Genehmigung Nachtsichtvorsatzgeräte zur SW-Jagd in Bayern möglich

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Vorab: ich sah bisher noch keinen Grund für die Verwendung von Nachtsichttechnik.
"Erhellend" ist es aber, wenn einige hier schreiben, dass es zur Schadensabwehr im Feld überlegenswert sei, im Wald freilich gäbe es keinen Bedarf. Klar, da kostet es auch nichts.
Also wenn Nachtsichttechnik, dann für alle und überall.
 
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Nach bisher noch unbestätigten Meldungen wurde aufgrund angeblicher Einwände des Landesjagdverbandes das Genehmigungsverfahren gestoppt und es werden doch KEINE Genehmigungen erteilt.
Welcher Sachbearbeiter eine UJB lehnt sich aus dem Fenster und beauftragt einen Jäger zur Jagd mit Nachtsichtgerät, wenn allein der Besitz desselben schon verboten ist und laut dem Juristen Vocke sich jeder Sachbearbeiter hier auf ganz dünnes Eis begibt, da eine solche Beauftragung rechtswidrig ist?
 
A

anonym

Guest
Auch Vorsatzgeräte sind verboten


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A

anonym

Guest
Vorab: ich sah bisher noch keinen Grund für die Verwendung von Nachtsichttechnik.
"Erhellend" ist es aber, wenn einige hier schreiben, dass es zur Schadensabwehr im Feld überlegenswert sei, im Wald freilich gäbe es keinen Bedarf. Klar, da kostet es auch nichts.
Also wenn Nachtsichttechnik, dann für alle und überall.

Nö.

Nachtjagd verbieten außer im Feld auf Sauen und dann NSG etc.

Aber gleich wieder mit unsinnigen maximal Forderungen eine Verbesserung im Sinne des Tierschutz es vernichten.

Für das Knospenfresserschalenwild braucht es das nicht.
 
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Nur mal so zum überlegen:

Wenn es für Wild keine Ruhezeiten gibt, ändert sich das Verhalten.
Tagaktive Tiere werden nachtaktiv, Tiere die offene Wiesenflächen als Äsungsfläche benötigen ziehen sich zurück und gehen anderweitig zu Schaden.
Wenn der Vollmond die Nacht zum Tag macht, kommt keine Sau raus,........
Was passiert, wenn die Sauen jetzt zu jeder tages- und Nachtzeit bejagt wird, wenn es egal ist, ob Mond oder nicht,......
 
A

anonym

Guest
Deswegen ja nur Sauen und nur im Feld, wenn sie dann nicht mehr kämen, wäre das Ziel der Schadensvermeidung ja erreicht. Strecke wird am Tag gemacht.
 
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Begründung warum die Behörde jetzt die Rolle Rückwärts macht:

Einspruch des BJV (!) und des Landkreistages.

Was den BJV dazu geführt hat kann sich jetzt jeder denken, beim Landkreistag rätsle ich noch....

Konsequenter Weise sollte jetzt von allen Pächtern auch alle Zahlungen von Wildschaden verweigert werden die in Zeiten entstehen in denen mangels Licht Nachts nicht gejagt werden kann. Sollen Die Bauern doch zum BJV gehen oder noch besser zum Landkreistag und sich da Ihr Geld abholen.
 
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Begründung warum die Behörde jetzt die Rolle Rückwärts macht:

Einspruch des BJV (!) und des Landkreistages.

Was den BJV dazu geführt hat kann sich jetzt jeder denken, beim Landkreistag rätsle ich noch....

Konsequenter Weise sollte jetzt von allen Pächtern auch alle Zahlungen von Wildschaden verweigert werden die in Zeiten entstehen in denen mangels Licht Nachts nicht gejagt werden kann. Sollen Die Bauern doch zum BJV gehen oder noch besser zum Landkreistag und sich da Ihr Geld abholen.
Auszug aus Bericht vom diesjährigen Jahrestreffen der Ortsbäuerinnen des BBV in Regensburg, nachzulesen auf der Homepage Landkreis Regensburg:

"Auf Frage von Kreisobmann Johann Mayer erläuterte die Landrätin die rechtliche Situation zum Einsatz von Nachtzielgeräten. Für eine „Beauftragung“ durch das Landratsamt bedürfe es eines öffentlichen Interesses. Dieses liege nach juristischer Einschätzung nicht vor, so dass nach deren Meinung von einer Beauftragung dringend abzuraten sei. Würde man diese dennoch aussprechen, bestünde zudem die Gefahr möglicher straf- und/oder haftungsrechtlicher Folgen für den Landkreis und auch für die Jäger selbst. Auch der Bayerische Landkreistag habe eine zurückhaltende Handhabung dieser Frage empfohlen. Sie vertrete daher die Auffassung, dass die weitere Entwicklung bei diesem Thema im Auge behalten werden müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt es aber nicht zu verantworten wäre, die erwähnte Beauftragung und somit den Einsatz von Nachtzielgeräten im Landkreis freizugeben."

Ich les da nix von BJV, du? ;-)
Vocke ist nicht der einzige Jurist in Bayern...;-)
 
A

anonym

Guest
............
erläuterte die Landrätin die rechtliche Situation zum Einsatz von Nachtzielgeräten.
...........
von einer Beauftragung dringend abzuraten sei.
Würde man diese dennoch aussprechen, bestünde zudem die Gefahr möglicher straf- und/oder haftungsrechtlicher Folgen für den Landkreis und auch für die Jäger selbst
...............

Also, so wie ich das sehe, hängt das nur an der möglichen Haftung.
Ist aber nicht jeder (Jäger) für seinen abgegebenen Schuss "selbst Verantwortlich" ????

Vorwand gesucht, gefunden, ferdisch ??????
 
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Also, so wie ich das sehe, hängt das nur an der möglichen Haftung.
Ist aber nicht jeder (Jäger) für seinen abgegebenen Schuss "selbst Verantwortlich" ????

Vorwand gesucht, gefunden, ferdisch ??????
Bin kein Jurist! ;-)
Ich denk mal, wird so sein wie halt in nem normalen Betrieb auch:
Der Chef schafft was an, dass der Arbeitnehmer/hier Beauftragter zu erledigen hat. Vermurkst der Arbeitnehmer bzw. verstößt gegen irgendeine Verordnung, bekommt der Chef ein paar übergebraten. Es hilft ihm dann auch nix, dass er seinerseits dem Arbeitnehmer die Verantwortung übertragen hat, er hatte ihn beauftragt und ist deshalb in der Pflicht. So ähnlich wirds halt bei der Begründung auch laufen?
 
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Die Begründung das haftungsrechtliche Konsequenzen ausschlaggebend seien ist unfug.
Wenn das so wäre würde der Gesetzgeber und der Staat für alle Jagdunfälle Haften bzw. herangezogen werden.
Schliesslich besteht ja generell eine gesetzliche Pflicht Flächen zu bejagen. Also generell die Jagd auszuüben.
 

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