Servus beisammen,
also, in dem von Dir geschilderten Fall liegt meines Wissens die Sachlage so, dass TierschG vor JagdG geht.
Grunsätzlich sind aber die Umstände zu bedenken:
Werde ich zuhause angeruften wg. Wildunfall greift JagdG E0 mit 200J da ich ja die Möglichkeit der Auswahl habe.
Komme ich durch Zufall an einen Wildunfall und habe nur die .22 dabei, weil ich z.B. die Fallen kontrolliert habe, und dies die einzige Möglichkeit ist, das Wild zu erlösen, so ist das im Sinne des TierschG abgedeckt.
Aber mal ganz anders. Wer soll Dir denn da Irgendwas nachweisen? Du kommst an einen Wildunfall, trittst selbstbewußt und freundlich auf, erledigst Deine Arbeit und gut ists. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer am Unfallort ist, der erkennen kann, dass das soeben eine 22er war, geht gegen null. Genauso ists mit der Flinte.
Da bist mit ner guten Klappe auf alle Fälle im Vorteil und rechtlich gesehen auch auf der sicheren Seite.
Viel gefährlicher wird die Sache, wenns so einem militanten Tierschützer mit dem Unfall erwischt hat, da dann mit Sicherheit die Diskussion aufkommt das hier ein Tierarzt die einzig richtige Lösung ist. Dann kanns schwierig und lästig werden, denn der Kamerad zeigt Dich mit Sicherheit an, da das Tier garantiert noch zu retten gewesen wäre.
Da kannst du Pest mit Cholera tauschen. Erlegst Du das Stück, bist Du in der Beweispflicht, dass keine Rettung mehr möglich gewesen wäre, trittst Du von Deinem Aneignugsrecht zurück, schickst Ihn mit dem Stück zum Tierarzt und der schläfert ein, kriegst eine Anzeige, weil du es hättest wissen und das Leiden beenden müssen.
Da wirds dann so und so Zeitaufwendig und Lästig.
Gruß
krucknwig
also, in dem von Dir geschilderten Fall liegt meines Wissens die Sachlage so, dass TierschG vor JagdG geht.
Grunsätzlich sind aber die Umstände zu bedenken:
Werde ich zuhause angeruften wg. Wildunfall greift JagdG E0 mit 200J da ich ja die Möglichkeit der Auswahl habe.
Komme ich durch Zufall an einen Wildunfall und habe nur die .22 dabei, weil ich z.B. die Fallen kontrolliert habe, und dies die einzige Möglichkeit ist, das Wild zu erlösen, so ist das im Sinne des TierschG abgedeckt.
Aber mal ganz anders. Wer soll Dir denn da Irgendwas nachweisen? Du kommst an einen Wildunfall, trittst selbstbewußt und freundlich auf, erledigst Deine Arbeit und gut ists. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer am Unfallort ist, der erkennen kann, dass das soeben eine 22er war, geht gegen null. Genauso ists mit der Flinte.
Da bist mit ner guten Klappe auf alle Fälle im Vorteil und rechtlich gesehen auch auf der sicheren Seite.
Viel gefährlicher wird die Sache, wenns so einem militanten Tierschützer mit dem Unfall erwischt hat, da dann mit Sicherheit die Diskussion aufkommt das hier ein Tierarzt die einzig richtige Lösung ist. Dann kanns schwierig und lästig werden, denn der Kamerad zeigt Dich mit Sicherheit an, da das Tier garantiert noch zu retten gewesen wäre.
Da kannst du Pest mit Cholera tauschen. Erlegst Du das Stück, bist Du in der Beweispflicht, dass keine Rettung mehr möglich gewesen wäre, trittst Du von Deinem Aneignugsrecht zurück, schickst Ihn mit dem Stück zum Tierarzt und der schläfert ein, kriegst eine Anzeige, weil du es hättest wissen und das Leiden beenden müssen.
Da wirds dann so und so Zeitaufwendig und Lästig.
Gruß
krucknwig