Bußgeld wegen Fristüberschreitung bei der Eintragung in WBK

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Hallo Wild und Hund Juraexperten,

vorab: ich würde mich bezüglich dem kommenden Sachverhalt über eure Meinungen freuen. Ich nehme das Waffengesetz sehr ernst und bin der Meinung bisher immer mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

Also los: Ende Januar habe ich bei einem Händler online eine Büchse bestellt ("Kauf über den Jagdschein"), diese sollte neu/neuwertig sein. Als sie endlich ankam war die Ernüchterung groß, so neu sah die gar nicht aus. Zur Kontrolle bin ich am selben Tag zu meinem Büchsenmacher gefahren um den Knallstock zu überprüfen. Der hat mir den schlechten Zustand bestätigt. Ich hab die Büchse bei ihm gelassen um den Rückversand durchzuführen. Auf seinen Rat bat ich den Händler die Waffe abholen zu lassen. Die Büchse wurde abgeholt und ich dachte das Thema wäre vom Tisch.

Letzte Woche ruft mich mein Sachbearbeiter an und fragt mich mit strenger Stimme warum ich die Waffe nicht angemeldet habe und droht mir ein Bußgeld wegen Überschreitung der Zweiwochenfrist an. Nachdem ich ihm den Sachverhalt geschildert habe meinte er, es wäre ihm egal. Ich sei in der Bringeschuld und müsse die Waffe bei ihm melden, dass ich die Waffe gar nicht habe wüsste er ja nicht. Es wurde nur der Verkauf der Waffe gemeldet...?!
Jetzt bin ich am rudern um eine Rückmeldung der Waffe vom Händler zu bekommen, nachzuweisen, dass die Waffe direkt zu meinem Büchsenmacher gebracht wurde und zu welchem Zweck...
Hätte nicht der Händler bei Wiederaufnahme der Büchse in seinen Bestand, das der Behörde melden müssen?

Grüße
Brause
 
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Der Widerruf wurde via Email geregelt und bestätigt. Am Freitag habe ich es geschafft den Händler ans Telefon zu bekommen, er hat die Büchse auch direkt in seinem Bestand gefunden.
 
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Der Widerruf wurde via Email geregelt und bestätigt. Am Freitag habe ich es geschafft den Händler ans Telefon zu bekommen, er hat die Büchse auch direkt in seinem Bestand gefunden.

schick die E-Mail an deinen Sachbearbeiter mit dem Hinweis das du überhaupt keine Waffe in deinem Besitz genommen hast weil der Kauf nicht zu Stande gekommen ist.

Und damit ist der Drops gelutscht.


TM
 
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Naja, ganz unrecht hat der SB nicht. Du hättest die Überlassung an Dich und die Überlassung an Deinen Waffenhändler melden müssen. Das geht auch auf einem Formular und ohne Eintrag auf der WBK, aber gemacht werden muss es. Trägt einer aus, muss ein anderer eintragen. Wie bei der Bank: Wird auf einem Konto ein Betrag belastet, muss er auf einem anderen Konto gutgeschrieben werden.

Der Hintergrund ist ganz einfach: Der Händler hat die Waffe bei sich ausgetragen und die Überlassung an Dich seiner Behörde gemeldet. In der Folge wird Dein SB informiert. Er hört aber nix von Dir. Das mögen die nicht so gerne.

Die Sache lässt sich sicher klären, aber als Lehre daraus: Ein rechtzeitiger Anruf beim SB hätte die Situation gar nicht erst entstehen lassen.
 
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In diesem Fall ist die Waffe vom Versender selber wieder abgeholt worden; vom Kauf ist Fristgerecht und Formgerecht zurück getreten worden; also die Waffe überhaupt nicht in den Besitz von @ Brause gelangt.

Das WaffG gibt eine Frist von 14 Tagen; kommt es innerhalb dieser Frist nicht zu einem Besitzwechsel ist auch nichts der Behörde anzuzeigen.

Mir selber pasiert : Anhörung wegen Bußgeld Fristüberschreitung... der Händler hatte Rdnungsgemäs den Verkauf angemeldet; Versandt per Post.

Nur ist die Krachlatte bei mir nicht Fristgerecht angekommen sondern blieb dank Poststreik fast 6 Wochen im Nirvana....

wer hat nun das Bußgeld zu zahlen ? Der Händler ? Hat gemeldet...
ich ? Nie Besitzer der Waffe geworden.
Die Postgewerkschaft ? Währe aus meiner Sicht der Dinge der beste Weg gewesen um den Dumpfbacken mal zu zeigen was deren Wilkür unbescholtenen Bürgern anrichten kann...


( Das Verfahren wurde bei mir eingestellt)


TM
 
G

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Guest
Du hast die Waffe gekauft.
Du hast die Waffe in deinen Besitz genommen.
Du hättest die Waffe eintragen (14 Tage Frist) müssen!
Wenn du die Waffe zurück sendest, wird die Waffe wieder ausgetragen.
Deine Kosten.
Hatte das gleiche Spiel auch mit einer Büchse.

Die Behörde möchte eine LÜCKENLOSEN verbleib der Waffe.

Sollte der SB dir ein Bußgeld aufbrummen, darfst du das auch bezahlen.

Die Behöre muss sich strickt an diese Regel halten.
 
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In diesem Fall ist die Waffe vom Versender selber wieder abgeholt worden...
TM

Wie s+w686. Entscheidend bei einem Kauf ist, ob der Verkäufer die Waffe austrägt. Das ist unbedingt zu klären, weil die Austragung den behördlichen Vorgang auslöst. Manche Verkäufer tragen schon aus, wenn sie das Paket auf den Weg gebracht haben. Dann muss natürlich woanders eine Eintragung folgen.

Besser, ich als Käufer rufe den SB an und frage, wie ich vorgehen soll, als dass der mich nach 14 Tagen verärgert anruft, wo denn die Meldung bleibt.
 
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Bei mir ging eine ähnliche Sache gimpflich ab :

Über eGun eine Flinte gekauft, anschließend Jagdschein und Ausweis gescannt, Tel Nr. vom SB gemailt wegen Rückfragen usw.
Der Händler hat dann die Kanone verschickt, (zu mir in die Arbeit von wegen pers. Übergabe) dort wurde sie aber ohne Federlesens an den Pförtner übergeben :evil:. War an einem Mittwoch, als ich die Waffe bekam, in der Woche vorher hatte ich sie ersteigert.
Montag rief die SBin bei mir an, warum ich die Waffe nicht gemeldet hätte............:unbelievable:
Der Händler hatte sie an dem Tag der Ersteigerung bei sich abgemeldet, obwohl er sie erst 1 1/5 Wochen später abgeschickt hat :evil::evil:
Da ich die SBin damals schon über 20 Jahre persönlich kannte, konnte ich die Geschichte in einem Gespräch klären, bei dem ich sämtliche Unterlagen dabei hatte.........


Bausaujäger
 
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Vor zehn Jahren mit einer kurzwaffe so ähnliches Pech gehabt.

Gehe zum Büma schaue mir glocks an. Entscheide mich für model a. Leider wollte ich noch eine verstellbare visierung haben, Lieferzeit ca 14 Tage plus Montage. Ok mit büma abgemacht, wenn Waffe fertig komme ich vorbei und bezahle Alles.

Seine Büro Dame geht hin am nächsten Tag, Meldung an Behörde Herr S kurzwaffe gekauft.

Nach drei Wochen Visier immer noch nicht da. Ok. Nochmals zwei Wochen gewartet. Dann immer noch nichts. Jetzt mit büma gesprochen, will seine Waffe nicht mehr. War für ihn ok.

Zwei Wochen später Kauf einer cz75 mit verstellbarem visierung. Als Angebot bei big f.

Als ich jetzt diese anmelden wollte kam von Behörde rueckmeldung, ich darf die Waffe gar nicht erwerben da ich keinen gültigen Voreintrag haette.

Dann persönliches Gespräch mit sb, wo ist die glock? Warum versuch von mir illegal eine kurzwaffe zu erwerben.

In meiner Kartei auf dem Amt war schon die glock eingetragen.

Bis das alles wieder in Ordnung kam habe ich viele schlaflose naechte gehabt.
 
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Als ich den Anruf vom SB bekommen habe, ist mir auch erstmal die Pumpe gegangen...
Ich habe beim Büma bei Abgabe der Kanone noch nachgefragt ob ich irgendetwas machen muss, bezüglich Anmeldung ect.
Da die Waffe aber beim Büchsenmacher war und ich keine Gewalt darüber habe/hatte, meinte dieser ich muss gar nichts machen. Der KV wurde angefochten und die Sache war nach ca. einer Woche rück abgewickelt (sagt man das so?).
Ich habe mittlerweile den Emailverkehr mit dem Händler und den Nachweis über die Abgabe der Waffe (mit Datum, Waffennummer und Zweck der Abgabe als "Vorbereitung zur Rücksendung") an den Büma zu meinem SB geschickt und hoffe, es wird glimpflich ablaufen.
Da ich die Zweiwochenfrist habe und der Kauf nicht zu stande gekommen ist, dachte ich auch alles wäre gut. Aufgefallen sei es wohl auch nur, weil ich anstatt dem "fast Fehlkauf" eine andere Büchse von einem anderen Händler gekauft habe und diese in meine WBK eintragen lassen wollte.
Der Händler hätte doch ebenso tätig werden müssen und der Behörde melden: "Jungs die Waffe ist nun wieder bei mir!"... Dann wär doch der Verbleib der Waffe geklärt.

Vielen Dank schon einmal für die vielen Meinungen
Gruß
Brause
 
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9x19 und Solms würden sich im virtuellen Forumsgrab rumdrehen angesichts solcher eklatanter Unwissenheit, was der Unterschied zwischen Eigentum und Erwerb ist.
 

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