Begehungsschein & Versicherungsschutz

A

anonym

Guest
Hallo zusammen,

nachdem ich beim letzten Anitz beim Abbaumen durch ein Bodenbrett auf der Kanzel getreten bin und mich grad noch am Handlauf abfangen konnte, hab ich mich versucht durch die Rechtslage bei eventuellen Unfällen zu lesen.

Als Begehungsscheininhaber bin ich nicht durch die Berufsgenossenschaft Landwirtschaft versichert, soweit bin ich zwischenzeitlich schon schlau. Nur wer kommt denn bei einem Unfall auf? Die Krankenversicherung? Die private Unfallversicherung? Wenn die Unfallversicherung benötigt diese einen extra Passus? Gibt es separate Versicherungen?

Über konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar...

WMH

Wer zu blöd ist, fremde (= nicht selbst gebaute) Jagdeinrichtungen nicht ordnungsgemäß vor der Benutzung zu sicht- und tastprüfen ist selber Schuld. Weil wenns Dich zerlegt, bist blöd dran, tut weh, also schaut man, dass es sicher ist. Da hilft auch keine geldlicher Schadensersatz, wenn die Rübe klafft.
Wers sicher haben will, pachtet halt selbst, dann ist er der Boss. Und wenn man jagen darf, wo man ein blödes Gefühl hat bezüglich der Jagdeinrichtung, geht man halt nicht weiter.
Dieses Absicherungsgetue für die eigen Haut geht mir zumindest - mächtig auf den Sack. Die Deutschen mit Ihrer Sicherheitsflatrate auf Kosten anderer ist nervig, total.
Unbenommen davon tut der Pächter gut daran, alles zu unternehmen um sich wiederum selbst rechtlich abzusichern.
Ausserdem muss man ja nicht jedem auf die Nase binden, dass man zu dämlich war eine Jagdeinrichtung sachgerecht zu benutzen. Ich meine da nicht den TS sondern das ist nicht selten. Alles Weicheier. Reicht schon, dass wir uns vor unberechtigter Benutzung der Kaneln nicht mehr schützen können und gerne haftbar gemacht werden. Da kommt eine Jägernachwuchs, da kanns ein grausen.
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dorn

p.s. ansonsten zahlt die eigene Krankenkasse, es sie denn man legt es darauf an, dass die nicht zahlt. Dann war es dann mit dem BGS auf ewig und nicht nur dort wo es mal angefangen hat.

Bei einem völlig maroden und durchgefaulten Hochsitz würde ich persönlich davon ausgehen, dass auf den Revierpächter durchaus etwas zukommen könnte.
ja wer da raufgeht dem gehört der Hosenboden glatt gezogen. Und wers nicht erkennt, gleich zweimal
 
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Moin, der gleiche Quatsch wurde Anfang März im Jagdrechtfaden ausführlich durchgekaut!
Frage an den Jägernachwuchs, lernen die meisten nur noch Antworten auswendig, oder was ist mit der Ausbildung passiert?

Horrido
 
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Dieses Absicherungsgetue für die eigen Haut geht mir zumindest - mächtig auf den Sack. Die Deutschen mit Ihrer Sicherheitsflatrate auf Kosten anderer ist nervig, total.
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dorn

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Wie kommst du auf dieses schmale Brett?
Die Krankenkassenbeiträge bezahle ich selber und die meiner privaten Unfallversicherung auch. Dass das Ganze nur im Rahmen einer Solidargemeinschaft möglich und bezahlbar ist, tut dem keinen Abbruch.

PS: Eine private Unfallversicherung sollte eigentlich jeder der draussen irgendwo rumkraucht haben.
 
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...
Unbenommen davon tut der Pächter gut daran, alles zu unternehmen um sich wiederum selbst rechtlich abzusichern.
Vor allem, da es der unmittelbar gGeschädigte=BGS-Inhaber gelegentlich überhaupt nicht in der Hand hat, Schadensersatzansprüche von Dritten (Krankenkasse, Arbeitgeber etc) zu verhindern!


Ausserdem muss man ja nicht jedem auf die Nase binden, dass man zu dämlich war eine Jagdeinrichtung sachgerecht zu benutzen.
Du würdest also der Versicherung/Krankenkasse gegenüber eine falsche Sachverhaltsdarstellung abgeben (wie gewöhnlich zu Papier)? Mutig, Mutig! da bist du m.E. ratzfatz im Betrugstatbestand.

Teddy
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Mit mehr Revierbindung würde man auch wissen wie die jagdlichen Einrichtungen aussehen.
 
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Der TS ward seit seiner Frage nicht mehr gesehen, aber das nur am Rande.
Ob ein Haftungsverzichtsvertrag wirksam ist, hängt u.a. davon ab, ob er nicht gegen Billigkeit verstößt. Beispiel: der Jagdgast unterschreibt das und wir noch in der Dunkelheit auf einen Sitz gebracht, dessen Sicherheit er gar nicht überprüfen konnte. Für einen Begeher, der z.B. auch für die Unterhaltung der Jagdeinrichtungen zuständig ist, geht das eher.
Grundsatz: wer eine Gefahr schafft, ist dafür verantwortlich, dass niemand Schäden erleidet. Das erstreckt sich mittlerweile leider auch auf die unbefugte Benutzung, wenn z.B. ein Hochsitz eine besondere Attraktion verheißt.
Bei Unfallversicherungen das Kleingedruckte lesen, es kann durchaus sein, das Jagdunfälle ausgeschlossen sind.
Wir haben für unsere Begeher daher eine Unfallversicherung abgeschlossen, keine gigantische Leistungen, aber wenigstens eine Basis, damit niemand ins sprichwörtlich Bodenlose fällt.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Leider nicht ganz richtig Herr Oberförster,

Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1
Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle,
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten
Person ergreifen.
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme-
und
Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten
Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.

Unfälle, die der versicherten
Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat
ausführt oder versucht.
5.1.3

Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs
-oder Bürgerkriegsereignisse
verursacht sind.
Unfälle der versicherten Person

als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem Recht
dafür eine Erlaubnis benötigt,
Unfälle
der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.
Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.
Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.


Das sind die Ausschlüsse aus den AUB, jeder Versicherer, der in Deutschland Unfallversicherungen anbietet, muß diese Mindeststandards erfüllen. Er könnte weniger ausschließen, aber nicht mehr! Jagd ist genau so wie Reiten, oder Tennisspielen versichert.

Horrido




 
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