Hilfe . Jagdgenossenschaft, Begehungsschein und so

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Guten Abend und WMH,

ihr lieben auf die Gefahr hin das ich jetzt Verbale Senge bekomme muss ich nun als Jungjäger etwas fragen. Meine Vermieterin sagt das sie in einer Jagdgenossenschaft seih da sie noch ein großes Grundstück irgendwo 40 Minuten von mir weg hat. So nun die Frage kann sie nun einfach an die Genossenschaft heran treten und mir einen Begehungsschein beantragen?? Nach dem was ich gelesen habe sollte das sehr schwierig sein.... Ich verstehe nur nicht ob diese Entscheidung den Schein auszuhändigen dem Pächter oder der Genossenschaft obliegt. Mein Gedankengang ist so wenn ich etwas Pachten würde hätte ich keine Lust darauf das mir irgendwer vor die Nase gesetzt wird und gesagt wird bitte sehr der jagd ab heute hier. Also klärt mich mal auf über diesen Fall finde ich nix im Gesetz von daher seit nicht so streng mit mir.

Beste Grüße
Björn
 
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Hi!

Sie/du ha(s)t keinen rechrlichen Anspruch. Null. Was sie machen kann: Beim Pächter mal nett anfragen, ob er noch jemanden sucht, bisschen Werbung für dich machen und den Kontakt vermitteln. Das war es aber auch.
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Deine Antwort bezieht sich jetzt auf die Situation mit der Verpachtung? Wie sieht die Sache denn aus wenn ein Genossenschaffts Mitglied die Jagd ausübt??
 
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Moin,

Jagdausübungsberechtigter ist ausschliesslich derjenige, der die Jagd von der Jagdgenossenschaft gepachtet hat. Natürlich kann er auch selber Jagdgenosse sein, aber nur der Pächter entscheidet, ob und an wen Begehungsscheine ausgehändigt werden.

Wmh
Uwe
 
G

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Guest
Wie groß ist denn die Genossenschaft (wie viele Stimmen und wie viele ha)?
Wenn sie da mächtig ist (evtl. Flächenmehrheit), kannst du dich ja bei der nächsten Pachtvergabe bewerben und ihr könnt das hart durchziehen.
Ob die übrigen Nachbarn und der restliche Ort dir dann noch wohlgesonnen sind?

Vermutlich hat sie aber irgendwo eine 1 ha-Wiese in einem 1000ha-Revier, ja?
 
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So nun die Frage kann sie nun einfach an die Genossenschaft heran treten und mir einen Begehungsschein beantragen?? Nach dem was ich gelesen habe sollte das sehr schwierig sein.... Ich verstehe nur nicht ob diese Entscheidung den Schein auszuhändigen dem Pächter oder der Genossenschaft obliegt.




Moin Björn,

der Jagdausübungsberechtigte ("Pächter") pachtet das gesamte (ungeteilte) Jagdausübungsrecht eines Jagdbezirkes ("Revier") von den Jagdrechtinhabern (Grundeigentümer), die (hier) in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind. Einen Jagderlaubnisschein ("Begehungsschein") kann nur der Jagdausübungsberechtigte ausstellen. In der Regel gibt es ein Veto-Recht der Jagdgenossenschaft (vetreten durch den Vorstand); diese muss also über den JES unterrichtet werden.

Möchtest Du eine Jagderlaubnis für einen bestimmten Bezirk, musst Du Dich mit dem dortigen JAB verständigen. Nur er kann Dir eine Erlaubnis erteilen.

Das einzelne (Zwangs-) Mitglied der Jagdgenossenschaft hat keine eigenständige Verfügungsgewalt über das Jagdausübungsrecht auf dem einzelnen Grundstück.


Am Rande nur mal neugierig gefragt: Diese Zusammenhänge wurden in Eurer Ausbildung zur Erlangung des Jagdscheins nicht behandelt?

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Mich würde doch tatsächlich interessieren, wo Du die Ausbildung und Jägerprüfung gemacht hast.

Ehrlich gesagt, so viel Unwissenheit darf gerade ein Jungjäger, bei dem das Wissen nich frisch sein sollte, nicht haben.

mfg
T.
 
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Guten Morgen,

vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ich habe nun verstanden. Ich glaube die Genossenschaft besteht aus 5 oder 6 Personen und Größe des Reviers wären 306 Ha. Ich denke nicht das meiner Vermieterin der Großteil davon gehört.

Nochmal Danke und WMH
beste Grüße Björn
 
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Glauben heißt "nicht wissen" !!!

In der JG sind ALLE Besitzer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken Mitglied, (ausgenommemn die Personen, die den § 6a BJGes anwenden)

Die 5 Personen bilden wahrscheinlich den Jagdvorstand nebst 2 Beisitzern.

Nochmals die kritische Frage nach Deiner Ausbildung mit dem Aufruf, diese elementaren Basics zu lernen.

mfg
T.
 
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Glauben heißt "nicht wissen" !!!

In der JG sind ALLE Besitzer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken Mitglied, (ausgenommemn die Personen, die den § 6a BJGes anwenden)

Die 5 Personen bilden wahrscheinlich den Jagdvorstand nebst 2 Beisitzern.

Nochmals die kritische Frage nach Deiner Ausbildung mit dem Aufruf, diese elementaren Basics zu lernen.

mfg
T.

Ich werde dieses Thema nun noch einmal intensiv durcharbeiten hier hatte ich wohl eine Lücke oder ich habe es schlichtweg einfach vergessen da so ein Kurs mit anschließender Prüfung doch recht umfangreich sein kann. Wie gesagt ich werde dies nun nochmals nachlesen und verspreche hiermit keine doofen Fragen mehr zustellen. Ich hoffe dies Antwort stellt dich zufrieden lieber TicTac
 
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Ich werde dieses Thema nun noch einmal intensiv durcharbeiten hier hatte ich wohl eine Lücke oder ich habe es schlichtweg einfach vergessen da so ein Kurs mit anschließender Prüfung doch recht umfangreich sein kann. Wie gesagt ich werde dies nun nochmals nachlesen und verspreche hiermit keine doofen Fragen mehr zustellen. Ich hoffe dies Antwort stellt dich zufrieden lieber TicTac

Zu unterscheiden ist hier auch zwischen entgeldlichen und unendgeldlichen Jagderlaubnisscheinen, sind beispielsweise schon zwei Pächter bei der UJB gemeldet, ist ein dritter entgeldlicher nicht mehr möglich, weil das Revier zu klein ist. So wäre dann nur ein unentgeldlicher Schein möglich, zumindest auf dem Papier. Letztere Variante kann dich anschmieren und ist nur anzuraten, wenn du die Pächter kennst und ihnen vertrauen kannst. Du kennst die oder den Pächter nicht, weisst nicht wie sie ticken und wie dort gejagt wird. Zäume das Pferd also besser von der richtigen Seite auf, suche den Kontakt zu Pächtern der Region, ob überhaupt Bedarf besteht, passt es menschlich und jagdlich, ist es reichlich egal, was auf dem Papier steht.
 
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Zu unterscheiden ist hier auch zwischen entgeldlichen und unendgeldlichen Jagderlaubnisscheinen, sind beispielsweise schon zwei Pächter bei der UJB gemeldet, ist ein dritter entgeldlicher nicht mehr möglich, weil das Revier zu klein ist.


Aha. Wurde denn bisher schon etwas zum Bundesland (gesetzlicher Rahmen) oder zum Pachtvertrag (vertragliche Regelungen) gesagt?


So wäre dann nur ein unentgeldlicher Schein möglich, zumindest auf dem Papier. Letztere Variante kann dich anschmieren und ist nur anzuraten, wenn du die Pächter kennst und ihnen vertrauen kannst.

Aha. Unentgeltlich heißt so, weil es nichts kostet. Wie kann man denn da (oder anders als bei einem entgeltlichen JES) angeschmiert werden?


Richtig ist: Grundsätzlich sollte man nur mit Leuten jagen, denen man vertraut.
 
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Aha. Wurde denn bisher schon etwas zum Bundesland (gesetzlicher Rahmen) oder zum Pachtvertrag (vertragliche Regelungen) gesagt?
Meerbusch, wenn sein Vorstellungsthread stimmt.

Aha. Unentgeltlich heißt so, weil es nichts kostet. Wie kann man denn da (oder anders als bei einem entgeltlichen JES) angeschmiert werden?

Das heißt es natürlich nicht grundsätzlich

Richtig ist: Grundsätzlich sollte man nur mit Leuten jagen, denen man vertraut.

Aha
 
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Alles hier mehr oder weniger richtig.
1. Frage: Ist der betreffende gemeinschaftliche Jagdbezirk verpachtet oder wird er durch die Jagdgenossen (oder durch einen Teil) selbst bewirtschaftet?
2. Wenn er verpachtet ist kann Deine Vermieterin als Jagdgenossin nur ein nettes Wort für Dich beim Pächter einlegen. Oder gibt es vielleicht eine besondere Klausel im Pachtvertrag (Vergaberecht von Begehnungsscheinen für die Jagdgenossen)?
3. wenn er selbst bewirtschaftet wird ist stellt sich die Frage, ob die Jagdgenossin einfach jemanden die Jagdausübung überlassen kann.

Wenn es nur 5 - 6 Eigentümer sind müsste sie ja eigentlich auch im Jagdvorstand sein?

Klär erstmal die Fragen und dann kann Dir auch geholfen werden.
 

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