[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Irgendwie ist das ganze sowieso seltsam, im rotgrünen RLP war das kein Problem, im damals grünroten Bawü auch nicht, auch nicht im schwarzgrünen Hessen.
Das ganze hat imho wenig mit der Partei, viel mehr mit Befindlichkeiten einzelner in den falschen Positionen zu tun.
Vielleicht sollte man mal die zuständigen Beamten einladen mit eigenen Ohren zu hören was da passiert.
 
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Naja, ärgerlich ist ja mehr die Diskrepanz zwischen Wahlkampfversprechen und den folgenden Taten - wie leider oft in der Politik.

Natürlich ist es für die Bundesländer ein gewisses Risiko, beim SD großzügig zu sein, schließlich legt man ja ein Bundesgesetz (WaffG und WaffVerwV) aus. Aber in anderen Fragestellungen lassen es die Bundesländer auch durchaus darauf ankommen... Insofern ist es wohl tatsächlich keine Parteifrage, sondern Befindlichkeits- und Ermessensentscheidung. Trotzdem ein trauriges Bild.
 
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Mit dem WaffG hat das nichts zu zun, sondern mit den dämlichen Zusatz/Verbot im niedersächsischen JagdG.
Steht bei uns nicht drin, machts einfacher.

Einzelne Kreise in Hessen konnten deswegen schon genehmigen, bevor die Landesregierung eine VO geschaffen hat.
Bei uns schon Ende 2015, die landesweite Regelung gilt erst seit Juni 2017.
 
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Mit dem WaffG hat das nichts zu zun, sondern mit den dämlichen Zusatz/Verbot im niedersächsischen JagdG.
Steht bei uns nicht drin, machts einfacher.

Einzelne Kreise in Hessen konnten deswegen schon genehmigen, bevor die Landesregierung eine VO geschaffen hat.
Bei uns schon Ende 2015, die landesweite Regelung gilt erst seit Juni 2017.

Nja, nicht ganz, ein Landesgesetz kann das Bundesgesetz ja nicht einfach ignorieren.


Schalldämpfer sind wesentliche Teile einer Waffe und damit gilt §8 WaffG:

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind.

Das kann man nun bzgl. der Bedürfnisprüfung auslegen, was die Länder ja auch tun.

Aber es gibt ja auch noch die "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz" WaffVwV" (ebenfalls Bundesebene) und da steht drin:

8.1.6 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (z.B. Abschuss von Gehegewild bei weitergehend nachgewiesener Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers).

Insofern dehnen die Länder ihre Auslegungsspielräume ja sehr deutlich...
 
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Das Bedürfnis ergibt sich aus der europäischen Arbeitsschutz Richtlinie. Das ist der einzige wirkliche Hebel gewesen.
Deswegen definieren die Länderverordnungen teilweise immer noch Mindestdämmwerte und eben die Beschränkung der Dinger.
Krass ist nur Bayern, die das eigene Gesetz mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen und das noch unbegrenzt.

Scheint offensichtlich kein echtes rechtliches Problem zu sein. Bis hin zu meiner Heimat, wo einzelne Kreise einfach genehmigt haben, allerdings mit eigenen Auflagen.
Auch, weil es Landesjagdgesetz nicht verbietet.
 
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Keine Ahnung ob das ein echtes rechtliches Problem ist. Es könnte aber sein, dass der Bund die Länder zwingt, die Länderregelungen konform zu einer aktuellen oder zukünftigen Bundesregelung zu gestalten und dann stehen die Länder möglicherweise dumm da, weil sie es mit einem Haufen unzufriedener SD-Besitzer zu tun haben, denen man dann das Bedürfnis aberkennt. Kurze Hose, Holzgewehr...

Und nun mag es sein, dass es Länder gibt (wie Niedersachsen), die ein wenig feiger sind als andere und dieses Risiko lieber nicht eingehen, sondern eben eine restriktive Regelung präferieren...
 
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12 Apr 2016
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Fazit:

die Politikverdrossenheit wird weiter zunehmen und unsere "Volks-Vertreter" (ver-)treten weiter die letzten gutgläubigen Wähler.
 
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Hat sich in dem Thema irgendetwas bewegt?

Bei Roedale steht, dass im Raum Göttingen Ausnahmegenehmigungen für SD´s erteilt worden sind, weiß jemand etwas darüber?
 
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Hat sich in dem Thema irgendetwas bewegt?

Bei Roedale steht, dass im Raum Göttingen Ausnahmegenehmigungen für SD´s erteilt worden sind, weiß jemand etwas darüber?

Ja, die wohnen in Göttingen, haben aber einen Pirschbezirk bzw. Jagderlaubnisschein bei Hessen-Forst.
 
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Im LK HI gibt es schon seit Jahren Ausnahmegenehmigungen.
Auch für „Privatleute“.

VG

Wie sehen diese Ausnahmegenehmigungen denn aus? Im Landesjagdgesetz ist der jagdliche Einsatz von Schalldämpfern verboten. Kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

Mehr brauche ich nämlich nicht, der Dämpfer liegt seit meinem Umzug von MV nach NS leider nuttzlos im Schrank.
 
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5 Feb 2011
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Ein Bekannter von mir hat eine bekommen.
Muss mal nachfragen, mit welcher Begründung.

Hat er eine Genehmigung zum Erwerb bekommen oder tatsächlich eine Genehmigung zur jagdlichen Nutzung des SD in Niedersachsen?

Anders als in Bayern gibt es im niedersächsischen Gesetz nämlich KEINE Öffnungsklausel, die den Behörden eine Möglichkeit zur Genehmigung von Ausnahmen gibt.
 
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15 Sep 2005
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Erwerb & Nutzung in NDS.

Nachtrag: war leider doch nur der Erwerb und nicht Erwerb & Nutzung.
Sorry!
 
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Kann ich aktuell in NDS mit einer entsprechend dokumentierten Vorschädigung eine Ausnahmegenehmigung erhalten?

Oder gilt noch immer ein absolutes Verbot?
 

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