bzw. Rückmeldung zu den Themen möglich sind, wenn Praxiserfahrungen meist komplett fehlen. Daher wäre es wohl unumgänglich auf Schiessständen den Jägern aber auch Behörden wie Wirkung von SD aufzuzeigen. Bei entsprechender Nachfrage - Interesse, liesse sich so etwas auch in unserer Region organisieren.

Bei der eidg. Wildhüter Ausbildung hat es anscheinend eine solche Vorführung gegeben, die Resonanz war wie zu erwarten durchweg positiv.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Wenn dann muss der Druck durch die Wildhut kommen, die ja berufsbedingt mit Schusswaffen arbeiten muss. Da geht es wie im grossen Kanton auch um die Emmisionsreduktion an der Quelle.

Jagd Schweiz ist halt eine Bünzlivereinigung. Und viele derer, die SD ablehnen sehe ich auch auf der Schiessanlage ohne Gehörschutz. Sind aber alle schwerhörig...
 
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Die Wildhut ist bei uns in der Schweiz aber auch sehr unterschiedlich, von Ehrenamtlich bis zur Vollzeitanstellung... Wobei dennoch alle den Jagdverwaltungen unterstellt sind. Wenn die Jagdverwaltung selbst keine Interesse daran hat, werden sich die paar angestellten Jagdaufseher kaum sehr weit aus dem Fenster lehnen wollen.... Wobei es grundsätzlich egal ist ob man für die Arbeit entlöhnt wird oder nicht, alle Jäger führen einen gesetztlichen Auftrag aus den es zu erfüllen gilt bzw. in den Revierkantonen sogar für allfällige Schäden und Nichterfüllung haften. Sonst könnte man alle Gehörschäden einfach als Berufsrisiko von Jagdaufseher abtun- niemand wurde zur Anstellung gezwungen...
 
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Habe das auch gesehen, völlig unverständlich!
Wie ihr aber richtig schreibt: die hören einfach nix mehr ...
An der Zeit wäre es aber, die "alten Zeiten" zurück zu holen (vor dem Verbot) und den gleichen Schritt zu machen, wie die fortschrittlichen in Skandinavien, GB und Bayern!
 
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Siehe dazu auch spezifischer Artikel in Jagd & Natur in der Juni - Ausgabe mit Suva-Test.
 

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