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Gelöschtes Mitglied 6475
Guest
Das nächste BGBl. I Nr. 45
erscheint am 27.09.2016
Also kann ab 28.9 kein SB Deutschlands mehr einem so ein Ding nicht eintragen wollen
Das nächste BGBl. I Nr. 45
erscheint am 27.09.2016
Also kann ab 28.9 kein SB Deutschlands mehr einem so ein Ding nicht eintragen wollen
Also Leute, was soll die Hetze?
Das Ding ist letzten Freitag verabschiedet worden, dann muß der Bundespräsident und dann muß es veröffentlicht werden.
Sollte es zwei Wochen dauern, was ich nicht glaube wäre das auch okay.
Sollte es zwei Wochen dauern, was ich nicht glaube wäre das auch okay.
Der muß noch länger,den Job will keiner mehr machen.:lol:
Nope, wieder nicht...Am 30.9. gibt's bereits die nächste Ausgabe vom Bundesgesetzblatt. Vielleicht is da dabei.
Das Gesetz geht ja vom Bundesrat zum zuständigen Bundesminister, dann zum Kanzleramt und dann erst zum Präsidialamt zum prüfen. Die Online Veröffentlichung kommt auch erst wenn die amtliche Version des Bundesgesetzblatts gedruckt und in der Post ist. Ich kann mir vorstellen das das noch ne Weile dauert...