Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Hallo zusammen,

auf Facebook geht gerade das Gerücht umher, dass HA für Jäger mit auswechselbaren Magazinen, die mehr als zwei Schuss fassen können, verboten worden seien.

Hintergrund ist der Fall eines Jägers, der geklagt hatte, weil sein HA nur mit der Erlaubnis für ein zwei Schuss Magazin eingetragen wurde.

Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden haben das HA mit auswechselbaren Magazinen die mehr als zwei Schuss fassen könne (z.B. AR15) von nun an als verbotene Gegenstände eingestuft werden. Der Jäger will in Berufung gehen und vor dem Verfassungericht dagegen vorgehen.

Hat hier jemand vielleicht auch schon was davon gehört? Sollte das durchkommen platzt mir echt der Arsch!

Viele Grüße
Christian
 
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Erscheint dir dieses Facebookdingens glaubhaft? Durchdenke mal die Formulierungen.
Eine Woche im Kalender geirrt. Da ist 1. April.
Also da warte ich erst mal in Ruhe ab, bevor ich wegen eines wirren Textes Aufregung verspüre.
 
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Hallo zusammen,

auf Facebook geht gerade das Gerücht umher, dass HA für Jäger mit auswechselbaren Magazinen, die mehr als zwei Schuss fassen können, verboten worden seien.

Hintergrund ist der Fall eines Jägers, der geklagt hatte, weil sein HA nur mit der Erlaubnis für ein zwei Schuss Magazin eingetragen wurde.

Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden haben das HA mit auswechselbaren Magazinen die mehr als zwei Schuss fassen könne (z.B. AR15) von nun an als verbotene Gegenstände eingestuft werden. Der Jäger will in Berufung gehen und vor dem Verfassungericht dagegen vorgehen.

Hat hier jemand vielleicht auch schon was davon gehört? Sollte das durchkommen platzt mir echt der Arsch!

Viele Grüße
Christian


Was ist neu daran?
Magazine von halbautomatischen Jagdwaffen dürfen doch schon seit langer Zeit nicht mehr als 2 Patronen fassen, plus eine Patrone im Lauf.

TH
 
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Das wäre allerdings neu. Das BJagdG regelt das schließlich nur beim Schuss aufs Wild so. Der Schießstandbesuch beinhaltet regelmäßig nicht den Schuss aufs Wild.
Dort findet eher jagdliches Übungsschießen statt.
1) Verboten ist 2.c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
 
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Was ist neu daran?
Magazine von halbautomatischen Jagdwaffen dürfen doch schon seit langer Zeit nicht mehr als 2 Patronen fassen, plus eine Patrone im Lauf.



Moin,

bist Du Dir da ganz sicher? Oder habe ich irgendwo den Ironie-Tag übersehen?

Es heißt:

§19 BJagdG schrieb:
1) Verboten ist
(...)
2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei
Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
(...)

Mehr nicht.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.

P.S. Mantelträger war etwas fixer.
 
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Was ist neu daran?
Magazine von halbautomatischen Jagdwaffen dürfen doch schon seit langer Zeit nicht mehr als 2 Patronen fassen, plus eine Patrone im Lauf.

TH

Das neue daran ist, das Waffen, die techn. in der Lage sind Magazine die mehr als zwei Schuss fassen können aufzunehmen, grundsätzlich verboten wären.

Beispiel AR15:
Auf der Jagd ein auf zwei Schuss begrenztes Magazin, auf dem Stand eine 30er Stange, bisher kein Problem.

Sollte dies stimmen könnte man sich ein AR, MR308, Ruger usw. usw abschminken...

Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Wird nur grad in der Facebookgruppe Waffenlobby heiß diskutiert. Auf der anderen Seite steht auf der Homepage des BVG das Urteile nur für den Kläger und nicht allgemein gülltig sind, selbstverständlich können sich andere Gerichte aber daran orientieren. Wenn man sich anschaut was zur Zeit in der EU Waffengesetzgebung abgeht würds mich aber nicht wundern.
 
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Auf unserem DJV-Schießstand darf man ohnehin immer nur eine Patrone in den Lauf stecken.
Ob das auf allen DJV-Ständen so ist weiß ich nicht.

TH
 
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Das neue daran ist, das Waffen, die techn. in der Lage sind Magazine die mehr als zwei Schuss fassen können aufzunehmen, grundsätzlich verboten wären.

Beispiel AR15:
Auf der Jagd ein auf zwei Schuss begrenztes Magazin, auf dem Stand eine 30er Stange, bisher kein Problem.

Sollte dies stimmen könnte man sich ein AR, MR308, Ruger usw. usw abschminken...

In eine Sauer 303 etc. kann man auch ein Magazin mit 5 bzw. 4 Schuss einstecken, auschließlich für die Auslandsjagd, dann müssten alle diese Jagdwaffen ja auch verboten werden.

TH
 
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Alle paar Jahre gibt's diese Gerüchte, das es soweit kommt in D wie in Frankreich, wo es diese klapmagazine gibt.
Soll so was wie EU Vereinheitlichung sein., das die bösen ar Systeme nicht mehr bei jaegern zu finden sind.
 
A

anonym

Guest
auf Facebook geht gerade das Gerücht umher, dass HA für Jäger mit auswechselbaren Magazinen, die mehr als zwei Schuss fassen können, verboten worden seien.

Sollte das durchkommen platzt mir echt der Arsch!

Auch für mich würde eine Welt zusammen brechen, wenn ich mit einer MR 308 keine Hegeabschüsse mehr machen dürfte. :what:

MR308.jpg
 
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AW: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Auf unserem DJV-Schießstand darf man ohnehin immer nur eine Patrone in den Lauf stecken.
Ob das auf allen DJV-Ständen so ist weiß ich nicht.

TH
Du solltest dich mal einlesen, die Standaufsicht ist durch den Schützen vorab zu informieren, wenn er die Absicht hat mehr als eine Patrone zu laden.
Zum Einen, wie soll der Jäger das Reparieren im Anschlag nach Schussabgabe sinnvoll üben um für z.B. Drückjagd oder den notwendigen schnellen 2. Schuss gerüstet zu sein. zweitens bin ich froh, dass das auf dem Stand wo ich schieße keinen interessiert.

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In eine Sauer 303 etc. kann man auch ein Magazin mit 5 bzw. 4 Schuss einstecken, auschließlich für die Auslandsjagd, dann müssten alle diese Jagdwaffen ja auch verboten werden.

TH

Alles ausser Schuss aufs Wild laut BJagD und die entsprechende Passage des BNatSchG sind erlaubt. Mit Auslandsjagd hat das nix zu tun. Alles was eben nicht diese exakten Verbote umfasst, ist auch nicht verboten.

aber ja, die Sauer und andere mit wechselbaren Magazinen wäre auch dabei.
Ich glaube das aber nicht.
 
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Die "Quelle" ist ein User der auf Facebook mit einem Pseudonym schreibt... Sehr vertrauenerweckend und glaubwürdig.
 
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Alles ausser Schuss aufs Wild laut BJagD und die entsprechende Passage des BNatSchG sind erlaubt. Mit Auslandsjagd hat das nix zu tun. Alles was eben nicht diese exakten Verbote umfasst, ist auch nicht verboten.

aber ja, die Sauer und andere mit wechselbaren Magazinen wäre auch dabei.
Ich glaube das aber nicht.

Ich meinte damit nicht für den Einsatz bei Inlandsjagd.
Schießstand außen vor.

Mir fällt gerade ein, dass ich vor einiger Zeit irgendwo gelesen habe, dass nur solche Waffen betroffen sind, die man ohne großen Aufwand für Dauerfeuer umbauen könnte.

TH
 

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