[Niedersachsen] Schalldämpfer in Niedersachsen

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Hallo in die Runde!

Mir fehlte an dieser Stelle noch ein Faden zum Informationsaustausch zum Sachstand in Niedersachsen. :p

Gibt es in der Hinsicht irgendwas neues? Meine Letzte Information war ein Artikel aus dem Sommer 2015, in dem zwar in dieser Legislaturperiode das Gesetz nicht mehr grundlegend angefasst, unter anderem das Thema Schalldämpfer aber aufgegriffen werden sollte. ... Seit dem ruht der See.

Gruß, Hanjo
 
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Die Gesetzesänderung ist in Vorbereitung. Wann das soweit sein wird, weiß ich nicht.
Eine Ausnahmeregelung wie in Bayern kann es nicht geben, da das niedersächsische Gesetz im Gegensatz zum bayrischen keine Öffnungsklausel (z.B. ... die Behörde kann Ausnahmen zulassen ...) enthält.
Es bleibt uns also nichts anderes übrig als zu warten.

Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Behörden schon jetzt SD eintragen sollten, da es nun immer mehr Bundesländer gibt die ausdrücklich die Jagd mit SD fördern. Wir können ja auch alle Waffen in die anderen Bundesländer mitnehmen und dort jagen. Dieser Quatsch den Niedersachsen den SD vorzuenthalten weil es hier noch keine Gesetzegrundlage zur Jagd damit gibt ist etwas überholt.

Gruß
Ringo
 

KL

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Das Ministerium eiert noch herum.
Laut meiner Information vom Landesjagdverband soll der Besitz/Gebrauch nur Förster/Berufsjäger gestattet werden.

Die haben es immer noch nicht gerafft das es die EU-Richtlinie gibt.
 
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Dann müssen eben mal 2000 Leute klagen. Nur das machen viel zu wenige...

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Wichtig ist erstmal, dass das LJG geändert wird. Sollte dort zwischen Berufsjägern und Nicht-Berufsjägern unterschieden werden, muss geklagt werden. Die Begründung der bayrischen Regelung liefert gute Argumente. Das GG gilt auch in Niedersachsen.

Die Genehmigungspraxis der Waffenbehörden ist eine zweite Sache. Sollte da unterschieden werden, bietet sich natürlich auch eine Klage an.

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Der aktuelle Gesetzesentwurf für das niedersächsische Landesjagdgesetz sieht folgende Formulierung vor:

"[...] Berufsgruppen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber oder Dienstverhältnis zum Dienstherrn stehen und die Jagdausübung zur beruflichen Tätigkeit gehört, die Verwendung von Schalldämpfern ermöglicht."

Dies heißt nichts anderes, als dass NICHT-Berufsjäger in Sachen Gesundheitsschutz gegenüber Berufsjägern benachteiligt werden sollen. Dafür gibt es KEINEN sachlichen Grund. Es gilt nur, die Jagdausübung so unattraktiv und unangenehm wie möglich zu gestalten.

Die Anhörungen zu diesem Gesetzesentwurf werden noch stattfinden.
Es gibt noch Möglichkeiten Einfluss zu nehmen!

Schreibt an unseren niedersächsischen Landwirtschaftsminister (Poststelle@ml.niedersachsen.de), die Landtagsabgeordneten eures Wahlkreises und an alle übrigen Landtagsabgeordneten mit folgenden Fragen und Hinweisen:

- Ein Verbot soll sachlich begründet sein. Wodurch wird das Verbot der Schalldämpfernutzung für NICHT-Berufsjäger begründet? Welche Nachteile hat die Nutzung von Schalldämpfern durch diese Gruppe?
- Kriminalprävention ist KEINE Begründung für Regelungen des Jagdgesetzes. Dies ist Sache des Waffenrechts. Darüber hinaus betrachtet das BKA Schalldämpfer zur jagdlichen Nutzung als nicht deliktrelevant.
- Schalldämpfer ermöglichen keine "leise" Jagd. Schon wenige hundert Meter vom Schützen ist der gedämpfte Schuss mit jagdlichen Langwaffen vom ungedämpften Schuss nicht zu unterscheiden (der Überschallknall des Geschosses kann nicht gedämpft werde). Schüsse aus jagdlichen Langwaffen erreichen auch mit modernen Schalldämpfern Lärmpegel über 125dB.
- Schalldämpfer dienen dem Gesundheitsschutz und ersparen dem Gesundheitssystem erhebliche Kosten zur Behandlung von Gehörschäden.
- Warum ist das Gehör der Hunde von NICHT-Berufsjägern weniger Schützenswert als das der Hunde von Berufsjägern?
- In Bayern werden Schalldämpfer für ALLE Jäger genehmigt. Begründet wird dies mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz). Warum soll dieses Recht in Niedersachsen nicht gelten?
- Nach Bayern hat auch Brandenburg die Schalldämpfernutzung für alle Jäger auf den Weg gebracht. In Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien und zahlreichen anderen Ländern werden Schalldämpfer zum Gesundheitsschutz eingesetzt. Warum versucht man in Niedersachsen einen Sonderweg zu gehen?

Schreibt an die Landesjägerschaft Niedersachsen:

- Als Mitglied in der LJN erwarte ich, dass die LJN sich für die Möglichkeit der jagdlichen Nutzung von Schalldämpfern durch ALLE Jäger einsetzt! Gesundheitsschutz geht jeden an. Die LJN ist unsere Interessenvertretung. Dann möge sie bitte in diesem Sinne aktiv werden!

Alle diese Fragen und Hinweise sind natürlich nicht abschließend.

Schweigen ist die schwächste Form der Zustimmung (aber es ist eine Zustimmung)! Wer jetzt nichts unternimmt, darf sich über eine Gesetzesänderung, die die berechtigten Interessen ALLER Jäger nach effektivem Gesundheitsschutz unberücksichtigt lässt, nicht beschweren.

In diesem Sinne,
Ringo
 
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ringo:

Vielen Dank für Deine Ausführungen. Da ist viel wichtiges enthalten, das den Änderungsverantwortlichen mitgeteilt werden muss. Zwei Fragen stellen sich mir dabei jedoch:

1. Was ist die Quelle des geplanten Entwurfs? Wenn ich mich an meinen Abgeordneten wende, würde ich meine Sorge gerne fundiert begründen können, um am Ende nicht dumm dazustehen.

2. Sind Eigenjagdbesitzer, die ja zur Jagd verpflichtet sind, den Berufsjägern gleichgestellt? Bzw. ist die Anstellung eines Jägers durch einen EJ-Besitzer der beruflichen Jagdausübung gleichzustellen?

Sollte sich die Änderung tatsächlich nur auf ausgebildetet Berufsjäger und angestellte Förster beschränken, wäre es im Zuge der aktuellen Liberalisierungen anderer Bundesländer äußerst unverständlich.

Würde mich freuen, wenn jemand dazu Informationen bzw. weitergehende Ansatzpunkte hat.

Horrido
 
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Vielen Dank für den Artikel.
Das ist ja durchaus eine anführbare Quelle in der Diskussion mit den Abgeordneten. Auch wenn ich den Folgesätzen keinen grundsätzlichen Versagensgrund für Nichtberufsjäger entnehmen kann. Auf Basis der Argumentationen anderer Länder (Deliktrelevanz, Unversehrtheit, etc.) sollte auch hier in Niedersachsen im denkbar ungünstigsten Fall der aktuellen Formulierung eine Beantragung grundsätzlich möglich sein. Ich möchte jedoch den Teufel nicht an die Wand malen und befürworte Deinen Ansatz sich diesbezüglich an die Verbände und Politik zu wenden.
 
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Die Beantragung ist immer möglich. Ich will das Ding aber in Niedersachsen nutzen. Und wenn diese Formulierung drin steht (möglicherweise weiterhin sachliches Verbot, Ausnahme für Berufsjäger da aufgrund der EU Richtlinie (gilt nur für Arbeitsschutz) nötig) geht es nicht.

Das muss man sich mal vorstellen. Um Moped oder Auto zu fahren gelten inzwischen EU Regeln.
Aber was passiert, wenn jemand in Niedersachsen wohnt aber in Bayern jagt oder umgekehrt, kriegen wir nichtmal in Deutschland einheitlich geregelt ...

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Wenn das sachliche Verbot nur um Ausnahmen erweitert wird, gebe ich Dir vollkommen recht. Ich war in meiner kleinen Welt bisher davon ausgegangen, dass die entsprechenden Änderungen mit einer Streichung des Verbotes einhergehen.
Umso wichtiger, sich des Themas direkt anzunehmen.
 
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Die Anführungszeichen in Zeile 5 des entsprechenden Absatzes im o.a. Artikel lassen erahnen, dass es sich um ein Zitat handelt. Dann wäre die Formulierung Bestandteil des Gesetzesentwurfs.
Verstehen kann man das nicht. Ich hoffe darauf irgendwann mal eine Antwort auf die Frage zu bekommen, was denn alles Schlimmes von der allgemeinen Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd erwartet wird. Allein das ist ja eine Frage des Jagdgesetzes. Kriminalprävention etc. hat da nix verloren. Das ist Sache des Innenministers.
 
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Gibt es hieru etwas neues in Niedersachsen bezüglich der Formulierung im Landesjagdgesetz bzw der Novelierung?
Oder wird das nur was für Berufsjäger.....?
 
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Ich habe vom Kreisjägermeister gehört, daß es noch dauert und im Rahmen einer Novellierung (des LJG) kommen soll. Da die derzeitige Regierung eine Novellierung ausgeschlossen hat...
 
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Nur weil etwas ausgeschlossen wurde heißt das ja noch lange nicht, daß man nicht doch was macht...

Gerade ein Update erhalten, die KJM werden angehört zu
- Pflicht zum Schießnachweis für Bewegungsjagden
- Bleifreipflicht
- Freigabe SD für alle Jäger in NDS.

Mit Beginn aller drei Punkte zum 1.4.2017.
 

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