Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Gegenfrage: Gibt es dazu bestätigte Aussagen? "Habe gehört" ist keine glaubwürdige Aussage, und gerade bei diesem inzwischen sehr emotionalen Thema ist das darüber hinaus kontraproduktiv.

Das einzige belegbare was ich dazu weiß, ist eine Aprilausgabe einer Zeitschrift... vielleicht kommt es daher?
 
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Ich habe sowas weder gehört noch gelesen, und ich bin glaube ich fast so dicht am Thema wie P.O.

Ich denke vielmehr es Quaaaakt mal wieder.
 
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Und das ist ja schon wieder zumindest blauäugig:

So soll der Einsatz von Waffen und Magazinen mit einer hohen Schusszahl nun zwar europaweit verboten werden, da es in Deutschland aber bereits eine entsprechende Regelung gibt, bringt dieses Verbot keine Mehrbelastung für Jäger und Sportschützen in Deutschland mit sich.

Nach der letzten Änderung des BJG dürfte ich auch ein 20 Schuss Magazin verwenden, solange ich nicht mehr als 3 Patronen lade. Irgendwie bezweifle ich, dass das so bleiben wird.
 
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Es sollen Magazine mit mehr als 20 Schuss verboten werden wenn ich es richtig verstanden habe.
Die neue 3 Schuss Regelung gilt nur auf der Jagd.
 

AHP

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Es sollen Magazine mit mehr als 20 Schuss verboten werden wenn ich es richtig verstanden habe.
Die neue 3 Schuss Regelung gilt nur auf der Jagd.

Hat jemand eine Quelle parat die diese Aussage unterstützt?

Für Pistolen habe das so im Kopf, dass Magazine die 20+Schuss fassen können und Pistolen die besagte Magazine aufnehmen können verboten werden sollen.
 
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Für Pistolen habe das so im Kopf, dass Magazine die 20+Schuss fassen können und Pistolen die besagte Magazine aufnehmen können verboten werden sollen.

Glocks sollen vom Markt genommen werden? Da bin ich mal gespannt.


*****************************
Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 

tar

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Hat jemand eine Quelle parat die diese Aussage unterstützt?

Für Pistolen habe das so im Kopf, dass Magazine die 20+Schuss fassen können und Pistolen die besagte Magazine aufnehmen können verboten werden sollen.

http://bit.ly/2bCiTX9

Der derzeitige Stand mit dem man in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen will, die durchaus "schärfere" Absichten hatten/haben:


7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
(a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
(b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
http://bit.ly/2bCiTX9

Der derzeitige Stand mit dem man in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen will, die durchaus "schärfere" Absichten hatten/haben:


7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
(a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
(b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“
Wenn Faschisten Gesetze machen...
 

AHP

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http://bit.ly/2bCiTX9

Der derzeitige Stand mit dem man in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen will, die durchaus "schärfere" Absichten hatten/haben:


7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
(a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
(b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“


Der zweite Teil von b) würde also heißen das eine Glock i.O. geht, solange ich das 17er Magazin in der Waffe eingesetzt habe?
 
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@AHP,

wer weiß das schon, was die da meinen.....
Im dümmsten Falle geht es darum, was für ein Magazin in die Waffe generell passt. Sprich, Du hat ne 17er Glock, da würde es aber auch Magazine größer 20 Schuß geben, als Option, und schon ist die Verboten. In jede AR, die beispielsweise von Sportschützen laut Sportordnung mit 10 Schuß genutzt werden, gehen ja auch die 20er oder 30er Magazine rein.
Im Grunde führt sowas wieder zu den unsinnigen Blockierungen die wir ja schon vor 2004 hatten. Da mussten ja bei bestimmten SLBs auch die Waffen und Magzine so abgeändert sein, dass genau nur dieses da reinpasst....

Im günstigsten Fall bleibt alles wie´s ist. Die Waffe ist so lange legal, wie ich eben nur originale oder kleine Magazine nutze.


Wie die das mit den Magazinen selbst als EWB-pflichtiges Teil machen wollen ist mir aber schleierhaft. Gibt es ja auch z.B. Repetierer die Magpul Magazine nutzen.

Werden spannende Zeiten....
 
A

anonym

Guest
@AHP,

wer weiß das schon, was die da meinen.....
Im dümmsten Falle geht es darum, was für ein Magazin in die Waffe generell passt. Sprich, Du hat ne 17er Glock, da würde es aber auch Magazine größer 20 Schuß geben, als Option, und schon ist die Verboten. In jede AR, die beispielsweise von Sportschützen laut Sportordnung mit 10 Schuß genutzt werden, gehen ja auch die 20er oder 30er Magazine rein.
Im Grunde führt sowas wieder zu den unsinnigen Blockierungen die wir ja schon vor 2004 hatten. Da mussten ja bei bestimmten SLBs auch die Waffen und Magzine so abgeändert sein, dass genau nur dieses da reinpasst....

Im günstigsten Fall bleibt alles wie´s ist. Die Waffe ist so lange legal, wie ich eben nur originale oder kleine Magazine nutze.


Wie die das mit den Magazinen selbst als EWB-pflichtiges Teil machen wollen ist mir aber schleierhaft. Gibt es ja auch z.B. Repetierer die Magpul Magazine nutzen.

Werden spannende Zeiten....

Wir haben hier einen aehnlichen Schwachsinn. KW mit >10 Schuss = prohibited. Als ich meine FS92 importiert habe, habe ich die 15-er (Standard Magazine) in den USA gelassen und mir zwei neue 10-er gekauft.
 
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Ja, aber die Waffe an sich ist ja nicht verboten. Der hier aufgesetzte Entwurf kann auch so ausgelegt werden, dass alleine die Möglichkeit diese Waffen verbietet. Oder, was wir schon hatten, da muss irgendwo ein Bolzen oder Stift im Magazinschacht sein, das nur ein entsprechendes Magazin zu lässt. Sowas und ähnliches hatten wir schon. Meines Vaters Garand war auf fünf Schuß blockiert....
 

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