Fangschuss auf Hochwild mit Kaliber unter 6,5 mm aus Langwaffe

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Hallo zusammen!

Ich habe Google und auch die Gesetzestexte bemüht und nichts dazu gefunden.

Angenommen ein Stück Hochwild muss nachgesucht werden und es ist ein Fangschuss nötig:

Fangschuss aus KW mit E0 von 200 Joule erlaubt, Jagd mit KW und Schuss auf Hochwild mit Kaliber unter 6,5 mm und E100 2.000 Joule nicht erlaubt.

Wie verhält es sich mit einer Langwaffe bei der Nachsuche mit einem Kaliber unter 6,5 mm und unter 2.000 Joule E100?

Auch für den Fangschuss nicht erlaubt? Dies soll jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn werden, sondern ich möchte lediglich wissen ob dies erlaubt ist.


Danke euch schon mal!
 
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Moin!

Dann bemühe vielleicht mal die hiesige SuFu, das wurde hier mehrfach diskutiert (allerdings nicht ganz so rezent wie andere Themen). ;-)

Kurz zusammengefasst:

Der §19 BJagdG sagt:

"(1) Verboten ist 1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;
2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;
c)auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
d)
auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;"






Manche interpretieren das so, als stünde da

"d)
auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen,


ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;"

und halten das für erlaubt, andere argumentieren, dass Fangschüsse unter Notstands- bzw- Tierschutzrecht fallen und das BJAgdG da sowieso nicht gälte und wieder andere halten dies für vorgeschoben, da man bei einer Nachsuche ja wisse, dass man einen Fangschuss abgeben können müse, weshalb diese Besonderheiten hier nicht griffen. Anders natürlich wenn man z. B. zu einem Verkehrsunfall dazukommt und nur die KK-Standwaffe dabei hat.

Kurz:

Ich würde das möglichst lassen bzw. auf die Fälle beschränken, wo wirklich nichts anderes verfügbar ist. Die Gefahr, dass das Ärger gibt und eventuell wieder ein Katastrophenurteil dabei rumkommt ist einfach zu groß.

Viele Grüße

Joe
 
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War bei mir simulierte Prüfungssituation. "Riesenkeiler, angefahren, liegt im Strassengraben, lebt noch und keilt um sich. Sie kommen vom Schießstand, haben eine .222 Rem dabei. Was tun?"

Ich habe mich standhaft geweigert, den simulierten Keiler mit der simulierten Waffe den Fangschuss anzutragen. Grande misericordia seitens der Prüfer, dennoch klar verweigert, auch auf gutes Zureden hin, eben weil Kaliber zu klein. Als dann kam "Der Keiler greift gleich Leute an!!!" entgegnete ich "Ach, Notstand, sagen Sie das doch gleich" und trug dem simulierten Keiler mit der simulierten .222 einen simulierten Fangschuss an.

Nachbesprechung ergab: TierschG steht in diesem Fall über BJagdG, so zumindest die Auslegung der Prüfer und der Kommission.

Hiermit ist kein Anspruch auf Richtigkeit gegeben.
 
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und die Landesgesetze beachten:
lt. SJG ist der Fangschuss, wenn es der Sicherheit dient, mit Posten und Schrot erlaubt!
 
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Hallo zusammen!

(...)

Wie verhält es sich mit einer Langwaffe bei der Nachsuche mit einem Kaliber unter 6,5 mm und unter 2.000 Joule E100?

Auch für den Fangschuss nicht erlaubt? Dies soll jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn werden, sondern ich möchte lediglich wissen ob dies erlaubt ist.


Danke euch schon mal!

Ich würde hier den Einzelfall betrachten.

Klar ist - für mich jedenfalls - das TierSchG geht dem BJagdG vor.

Die Differenzierung:

Komme ich, wie in @Flachländers Prüfungssituation, vom Stand und habe nur < der gesetzlichen Anforderungen bei, trage ich dem Stück auch diese Kugel an und bekomme damit keine Probleme.

Werde ich von der Polizei zum Verkehrsunfall gerufen oder begebe mich auf eine Nachsuche und nehme dann eine Waffe mit, die Anforderungen nicht gerecht wird, sieht die Sache anders aus.
 
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Danke euch! Kurzwaffe mit 200 Joule immer gut, .223 mit höherer Energie wahrscheinlich böse. Über Sinn und Unsinn wollte ich ja nicht diskutieren. ;)
 
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Danke euch! Kurzwaffe mit 200 Joule immer gut, .223 mit höherer Energie wahrscheinlich böse. Über Sinn und Unsinn wollte ich ja nicht diskutieren. ;)

Nein, da hat Gamserl ja gerade eine Differenzierung angeboten. Es ist Kontextabhängig. Gehst du von zuhause aus los die Sau nachsuchen und packst die .223 ein, kann dir ein übel gesinnter Zeitgenosse einen anpinnen. Kommst du gerade mit dem Revolver in .22WMR von der Kastenfalle und sieht ein krankes Stück, das es abzufangen gilt: Kann man machen.
 
G

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12 er Flinte
FLG oder Buckshot
Wer kann das unterscheiden vom hören her .
Eine leere Patrone in die Tasche [emoji12][emoji6]


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Hab das auch so im Kopf, kommt man zufällig in Situation kann man nehmen was da ist.
Hat man Zeit sich vor zu bereiten muss man nehmen was Erlaubt ist.

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Einfach das tun was man als Jäger in der jeweiligen Situation für jagdlich richtig hält.
 
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Ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Verbot von Schrotschuss auf Schalenwild, Büchsenschuss unter 1000 Joule (E100) auf Rehwild und unter 6,5mm/ 2000 Joule (E100) auf sonstiges Schalenwild gilt z. B. in RLP ausdrücklich nicht für Fangschüsse.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Die Frage ist doch eigentlich, welcher Typ Waidloch wahrscheinlicher ist: Der, der Dich anzeigt weil Du mit dem "falschen" Kaliber geschossen hast oder derjenige der dich wegen Tierquälerei oder was weiß ich anzeigt weil Du erst noch das richtig Equipment geholt hast.
 
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Die Frage ist doch eigentlich, welcher Typ Waidloch wahrscheinlicher ist: Der, der Dich anzeigt weil Du mit dem "falschen" Kaliber geschossen hast oder derjenige der dich wegen Tierquälerei oder was weiß ich anzeigt weil Du erst noch das richtig Equipment geholt hast.

Alles Theorie. Nur die Polizei kann mich befragen oder Einwände haben und so ****ert ist kein Polizist.
Zivilisten werden abgewiesen.
 
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Ich werde nie verstehen warum man alles immer hinterfragen muss. Und im Netz breittreten muss. Insbesondere solche exotische Situationen. Das ruft nur unsere Feinde auf den Plan. Einfach mal die Klappe halten. Dem TS rate ich sich an sein eigenes Motto zu halten. Nehmt euch und eure Anliegen doch nicht so wichtig. Aber das ist für die Internet Generation wohl zuviel verlangt.
 

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