Der aktuelle Gesetzesentwurf für das niedersächsische Landesjagdgesetz sieht folgende Formulierung vor:
"[...] Berufsgruppen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber oder Dienstverhältnis zum Dienstherrn stehen und die Jagdausübung zur beruflichen Tätigkeit gehört, die Verwendung von Schalldämpfern ermöglicht."
Dies heißt nichts anderes, als dass NICHT-Berufsjäger in Sachen Gesundheitsschutz gegenüber Berufsjägern benachteiligt werden sollen. Dafür gibt es KEINEN sachlichen Grund. Es gilt nur, die Jagdausübung so unattraktiv und unangenehm wie möglich zu gestalten.
Die Anhörungen zu diesem Gesetzesentwurf werden noch stattfinden.
Es gibt noch Möglichkeiten Einfluss zu nehmen!
Schreibt an unseren niedersächsischen Landwirtschaftsminister (Poststelle@ml.niedersachsen.de), die Landtagsabgeordneten eures Wahlkreises und an alle übrigen Landtagsabgeordneten mit folgenden Fragen und Hinweisen:
- Ein Verbot soll sachlich begründet sein. Wodurch wird das Verbot der Schalldämpfernutzung für NICHT-Berufsjäger begründet? Welche Nachteile hat die Nutzung von Schalldämpfern durch diese Gruppe?
- Kriminalprävention ist KEINE Begründung für Regelungen des Jagdgesetzes. Dies ist Sache des Waffenrechts. Darüber hinaus betrachtet das BKA Schalldämpfer zur jagdlichen Nutzung als nicht deliktrelevant.
- Schalldämpfer ermöglichen keine "leise" Jagd. Schon wenige hundert Meter vom Schützen ist der gedämpfte Schuss mit jagdlichen Langwaffen vom ungedämpften Schuss nicht zu unterscheiden (der Überschallknall des Geschosses kann nicht gedämpft werde). Schüsse aus jagdlichen Langwaffen erreichen auch mit modernen Schalldämpfern Lärmpegel über 125dB.
- Schalldämpfer dienen dem Gesundheitsschutz und ersparen dem Gesundheitssystem erhebliche Kosten zur Behandlung von Gehörschäden.
- Warum ist das Gehör der Hunde von NICHT-Berufsjägern weniger Schützenswert als das der Hunde von Berufsjägern?
- In Bayern werden Schalldämpfer für ALLE Jäger genehmigt. Begründet wird dies mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz). Warum soll dieses Recht in Niedersachsen nicht gelten?
- Nach Bayern hat auch Brandenburg die Schalldämpfernutzung für alle Jäger auf den Weg gebracht. In Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien und zahlreichen anderen Ländern werden Schalldämpfer zum Gesundheitsschutz eingesetzt. Warum versucht man in Niedersachsen einen Sonderweg zu gehen?
Schreibt an die Landesjägerschaft Niedersachsen:
- Als Mitglied in der LJN erwarte ich, dass die LJN sich für die Möglichkeit der jagdlichen Nutzung von Schalldämpfern durch ALLE Jäger einsetzt! Gesundheitsschutz geht jeden an. Die LJN ist unsere Interessenvertretung. Dann möge sie bitte in diesem Sinne aktiv werden!
Alle diese Fragen und Hinweise sind natürlich nicht abschließend.
Schweigen ist die schwächste Form der Zustimmung (aber es ist eine Zustimmung)! Wer jetzt nichts unternimmt, darf sich über eine Gesetzesänderung, die die berechtigten Interessen ALLER Jäger nach effektivem Gesundheitsschutz unberücksichtigt lässt, nicht beschweren.
In diesem Sinne,
Ringo