16- Aug 2016 Umsatzsteuer für Gemeinschaftliche Jagdreviere

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Dort ist vermerkt das die Vordrucke der Optionserklährungen unter Wildundhund.de zu finden sind...

da hab ich nun mehr als 1/2 Stunde alle Seiten abgesucht; nix zu finden !

Ich wollte das für unsere JG Informell vorbereiten... geht leider nicht.


TM
 
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Du solltest frühzeitig mit der JG in Kontakt treten und darüber reden wie sie sich dies vorstellen!
In den meisten Fällen wird es wohl so sein das diese "Pille" geschluckt wird und halt eben bezahlt wird!
Da ich für mein Revier (RLP) schon 20% Jagdsteuer bezahle werde ich der JG vorschlagen das sie die UST in die Pacht mit einberechnen sollen. Drauf werde ich bestimmt nicht zahlen sonst könnte es gut sein das sie sich einen neuen Pächter suchen können! Mal sehen wie das Gespräch ausläuft? :roll:
Irgendwo müssen auch mal Grenzen gesetzt werden und melken lasse ich mich nicht nur weil der Fiskus wieder ein neues Hintertürchen auf macht! :evil:
 
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zahlen sonst könnte es gut sein das sie sich einen neuen Pächter suchen können! Mal sehen wie das Gespräch ausläuft? :roll:
Irgendwo müssen auch mal Grenzen gesetzt werden und melken lasse ich mich nicht nur weil der Fiskus wieder ein neues Hintertürchen auf macht! :evil:

Wir wollen mal Fair bleiben...

Steuerschulkdner ist die JG;
die hätte nichts davon; sondern müßten das Gel an den Fiskus abführen... was gleichbedeutent ist mit 19 % Pachtrückgang wovon die Pächter übrignes nichts hätten...

Damit der Versuch das dann per Druck auf die Pächter durchzureichen bissel gestoppt wird ( auch ich hab keine Lust plötzlich 19 % mehr zu latzen... wovon die Eigentümer meines Heimatrevieres nichts hätten..) informier ich die JG vorab ubd zeige dnen die Möglichkeiten wie das ( und wen es nur Vorübergehend ist) vermieden werden kann.

Ich bin auch gerne bereit dafür durech Internetrechercen bischen Arbeit die eigfentlich der Vorstand der JG machen müßte; zu tragen... wen damir das Problem für alle abgewendet wird.

Wir suchen halt Lösungen; nicht die Probleme.

TM
 
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Moin zusammen,

bitte zuerst einmal schauen, was im Pachtvertrag steht. Wenn da nichts drinsteht das die Pacht ggf. zzgl. USt vereinbart ist, kann m.E. die JG auch nicht ohne weiteres die Pacht erhöhen, das muss dann einvernehmlich geschehen.

Umsatzsteuerlich ist die vereinbarte Pacht dann das Gesamtentgelt, d.h. die JG muss aus der vereinnahmten Pacht die USt rausrechnen und abführen. Die vereinbarte Pacht ist dann quasi 119%.

Wenn im Vertrag steht, dass die Pacht ggf. zzgl. der gesetzl. USt ist, dann ist das dumm gelaufen und die USt kommt oben drauf. Sonderkündigungsrechte sind dann evtl. juristisch zu prüfen.

Das mal auf die schnelle.

In diesem Sinne....
 
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Dort ist vermerkt das die Vordrucke der Optionserklährungen unter Wildundhund.de zu finden sind...

da hab ich nun mehr als 1/2 Stunde alle Seiten abgesucht; nix zu finden !

Ich wollte das für unsere JG Informell vorbereiten... geht leider nicht.
TM


Wäre schön wenn die Redaktion das aufgreifen würde .....
 
A

anonym

Guest
ich dachte es kommt immer darauf an, ob man über dem Kleinunternehmersatz liegt, dass Umsatzsteuer erhoben wird und abgeführt werden muss.
Beim Forst ist mir das klar, da die höhere Einnahmen aus Verpachtung haben, aber bei unserer Genossenschaft oder auch bei anderen liegt die Einnahme unter dem Satz
 
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ich dachte es kommt immer darauf an, ob man über dem Kleinunternehmersatz liegt, dass Umsatzsteuer erhoben wird und abgeführt werden muss.


Unser JG hat mehrerer Jagdbögen mit insgesamt ca 2600 ha......

Ob die Umsatzsteuer auf Pachterträge tssächlich bis 17.500 € freigestellt ist; mag ein Steuerfachmann prüfen.


Egal wer Schuldner der Steuer ist; letzendlich wird der Druck auf die Pächter durchgereicht.

TM
 
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Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmen (hier die JG) vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer. Ausnahmen wie z.B. § 13b UStG finden hier keine Anwendung.

Im Endeffekt ist die Frage, ob die JG den bestehenden Vertrag zivilrechtlich anpassen kann oder nicht.

Wenn sie es nicht kann muss sie die 19% aus ihren Pachterträgen zahlen, am Ende der Pachtperiode werden die Verträge dann im Falle der Umsatzsteuerpflicht durchweg 19% teurer. Auch hierfür wird sich ein Zahler finden, da bin ich ganz sicher.

Dass das alles dem Verhältnis JG-Pächter nicht sehr zuträglich ist, ist ein anderes Thema.
 
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Scheint ein Problem mit dem Server bei WuH zu geben...

wer diese Optionsbescheinigung haben möchte; entweder direckt bei PP oder per PN von mir anfordern...


TM
 
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Sah gerade die Überschrift, hat mich interessiert. Wo seht ihr das Problem? Habe ich da was im Umsatzsteuerrecht nicht mitbekommen?

Warum sollte eine JG Interesse daran haben USt. zu erheben? Einige Landwirte in der JG hätten vielleicht ein Interesse, aber dann dürfte die Ust auch nicht 19 % betragen, sondern 10,7 %. Da in der JG ja wahrscheinlich auch einige Private sind, macht das alles nicht so sehr viel Sinn.

Und eines ist sicherlich richtig: die JG hat definitiv nichts davon. Für sie ist Umsatzsteuer nur eine Nullsummenspiel, das aber arbeitsintensiv und korrekt verwaltet werden will.

Wenn der Pachtvertrag keine Ust. enthält, ist das immer die Bruttoangabe. Aus meiner Sicht ist das ist im Nachhinein nicht zu Ungunsten des Pächters veränderbar. Das setzt nämlich voraus, dass die JG Unternehmer ist und zur Ust optiert! Das wird sie aber nicht getan haben.

Wenn einige schlaue Finanzbeamte / Betriebsprüfer das im Nachhinein anders sehen und kippen wollen, würde ich das nicht akzeptierten. Auch diese Leute kann man mit sehr guten Steueranwälten in ihre Schranken verweisen.
 
A

anonym

Guest
wie ist dass dann eigentlich, muss die Jagdgenossenschaft dann auch ihre Einkünfte versteuern?
 
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Tins, das eine (Umsatzsteuer) hat mit dem anderen (Einkommensteuer) nichts zu tun.

Die Jagdgenossenschaft als Personenvereinigung selbst ist nicht ertragsteuerpflichtig, jeder Genosse versteuert den auf ihn entfallenden Anteil am Ertrag.
 
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Wenn er mit seiner Jagd Unternehmer i.S. d. UStG ist und steuerpflichtige Umsätze erbringt ja.

Das könnten z.B. sein Wildpreterlöse, Abschussgebühren, Begehungsscheine, Unterverpachtungen etc....

Aber im Ernst, will man das dem Finanzamt auf die Nase binden? :cool:
 

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