Hallo Wild und Hund Juraexperten,
vorab: ich würde mich bezüglich dem kommenden Sachverhalt über eure Meinungen freuen. Ich nehme das Waffengesetz sehr ernst und bin der Meinung bisher immer mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.
Also los: Ende Januar habe ich bei einem Händler online eine Büchse bestellt ("Kauf über den Jagdschein"), diese sollte neu/neuwertig sein. Als sie endlich ankam war die Ernüchterung groß, so neu sah die gar nicht aus. Zur Kontrolle bin ich am selben Tag zu meinem Büchsenmacher gefahren um den Knallstock zu überprüfen. Der hat mir den schlechten Zustand bestätigt. Ich hab die Büchse bei ihm gelassen um den Rückversand durchzuführen. Auf seinen Rat bat ich den Händler die Waffe abholen zu lassen. Die Büchse wurde abgeholt und ich dachte das Thema wäre vom Tisch.
Letzte Woche ruft mich mein Sachbearbeiter an und fragt mich mit strenger Stimme warum ich die Waffe nicht angemeldet habe und droht mir ein Bußgeld wegen Überschreitung der Zweiwochenfrist an. Nachdem ich ihm den Sachverhalt geschildert habe meinte er, es wäre ihm egal. Ich sei in der Bringeschuld und müsse die Waffe bei ihm melden, dass ich die Waffe gar nicht habe wüsste er ja nicht. Es wurde nur der Verkauf der Waffe gemeldet...?!
Jetzt bin ich am rudern um eine Rückmeldung der Waffe vom Händler zu bekommen, nachzuweisen, dass die Waffe direkt zu meinem Büchsenmacher gebracht wurde und zu welchem Zweck...
Hätte nicht der Händler bei Wiederaufnahme der Büchse in seinen Bestand, das der Behörde melden müssen?
Grüße
Brause
vorab: ich würde mich bezüglich dem kommenden Sachverhalt über eure Meinungen freuen. Ich nehme das Waffengesetz sehr ernst und bin der Meinung bisher immer mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.
Also los: Ende Januar habe ich bei einem Händler online eine Büchse bestellt ("Kauf über den Jagdschein"), diese sollte neu/neuwertig sein. Als sie endlich ankam war die Ernüchterung groß, so neu sah die gar nicht aus. Zur Kontrolle bin ich am selben Tag zu meinem Büchsenmacher gefahren um den Knallstock zu überprüfen. Der hat mir den schlechten Zustand bestätigt. Ich hab die Büchse bei ihm gelassen um den Rückversand durchzuführen. Auf seinen Rat bat ich den Händler die Waffe abholen zu lassen. Die Büchse wurde abgeholt und ich dachte das Thema wäre vom Tisch.
Letzte Woche ruft mich mein Sachbearbeiter an und fragt mich mit strenger Stimme warum ich die Waffe nicht angemeldet habe und droht mir ein Bußgeld wegen Überschreitung der Zweiwochenfrist an. Nachdem ich ihm den Sachverhalt geschildert habe meinte er, es wäre ihm egal. Ich sei in der Bringeschuld und müsse die Waffe bei ihm melden, dass ich die Waffe gar nicht habe wüsste er ja nicht. Es wurde nur der Verkauf der Waffe gemeldet...?!
Jetzt bin ich am rudern um eine Rückmeldung der Waffe vom Händler zu bekommen, nachzuweisen, dass die Waffe direkt zu meinem Büchsenmacher gebracht wurde und zu welchem Zweck...
Hätte nicht der Händler bei Wiederaufnahme der Büchse in seinen Bestand, das der Behörde melden müssen?
Grüße
Brause