Jagdschulleiter ohne Jagd- und Waffenschein

G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
dazu gibt es nur einen Komentar "Maßlosigkeit"

Weil, was unzweifelhaft nicht korrekt ist, jemand seine Waffen offen im abgeschlossenen Fahrzeug liegen lies, wird eine Existenz vernichtet

Das sehe ich anders.
Nach offensichtlich mehreren Verstößen wurde ihm der Jagdschein und die WBK eingezogen.
Beides wäre ihm nach einer Sperrfrist sicher wieder zuerkannt worden.

Den Hammer hat er jetzt bekommen, weil er weiter in krimineller Absicht (nicht aus Unachtsamkeit) gehandelt hat.

Als Vergleich: Führerschein soll für drei Monate entzogen werden wegen Alkoholfahrt.
Fahrer meldet den Führerschein aber als verloren und fährt dann weiter besoffen mit dem als gestohlen gemeldetem Führerschein.
Da fällt die Strafe dann sicher auch höher aus. Und wenn es ein Berufskraftfahrer ist, war es das auch mit dem Job.

Wenn sogar Schüler ihn auf die Unsichere Aufbewahrung aufmerksam gemacht haben, dann erkenne ich hier (nach den mir vorliegenden Informationen) nur Maßlosigkeit des Jagdschulinhabers.
 
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Das sehe ich anders.
Nach offensichtlich mehreren Verstößen wurde ihm der Jagdschein und die WBK eingezogen.
Beides wäre ihm nach einer Sperrfrist sicher wieder zuerkannt worden.

Den Hammer hat er jetzt bekommen, weil er weiter in krimineller Absicht (nicht aus Unachtsamkeit) gehandelt hat.

Als Vergleich: Führerschein soll für drei Monate entzogen werden wegen Alkoholfahrt.
Fahrer meldet den Führerschein aber als verloren und fährt dann weiter besoffen mit dem als gestohlen gemeldetem Führerschein.
Da fällt die Strafe dann sicher auch höher aus. Und wenn es ein Berufskraftfahrer ist, war es das auch mit dem Job.

Wenn sogar Schüler ihn auf die Unsichere Aufbewahrung aufmerksam gemacht haben, dann erkenne ich hier (nach den mir vorliegenden Informationen) nur Maßlosigkeit des Jagdschulinhabers.

Du bringst da was durcheinander. Das Wort Maßlosigkeit trifft nur den allerersten Tatbestand; Waffe im abgeschlossenen Fahrzeug nicht in Hülle und dann Jagdscheinentzug. Das ist für einen Menschen mit dem Berufsbild einen Berufsverbot gleichwertig. Und das und nur das war dem Gericht bekannt und Grund für das Urteil. Das Insider mehr wussten ist vor Gericht nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen.
So in etwa wie einmalig Parken in der Feuerwehrzufahrt und dann einem Berufskraftfahrer den Führerschein nehmen.
Maßlos!!
Was der Trottel anschließend noch alles auf sein Kerbholz packte ist unbenommen strafrechtlich zu ahnden.
 
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Mal was anderes:
Die einziehende Behörde will die Waffen zerstören. Ist das aus haushaltrechtlichen Gründen sinnvoll bzw. erlaubt? Es sind ja mit Sicherheit keine uralten unbrauchbaren Waffen mit Sicherheitsrisiko (sofern man sie nicht offen im Auto flacken läßt). )

Im Artikel steht, er selbst bittet um Vernichtung der Waffen, als ein Zeichen, was Tatsächlich mit den Krachlatten passiert, entscheidet nicht er ...
 
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Moin!

Die einziehende Behörde will die Waffen zerstören. Ist das aus haushaltrechtlichen Gründen sinnvoll bzw. erlaubt?

Sinnvoll nicht, erlaubt ja. Die Parlamente können entscheiden, dass der Staat / die Kommune keine Waffen verkauft, dann landen wie in München auch unersetzliche historische Originale, die von unwissenden und / oder unwilligen Erben abgegeben werden, im Hochofen. :thumbdown: :no::sad: :unbelievable: :evil: :evil: :evil:

Joe
 
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Du bringst da was durcheinander. Das Wort Maßlosigkeit trifft nur den allerersten Tatbestand; Waffe im abgeschlossenen Fahrzeug nicht in Hülle und dann Jagdscheinentzug. Das ist für einen Menschen mit dem Berufsbild einen Berufsverbot gleichwertig. Und das und nur das war dem Gericht bekannt und Grund für das Urteil. Das Insider mehr wussten ist vor Gericht nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen.
Das ist eine Meinung, die man zulassen kann, weil sie in Hinblick auf andere europäische Waffengesetze ihre Berechtigung findet. Andererseits ist es aber aus meiner Sicht auch eine Verdrehung von Ursache und Wirkung. Die Begriffe Täter und Opfer vermeide ich in dem Kontext, weil sie mir für den ersten Tatbestand nicht angebracht erscheinen. Es ist leider Tatsache, dass der Jagdschulleiter wusste, dass er seinen Jagdschein und die Waffen los ist, wenn er so etwas tut und erwischt wird. Ebenso wusste er, dass er mit einem solchen Verhalten seine Existenzgrundlage gefährdet. Der Punkt ist, dass wir auch im Rahmen eines tlw. restriktiven und nicht immer als gerecht empfundenen Waffengesetz rechtskonform agieren müssen, wenn wir unsere waffenrechtliche Zuverlässigkeit erhalten wollen. Alles andere ist eine (zulässige) Grundsatzdiskussion über gesetzgeberische waffenrechtliche Belange, aber für die eigentliche Rechtssprechung im Allgemeinen und den Jagdscheinentzug hier im Besonderen im Grunde irrelevant. Am Ende des Tages bleibt mal wieder die traurige Erkenntnis, dass die Zeiten mit dem Drilling am Kleiderhaken unwiederbringlich vorüber sind.
 
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Ja wer sagt denn sowas
:lol:

wenn uns Geschichte eines gelehrt hat, dann dies:

beständig ist nur der Wandel!

und so hoffe ich, dass der Wandel sich vollziehen mag und die Zeiten wiederkommen wo LWB als Menschen mit legalen Bedürfnissen und nicht perse als Schwerverbrecher und verhaltensauffällig abgestempelt werden. So lange ich diese Hoffnung habe bleibt meine Garderobe im Flur.....
 
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wenn uns Geschichte eines gelehrt hat, dann dies:

beständig ist nur der Wandel!
Dein Optimismus ehrt dich und es bleibt zu hoffen, der Wandel bewegt uns als Gesellschaft in eine vernünftigere Richtung mit mehr gesundem Menschenverstand, weniger Bürokraten und vielen Drillingen in der Diele hinter der Haustür.

Leider sieht es derzeit eher gegenteilig aus, vgl. Thread im Waffenrecht mit weiteren geplanten Restriktionen hinsichtlich Waffenaufbewahrung.

Ich will niemandem seine Garderobe wegnehmen, aber bisweilen empfiehlt es sich die zugehörigen Haken in einem 0er Schrank anzubringen, um sowohl den Forderungen des Gesetzgebers als auch der Nostalgie Genüge zu tun.

Freiheit isnich.
 
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Dein Optimismus ehrt dich

da bin ich mißverstanden worden.....eher ganz schwarzer Pessimismus
Ich bin ganz sicher, dass auch wieder eine Zeit kommt, wo man mit der Waffe in der Hand auf deutschem Boden schlafen geht.
Nicht heute, nicht morgen...aber irgendwann ganz gewiss
 
Zuletzt bearbeitet:
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Welche Frage sich mir stellt, unabhängig davon ob er richtig gehandelt hat oder nicht, ist:

Von wem kam die Anzeige? Waren die Waffen offen im Fahrzeug zu sehen oder in Koffer/Futteral verschlossen?

Nicht dass es konform wäre, wenn diese in Futteral oder Koffer sind, aber die meisten "Laien" wüssten gar nicht was da überhaupt Sache ist.

Für mich klingt es hier eher nach einer gezielten Aktion, um dem eins Auszuwischen. Geschäftliche Konkurrenz? Jagdneid? Andere persönliche Motive?

Selbst Schuld seinen Feinden eine derartige Angriffsfläche zu liefern.
 
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Welche Frage sich mir stellt, unabhängig davon ob er richtig gehandelt hat oder nicht, ist:

Von wem kam die Anzeige? Waren die Waffen offen im Fahrzeug zu sehen oder in Koffer/Futteral verschlossen?

Nicht dass es konform wäre, wenn diese in Futteral oder Koffer sind, aber die meisten "Laien" wüssten gar nicht was da überhaupt Sache ist.

Für mich klingt es hier eher nach einer gezielten Aktion, um dem eins Auszuwischen. Geschäftliche Konkurrenz? Jagdneid? Andere persönliche Motive?

Selbst Schuld seinen Feinden eine derartige Angriffsfläche zu liefern.


In einem der Artikel stand was von die Waffen lagen offen im Fahrzeug, was ich bei dem Herrn auch sofort glaube.
Göttingen hat dazu noch eine stark linke / jagdfeindliche / parzifistische Szene...
Aber auch das ihm jemand was auswischen wollte, kann man nicht völlig ausschließen, der Mann hat mehr Feinde als Freunde :lol:
 

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