N'Abend zusammen,
ich habe das Gefühl, die Sache gerät zur Prinzipienreiterei - und ich bin als Jurist durchaus nicht gegen eine solche, wenn es denn etwas bringt.
Die Sachbearbeiterin hat möglicherweise einen Halbtags-Job, könnte das sein ?
Wäre es nicht sinnvoller - ich rede n i c h t von rechtlicher Einordnung !! - wenn man beidseits aufeinander zugehen könnte und würde.
Nehmenwirmal an die Kontrolle dauert 15 Minuten undbeginnt um 10:30h, dann ist 10:45h Zapfenstreich. Ist beim threadstarter wirklich ein ganzer Tag Urlaub flöten ? Keine Möglichkeit vorhanden, so etwas mit Gleitzeit oder Überstundenabbau zu regeln ?
Wie oft ich schonfür die Jagdscheinverlängerung, den Eintrag einer neu erworbenen Waffe oder auch für eine Anfertigung v. Fotos für Jagdschein oder Führerschein u.v.a.m. Überstunden und /oder Urlaub genommen habe, weiß ich nicht.
Man k ö n n t e ja durchaus argumentieren,Jagd und Waffen seien ein Hobby und deshalb könne man verlangen, dass d er Bürger auch eine angemeldete Kontrolle entspr. akzepziert.
Ich bin durchaus der Auffassung, dass die SAchbearbeiterin bis j etzt übertreibt !
Nach dem Leitsatz "et respice finem" (bedenke das Ende) würde ich s o etwas nicht a uf die Spitze treiben - schon gar nicht mit der Bemerkung "für so etwas nehme ich doch keinen Urlaub".
Nun war i ch bei den Gesprächen n icht dabei und manchmal gibt's auch Leute,die können einfach nicht miteinander.
Und die Einstellung "für so etwas keinen Urlaub zu n ehmen" könnte d urchaus b e iu nwilliger Behördeneinstellung als eine Weigerung gewertet werden, die Kontrolle d urchführen z u lassen.
I c h sehe d as nicht s o - aber was sagt ein VerWGericht ?
Bin gespannt,w as r auskommt...
Habe die Ehre u nd
Waidmannsheil