Gekaufter Hund war krank, WuH Nr. 14/2016

A

anonym

Guest
...

Für die, die Hunde in Meuten verschleissen, gilt das nicht, da wird man kostengünstig verfahren. Nicht mein Ding.

Ein Vorsteher, Nachsucher und dergleichen, sind aber Familienmitglieder.

...

dorn

Im Grunde ganz gut, aber was soll das denn bedeuten? Eine kleine pauschale Diffamierung?

Mal so ein Beispiel: alle meine Hunde haben Schlagschutzwesten, alle Sender, die Bracken garmin und Tracker. Das schaffen viele nicht einmal für einen Eonzelhind. Wir machen sehr viele Jagden auch im Raps, Mais, Schwarzdorn usw. Wir haben keinen Hund an Sauen verloren. Das hat etwas mit Konzeption und Auswahl zu tun.

Die Hunde leben alle im Haus. Wir eiern dennoch nicht rum. Nur so geht meiner Meinung nach artgerechte Haltung und Zucht. Alles andere wird zum Geschäft organisierter Tierquäler und pervertiert Zicht.
 
A

anonym

Guest
Ich will hier nichts werten. Das sind aber Aussagen von Meuteführen*, deren Hunde auch Schlagschutz haben, in der Regel. Aber der Durchsatz und die Bindung scheint hier doch bei manchem einem - eben anders zu sein als bei Einzelhundführern. Das ist eben nicht mein Ding. Dass es unter den Meuteleuten solche und solche gibt ist ja klar.

* Meine Wortwahl zu diesem Punkt war hier tatsächlich zu pauschal.
Besser: Für EINIGE UNTER DEN MEUTEFÜHRERN, gilt das MANCHMAL nicht, da wird OFT kostengünstiger verfahren.

dorn
 
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Ich werde den Zwinger hier nicht nennen. Es war kein Hobbyzüchter, sondern eine renommierte Adresse. Dem Züchter ist auch kein Vorwurf zu machen. Er hat den Hund gut aufgezogen, die Prüfungen absolviert und dann durch einen vom Verband ausgewählten Gutachter begutachten lassen. Dieses Gutachten war falsch. Das muss man dem Gutachter vorwerfen, dem Verband kann man vielleicht vorwerfen, dass er bei der Auswahl des Gutachters und bei der Qualitätssicherung nicht sorgfältig genug war.
Der Züchter hat im Prozeß dem Verband den Streit verkündet, was bedeutet, dass man auf der Basis der vorhandenen Beweisaufnahme direkt gegen die Verband vorgehen kann. Ob sich der Verband außergerichtlich mit dem Züchter einigt oder das durchzieht (und mutmaßlich dabei den Kürzeren zieht), wird man vielleicht erfahren.

Zur Frage Tier = Sache. Ein Tier ist rechtlich keine Sache mehr, das hat sich geändert. Aber die Mängel werden zivielrechtlich als Sachmängel betrachtet. Der Vergleich zum Menschen ist abwegig. Ich kaufe oder bestelle kein Kind, das wird mir geschenkt. Wenn ich einen Jagdhund mit bestimmten Eigenschaften (oder ein Pferd, usw.) kaufe, dann soll dieses Tier bestimmte Eigenschaften haben und bestimmte Fehler nicht haben. Oder inseriert Ihr, wenn Ihr einen Stöber-/Vorsteh-, etc. Jagdhund mit speziellen Eigenschaften wollt, in der Tageszeitung "ich suche einen Hund"?
 
D

doghunter

Guest
Ein Tier ist rechtlich keine Sache mehr, das hat sich geändert. Aber die Mängel werden zivielrechtlich als Sachmängel betrachtet.
Da liegt eben der Fehler im System

Der Vergleich zum Menschen ist abwegig. Ich kaufe oder bestelle kein Kind, das wird mir geschenkt.
Trotzdem gibt es keine "zugesicherten" Eigenschaften...

Wenn ich einen Jagdhund mit bestimmten Eigenschaften (oder ein Pferd, usw.) kaufe, dann soll dieses Tier bestimmte Eigenschaften haben und bestimmte Fehler nicht haben.
Wer bei einem Welpen bestimmte Eigenschaften per Vertrag zusichert, ist selber Schuld! Ich kann bei einem Lebewesen, das sich entwickelt keine Eigenschaften zusagen...oder muss eben haften! Eigene Dummheit!

Oder inseriert Ihr, wenn Ihr einen Stöber-/Vorsteh-, etc. Jagdhund mit speziellen Eigenschaften wollt, in der Tageszeitung "ich suche einen Hund"?
Wenn ich einen "großen" Hund suche und kaufe, dann überprüfe ich diesen natürlich entsprechend und alls ihn vom TA checken....das ist dann natürlich etwas anderes! Da gibt es aber auch keine Sachmängelhaftung bei PTP, weil gebrauchter Artikel

Ich würde nie einem Hobbyzüchter, der sich außerordentliche Mühe gegeben hat und dem ich vertraue (nur dort kaufe ich einen Welpen), an den Karren pinkeln, wenn etwas schief läuft!
Ohne hier genau den Sv zu kennen, scheint ja der Züchter ebenfalls betrogen zu sein und hat nun vermutlich den doppelten Schaden!

PS: hast du einen Welpen oder einen "großen" Hund gekauft?
 
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Wer bei einem Welpen bestimmte Eigenschaften per Vertrag zusichert, ist selber Schuld! Ich kann bei einem Lebewesen, das sich entwickelt keine Eigenschaften zusagen...oder muss eben haften! Eigene Dummheit!!

Im Fall Vom OberförsterVS ging es nicht um einen Welpen, sondern einen "fertigen" Hund, bei dem man sich als Züchter und dann späterer Verkäufer des Hundes durch die entsprechende Röntgenuntersuchung und Begutachtung der zugesicherten Eigenschaft eben durchaus vergewissern konnte.

Bei einem Welpen bin ich ganz bei dir. Deswegen würde ich hier auch keine grundsätzlichen Rückschlüsse ziehen auf die zukünftige Welpenabgabe, zumindest was HD- und ED-Freiheit anbelangt.

Ich würde nie einem Hobbyzüchter, der sich außerordentliche Mühe gegeben hat und dem ich vertraue (nur dort kaufe ich einen Welpen), an den Karren pinkeln, wenn etwas schief läuft!
Ohne hier genau den Sv zu kennen, scheint ja der Züchter ebenfalls betrogen zu sein und hat nun vermutlich den doppelten Schaden!

Das tut OVS ja auch nicht, im Gegenteil, er spricht ja äußerst fair vom Züchter und Ausbilder. Die Tatsache, dass er ihn und nicht den Verband bzw. den begutachtenden TA verklagt hat, dürfte prozessuale bzw. grundsätzlich rechtliche Gründe haben, so wie ich die Sache aus der Ferne werte.

Edith: BHD war schneller, hab die Chance genutzt und noch nen krummen Satz begradigt.
 
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Guest
Dem Züchter ist auch kein Vorwurf zu machen. Er hat den Hund gut aufgezogen, die Prüfungen absolviert und dann durch einen vom Verband ausgewählten Gutachter begutachten lassen. Dieses Gutachten war falsch.

Danke, denn dass ist hier der entscheidende Punkt.

Es ist nämlich ein Unterschied, ob man einen Welpen kauft, welcher nach den gültigen Zuchtbestimmungen des Vereines gezogen wurde, bis zum Kauf keinerlei Verdachtsmomente aufweist und dann später eine HD, ED oder sonst was diagnostiziert wird oder ein vorhandener Mangel verschleiert oder falsch diagnostiziert wird. Hier spielt noch mit rein, ob der Züchter (oder auch der Zuchtwart) dennoch ein erhöhtes Risiko grobfahrlässig missachtet hat. Als Züchter kann man einfach nicht garantieren, dass irgend ein Welpe einen gravierenden Mangel entwickelt. Wohl aber, dass man alles dafür gemacht hat, dieses Risiko zu minimieren.
Was z.B. mit dem Züchter, der mit seiner Hündin vier Top-Würfe nach unterschiedl. Rüden gezogen hat, und im sechsten hagelts dann sämtliche Mängel von HD über ED bis Schussprobleme und Allergien rein. Was, wenn bei einer Hündin das genau anders herum ist? Züchten ist ein weiten Teilen eine Blackbox mit vielen Wahrscheinlichkeiten und kein 1+1=2. Danach hört man immer viele "Hätt ich Dir gleich sagen können, dass das in die Hose geht." Da werden dann irgend welche Ahnen in der F5 hervorgezaubert, die schuld an allem sein sollen. während hundert andere mit dem selben Ahnen in der F5 nix haben...
Vieles geht sicher in Eigenverantwortung des Züchters, z.B. Rücknahme des Hundes, kostenloser Welpe beim nächsten mal o. Ä. Aber ich würde keinen einzigen Wurf machen, könnte ich trotz bester Zuchtplanung für nicht wirklich vorhersehbare Mängel (z.B. mangelnde Wildschärfe, Schussscheue, Allergie, Skelettprobleme) in Regress genommen werden.
Zu beachten bleibt auch, dass bei den häufig kleinen Zuchtbasen unserer Gebrauchshunde auch "Risikohunde" in die Zucht sollen und müssen, gerade in Hinblick auf polygenetische Erkrankungen ist hier eine langsame Selektion sinnvoller wie ein totales Zuchtverbot.
 
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Zu beachten bleibt auch, dass bei den häufig kleinen Zuchtbasen unserer Gebrauchshunde auch "Risikohunde" in die Zucht sollen und müssen, gerade in Hinblick auf polygenetische Erkrankungen ist hier eine langsame Selektion sinnvoller wie ein totales Zuchtverbot.

:thumbup::cheers:

Ohne Ehlichkeit von Seiten der Züchter geht das allerdings nicht.
 
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Und das man mit erkrankten Hunden züchtet, was leider auch immer wieder mal gemacht wird, ist dabei ein absolutes NO GO.
 
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Je nach Gutachter kann das oder jenes eine Rolle spielen :cool:;-)
 
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Ok, dann bin ich 100% auf der Seite des Käufers...hier OVS! So etwas geht überhaupt nicht! War der Gutachter hier inkompetent, hat nur geschludert und spielt Korruption eine Rolle?

Beim Welpenkauf ist es klar, da kann man zwar auf die Ahnen schauen und hoffen, dass diese korrekt begutachtet wurden, das war es dann aber auch. HD kann man erst mit 1,5 Jahren sicher ausschließen.
Korruption vermute ich nicht, ich denke da ist zu wenig Geld im Spiel im Vergleich zu dem möglichen Ärger, den man sich damit einhandeln kann. Ich tippe auf "geschludert" beim Gutachter, der schon ein älterer Herr ist. Geschludert auch beim Verband, denn im Rahmen einer Qualitätssicherung hätte man ja bspw. jedes 10. Gutachten einem weiteren Gutachter vorlegen können.

Unser Haustierarzt, Fachtierarzt für Kleintiere, hat bei dem RöBi, das begutachtet wurde sofort auf die schlechten Merkmale hingewiesen. Wir werden, falls wir wieder einen adulten Hund kaufen, uns das RöBi geben lassen oder ein eigenes RöBi veranlassen. Es ist schon ärgerlich, wie das gelaufen ist.
Und, doghunter, wir behandeln unsere Hunde nicht als "Sache". Würden wir das, hätten wir den Hund zurückgegeben und vollen Kaufpreis bekommen. Das schlug der Anwalt des Züchters vor. Wir hängen an unserem KLM, er wird nun nicht mehr für DJ eingesetzt, Nachsuche macht er gut, das muss jetzt eben reichen.

Warum den Züchter verklagt? Weil wir nur mit ihm ein Vertragsverhältnis hatten. Gepackt hätten wir bei freier Auswahl natürlich den Gutachter.

Dass sich der Verband in eigenem Interesse nicht wirklich klever verhalten hat, steht auf einem anderen Blatt.
 
D

doghunter

Guest
@OberförsterVS
Stimme dir vollumfänglich zu bei einer solchen Geschichte
 

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