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- 1 Jan 2010
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Unterlassene Hilfeleistung ist nur dann strafbar, wenn die Hilfe zulässig gewesen wäre.
Ich frage mich eher: wann weiß ich sicher, dass das so ist, wie ich es mir zusammenreime? Im Forum wird über den Jäger berichtet, der im Auftrag der Polizei einen kranken Fuchs erlegen sollte, diesen anbleite und mit der Flinte in der Hand im Schwimmbad nachsuchte.
Stehe ich auf dem Balkon, höre einen Schuss und sehe kurz darauf einen Gewehrträger im Schwimmbad umherlaufen, was mache ich dann? Ist das ein Amok? Ein Terrorakt? Oder nur der unbeholfene Versuch, einen Fuchs zu erlösen?
Ich frage mich eher: wann weiß ich sicher, dass das so ist, wie ich es mir zusammenreime? Im Forum wird über den Jäger berichtet, der im Auftrag der Polizei einen kranken Fuchs erlegen sollte, diesen anbleite und mit der Flinte in der Hand im Schwimmbad nachsuchte.
Stehe ich auf dem Balkon, höre einen Schuss und sehe kurz darauf einen Gewehrträger im Schwimmbad umherlaufen, was mache ich dann? Ist das ein Amok? Ein Terrorakt? Oder nur der unbeholfene Versuch, einen Fuchs zu erlösen?