Dreckschwein überfährt Hund absichtlich

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Hallo Jäger,
der Hund von meinem Jagdfreund wurde absichtlich vom Dorfpsychopaten überfahren.
Folgendes ist passiert:
Tochter geht mit Hund auf Feldweg und Wiesen spazieren.
SUV kommt angefahren. Hund hält SUV an und sieht, dass es niemand Bekanntes ist.
Hund geht daraufhin in die Wiese (ca. 2-3m).
Psycho gibt Gas und fährt in die Wiese und überfährt den Hund.
3facher Beckenbruch.
Es existiert bereits eine weitere Zeugenaussage von einer anderen Dorfbewohnerin.
Anzeige bei der Polizei ist gestellt.

Nachteil:
Tochter hat SUV Kennzeichen und Fahrer nicht erkannt.
Psycho könnte sich rausreden indem er sagt:
1. Ich bin nicht gefahren.
2. Ich habe versucht dem Hund auszuweichen.

Vorteil:
Ein anderer Jäger hat den Psycho kurz vorher (ca. 15min) gesehen und erkannt.
Die andere Dorfbewohnerin. Hat Fahrer auch nicht erkannt, es aber von weitem gesehen.
Psycho hat bereits eine grosse Akte bei der Polizei u.a. auch schon wegen Überfahren eines Hundes.

Wie seht ihr das?
Wie kann man vorgehen?

Meine Beziehung zu dem Hund:
Der Hund war so ziemlich der schlechteste Jagdhund den ich kenne, aber der Hund ist wahrscheinlich auch der liebste Hund den ich kenne. Auch ich hänge sehr an dem Hund weil ich mit ihm auch schon jagen war. Wahrscheinlich hänge ich deshalb so an dem Hund, weil er ein noch schlechterer Jäger war wie ich. Und so konnte ich immer auf den Hund zeigen und sagen, der Hund ist schuld, dass ich keine Beute mitgebracht habe.
 
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.........
Tochter geht mit Hund auf Feldweg und Wiesen spazieren.
.........
Tochter hat SUV Kennzeichen und Fahrer nicht erkannt.
Psycho könnte sich rausreden...........
.

Dann war das Geschehen bzw. der Hund entweder zu weit von der Tochter entfernt oder die Tochter ist zu doof oder war zu aufgeregt, sich das Kennzeichen und den Fahrer zu merken.
Beides wirft ein schlechtes Licht auf die Tochter und der "Täter" bzw. dessen Anwalt wird diesen Umstand für sich zu nutzen wissen.
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

als Hundenarr bin ich nur schwer ins Objektive zu bringen, wenn ich so etwas lese - sei's drum:
So lieb uns die Viereiner sein mögen, sie sind insoweit Sachen im Sinne des Gesetzes und deshalb sieht das hier allein nach Sachbeschädigung aus, die kann man nur vorsätzlich begehen.
Wenn der Täter also glaubhaft machen kann, versehentlich - beim Ausweichversuch - den Hund angefahren zu haben und insoweit also "begründete und vernünftige" Zweifel an seinem vorsätzlichen Handeln nicht völlig von der Hand zu weisen sind, ist strafrechtlich wenig zu machen.
Die Staatsanwaltschaft/Polizei braucht für Sachbeschädigung eine Anzeige bzw. einen Strafantrag.

Man könnte auch mal prüfen, inwieweit hier ein grober Verkehrsverstoß in Betracht kommt.

Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage wegen Sachbeschädigg. bzw. Ersatz der Behandlungskosten wäre zu prüfen, aber kostenträchtig. Schadenersatz gibt's aber erauch bei Fahrlässigkeit - nur sollte - wenn möglich - keinerlei Hinweis auf ein Eigenverschulden der Tierhüterin (Tochter) bzw. des Tierhalters (Tierhalterhaftung) drin sein, sonst mindert sich ein evtl. zugesprochener Schadenersatz bzw ergibt sich viell.sogar noch ein "Knieschuss" in Hinblick auf etwaige Schäden am SUV.
Wie alt bzw. einsichtig ist die Tochter ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
D

doghunter

Guest
Das wird rechtlich eine sehr schwierige und langfristige Kiste....ich persönlich würde das mal unter 4 Augen mit dem Dorfpsycho regeln. Mal ein Gespräch unter Männern und ihn "freiwillig" um eine Spende für den Tierarzt bitten.
Solche Menschen verstehen es meist nicht anders, somit muss man es ihnen manchmal im vertrauten Gespräch :biggrin:erklären...oftmals werden sie dann schnell einsichtig und halten weoten Abstand von einem selbst und seinen Lieben!

PS: Ich möchte hier auf keinen Fall missverstanden werden und will nicht zur Selbstjustiz aufrufen. So etwas liegt ir als Polizist fern. Aber wenn es um meine Hunde und Kinder geht, hört jeder Spaß auf
 
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bzw ergibt sich viell.sogar noch ein "Knieschuss" in Hinblick auf etwaige Schäden am SUV.
Wie alt bzw. einsichtig ist die Tochter ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Tochter ist ca. 32 Jahre alt.

Der SUV kam definitiv kurz zum Stehen (auch wenn es nur eine Sekunde war).
D.h. der Typ hat definitiv KEIN Ausweichmanöver gefahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wie geht es weiter?
Anzeige bei der Polizei ist gestellt.
Tierarzt bzw. Tierklinikkosten ca. 2000 Euro.
Mein Kumpel ist nicht so reich. Einen langwierigen Prozess kann er nicht AUCH noch bezahlen.:sad:
Bei den Tierklinikkosten unterstütze ich ihn bereits.
 
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Tochter ist ca. 32 Jahre alt.

Der SUV kam definitiv kurz zum Stehen (auch wenn es nur eine Sekunde war).
D.h. der Typ hat definitiv KEIN Ausweichmanöver gefahren.

Unabhängig davon, dass der Typ bestraft gehört, verstehe ich nicht, wie es der Tochter gelang, sich das Kennzeichen nicht zu merken (wenn sie nicht zu weit weg war).

Da im Zweifel für den Angeklagten gilt, versuche ich mir gerade die Einlassungen/Überlegungen des Anwalts und des Richters vorzustellen, wenn da eine erwachsene Tochter als Zeugin steht, die den Ablauf des Geschehens beschreibt, aber weder Kennzeichen noch Fahrer identifizieren kann.:no:
 
D

doghunter

Guest
Wie geht es weiter?
Anzeige bei der Polizei ist gestellt.
Das wird mit hoher Warscheinlichkeit eingestellt....und selbst wenn nicht, ist es maximal "Sachbeschädigung". Wenn du (dein Kumpel) etwas willst, musst du zivilrechtlich gegen den Typen vorgehen. Also erstmal an seine Autoversicherung herantreten und den Schaden geltend machen...dann später im Notfall auf Zahlung der Kosten verklagen. Das wird aber mit Sicherheit kein Selbstläufer..denn die Tochter hat den Täter nicht erkannt. Es steht Aussage gegen Aussage! Hund lief vermutlich im Feld frei und weit entfernt von Aufsicht!
Es gilt eventuelle Spuren zu sichern und fotografisch festzuhalten!
Habt ihr einen Rechtsschutz?


Tierarzt bzw. Tierklinikkosten ca. 2000 Euro.
Mein Kumpel ist nicht so reich. Einen langwierigen Prozess kann er nicht AUCH noch bezahlen.:sad:
Bei den Tierklinikkosten unterstütze ich ihn bereits.
Na ja es kommt darauf an, was er seiner Versicherung erzählt und wie diese reagiert! Ist er offen und hilft (wovon ich be dem Sachverhalt nicht ausgehe) wird die Versicherung möglicherweise alles übernehmen
 
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Unabhängig davon, dass der Typ bestraft gehört, verstehe ich nicht, wie es der Tochter gelang, sich das Kennzeichen nicht zu merken (wenn sie nicht zu weit weg war).

Sie hat das menschlich Verständliche gemacht. Während er vollgas davon fuhr rannte sie zu ihrem Hund.

Der Typ und das Auto gilt als so gut wie ermittelt.
Es geht eigentlich nur darum nachzuweisen, dass er gefahren ist und das es vorsätzlich war.
 
A

anonym

Guest
Es mag doch sein, dass die Dame ob der Situation emotional leicht erregt war und daher das rationale Denken in den Hintergrund trat und sich die Wahrnehmung auf andere Dinge als Autokennzeichen fokussiert hat.
Wie z.B.den schwerverletzten Hund.
 
D

doghunter

Guest
Es geht eigentlich nur darum nachzuweisen, dass er gefahren ist und das es vorsätzlich war.
Das wird beides nicht funktionieren, da keine Zeugen vorhanden...also wie???
Da geht nur den Sachschaden über die Halterhaftpflicht, wenn es beweisbar ist das es dieses Auto war (Spuren am Fahrzeug...wird schwer). Alles andere kannst du vergessen und lässt sich nur im persönlichen Gespräch ohne Zeugen regeln :biggrin:
 
A

anonym

Guest
Man muss warten bis der Typ einen Menschen überfährt und umbringt, mit viel Glück bekommt der dann 5 Jahr auf Bewährung, oder freie Kost und Logis im Sanatorium Zwecks Therapie, bis ein Jungspunt von Psychiater Unbedenklichkeit bescheinigt - für eine frühzeitige Entlassung. Ich erinner mich, dass mich vor gut 38 Jahren ein ehrlicher Bürger in Anchorage fast über den Haufen geschossen hatte, weil ich mich unkundig wie ich war, unvorteihaft durch den Garten zur Haustür bewegt habe. Mein Tod wäre nicht geandet worden. Man muss schon viel Scheisse bauen, im modernen Deutschland, bis man weggesperrt wird. Gleichwohl reicht ein Schußwinkel unter 10° um seine Freiheitsrechte einzubüssen. Gott bin ich froh, dass meine Lebenstzeit endlich ist. Man stelle sich vor, man wäre unsterblich. Minütlich wird das mittlerweile unerträglich. :trophy:
dorn
 
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Eine "Sachbeschädigung" ist ja wohl passiert und dann hat er sich als Verkehrsteilnehmer vom Unfallort entfernt :unbelievable:
Die Rechtsgelehrten mögen mich berichtigen, aber für mich liest es sich nach Fahrerflucht und da sind die die Strafen deutlich höher,
sowie auch das Interesse der Volzugsbehörden.

Bausaujäger
 

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