Warum sind dann beispielsweise Polizisten Fachbesucher?
Mit folgenden Dokumenten legitimiert man sich als Fachbesucher:
• Gewerbeanmeldung aus der klar hervorgeht, dass die Firma mit Waren, die auf der
IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, handelt.
• Auszug aus dem Handelsregister aus dem klar hervorgeht, dass die Firma mit Waren, die auf
der IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, handelt.
• Waffenhandelslizenz (kein Waffenschein!)
• Lieferantenrechnungen neueren Datums, aus denen hervorgeht, dass mit den Waren, die auf
der IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, gehandelt wird.
• Mitarbeiter legitimieren sich mit einer Mitarbeiterlegitimation, d.h. auf Firmenpapier ausgestellte
Bestätigung des Vorgesetzten, dass sie im Auftrag der Firma die Messe besuchen.
• Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung aus denen hervorgeht, dass ein aktuelles Anstellungsver-
hältnis in der Branche besteht. Vertrauliche Informationen können geschwärzt werden.
• Schriftliche, persönliche Einladung einer ausstellenden Firma. Unpersonalisierte Einladungen zum
Selbstausfüllen werden nicht akzeptiert.
• Eintrittsgutscheine gelten nicht als Nachweis der Zutrittsberechtigung! Es sind die genannten
Dokumente zur Legitimation erforderlich.
• Dienstausweis einer zutrittsberechtigten Fachbehörde.
• Polizeibeamte mit Dienstausweis.
• Bundeswehrsoldaten mit Truppenausweis.