Nur noch Schränke ab 0?

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15 Jun 2015
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Das BMI selbst. Wurde auf der IWA 2015 vom Referat Waffen (imho Referat 36) des BMI von der Leiterin dort vorgestellt. Dann wurde es still um das Thema und nun zaubern sie das bei der passenden Gelegenheit wieder hervor.

Ich bin mir 100%-ig sicher, dass da noch mehr Verschärfungen in der Schublade lauern. Die Beamten dort sind ja nicht doof und legen sich was auf Halde.

Die Beamten sind nicht doof, weil sie sich mit ihren Verschärfungen ihre Daseinsberechtigung sichern... Vorschläge müssen ausgearbeitet, modifiziert, verworfen oder verbessert werden....
 
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Genau! Jetzt lässt man alle Waffenbesitzer nachrüsten und in 5 Jahren kommt die zentrale Lagerung.
Wenn man nicht jetzt und heute dem ganzen entgegentritt, und zwar unsere Verbände, dann geht das immer so weiter....
 
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19 Nov 2015
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Wenn man nicht jetzt und heute dem ganzen entgegentritt, und zwar unsere Verbände, dann geht das immer so weiter....

Vertretern unsere Verbände sind diese Vorschläge seit der IWA bekannt.
Dazu wurde vom BMI am 14.10.2015 zu einer Unterrichtung (!!!) eingeladen. Das BMI hat den nach ihrer Ansicht "waffenrechtlichen Änderungsbedarf" gegenüber Vertretern von DSB, Jagdschutzverband, Forum Waffenrecht, Bayer. Soldatenbund und weiteren vorgestellt. Zu beachten ist das Wort" ÄnderungsBEDARF" !!!!!!!!
Seitdem hat es keinen der Vertreter interessiert und wurde auch nicht weiter kommuniziert.
Also warum sollte jetzt irgendjemand der Verbände aktiv werden??????
 
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Es liegt im Wesen von Verbandsfürsten, ungern auf das Pressefoto mit dem Innenminister verzichten zu wollen.

Gut machen sich auch Bildunterschrifen aus folgenden Textstücken:
konstruktiver Dialog, im Einvernehmen, guter Kompromiss, allen Seiten gerecht........
 
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Wie gesagt, habe letzte Woche beim DSB nachgefragt. Im Antwortschreiben wurde mir mitgeteilt, dass der DSB keine Kenntnis über eine anstehende Neuregelung zur Verwahrung habe. Entweder ist man im Tiefschlaf oder man belügt seine Mitglieder.

Ich bezahl jeder Jahr über 400€ an Vereins- und Verbandsbeiträgen, da kann man schon mal verlangen, dass die Interessen auch vertreten werden. Aber ich wiederhole mich. Lieber werden sinnloseste Diskussionen geführt, Forderungen zu Waffenbesitz für alle, problemloses Führen. Die Ministerialbeamten, die sich seit Jahrzehnten mit der Thematik beschäftigen, haben noch ganz andere Ideen in der Schublade. Und die bleiben immer auf ihrem Posten, egal welche Politik da am rudern ist......
 
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Soll 0 auch für die reine Munitionsaufbewahrung gelten oder kann man wenigstens dafür die vorhandenen A und A/B-Schränke nutzen?
 
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Soll man nach der angedachten Neuregelung bei Ier Schränken die Aufbewahrung z. B. in der gesondert auf meinem Grundstück stehenden Garage weiter möglich bleiben? Habe nämlich wenig Lust, einen Nuller für 10 LW auf den Dachboden zu schaffen. Der Keller von 1914 scheidet wegen Feuchtigkeit zur Aufbewahrung aus.
 
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Soll man nach der angedachten Neuregelung bei Ier Schränken die Aufbewahrung z. B. in der gesondert auf meinem Grundstück stehenden Garage weiter möglich bleiben? Habe nämlich wenig Lust, einen Nuller für 10 LW auf den Dachboden zu schaffen. Der Keller von 1914 scheidet wegen Feuchtigkeit zur Aufbewahrung aus.

Solche Details werden wohl noch nicht bekannt sein. Aber ich befürchte schlimmes.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Ich habe noch kleine Hoffnung, dass man angesichts der bevorstehenden Wahlen, noch mal darüber nachdenkt ob man jetzt wirklich >1Mio legaler Waffenbesitzer -alle ja wahlberechtigt- so einen Hammer überzieht. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt :thumbdown:
 
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Habe nämlich wenig Lust, einen Nuller für 10 LW auf den Dachboden zu schaffen.
Wenn du noch keinen Nuller hast, kannst du das beim Kauf vereinbaren oder raushandeln. Lieferung zum Aufstellort mit x Treppen und Mitnahme von Verpackungsmaterial. Bei mir wurde das damals für umsonst bzw. kleines Trinkgeld für die Fahrer gemacht.
 
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Ich würde gerne 2 Dinge vom Gesetzgeber einfordern:
1. Nachweis, dass Waffen aus A/B Schränken signifikant häufiger (mit Gewalt, nicht unberechtigtem Zugang) entwendet werden, um die Verhältnismäßigkeit zu belegen.
2. Kostenschätzung für die dann wohl kaum vermeidbare Umstellung der Aufbewahrung auch im behördlichen Bereich abgeben.

Gruß
Marodeur
 

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