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Aus gegebenen Anlaß stellt sich auch Folgenden Sachverhalt die Frage noch Notwehr :
Landwirt " A"; Jagdpächter in der Gemeinde des Revieres "1"; ist auf seinen Flächen im Revier "2" ; gleiche Gemeinde; am Getreide Drillen; die Arbeit ca zu 50% beendet.
Nachbarschlag steht Mais; dieser soll am gleichenn Tag gehäckselt werden.
Pächter " B"; selber Landwirt und nun Rentner; Mitpächter des Revieres "2" fährt mit einem Ackerschlepper und angehängtem Landwirtschaftlichen Anhänger mit Drückjagdböcke
auf die frisch eingesääte Saat; Kreist mehrmals mit dem ganzen Gespann; Stellt mehrerer Böcke ab; kuppelt den Anhänger ab und läst ihn auf der Frisch bestellten Fläche stehen; Rangiert mit seinem Schlepper und positioniert diesen dann durch Rückwärts Einparken an den zu Häckselnden Mais; nimmt seine Waffe; lädt und Richtetet seine Waffe auf den ca 70-80 Meter vor ihm Arbeitenden Landwirt "A" !
Die Eskalation währe vermeitbar gewesen wen Pächter "B" 200 meter weiter gefahren währe und hätte sich am Rand des Nachbarschlages positioniert.. hätte von Jagdlichen Belangen hersaus keine Nachteile begracht; sondern nur das Sicht- und Sicherheistfeld vergrößert.
Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist schon strabaziert; das Verhalten von Pächter "B" kann also durchaus als Provokation interpretiert werden; jegliches Gespräche hätte die Situsation vermutlich Eskalieren lassen.
Frage : Wen Landwirt "A" in diesem Augenblick den Verschluß aus der Waffe von "B" entfernt hätte um eine Gefährdung und Bedrohung gegen Leib und Leben von "A" abzuwenden...und somit die Waffe zwar Unbaruchbar aber nicht beschädigt hätte;
währe das durch Notwehr gedeckt gewesen ?
( Bis auf den Schluß; also Entfernen des Verschlußes aus der Waffe hat sich die Geschichte so tasächlich zugetragen... und "B" ist auch noch völlig Uneinsichtig)
TM
Landwirt " A"; Jagdpächter in der Gemeinde des Revieres "1"; ist auf seinen Flächen im Revier "2" ; gleiche Gemeinde; am Getreide Drillen; die Arbeit ca zu 50% beendet.
Nachbarschlag steht Mais; dieser soll am gleichenn Tag gehäckselt werden.
Pächter " B"; selber Landwirt und nun Rentner; Mitpächter des Revieres "2" fährt mit einem Ackerschlepper und angehängtem Landwirtschaftlichen Anhänger mit Drückjagdböcke
auf die frisch eingesääte Saat; Kreist mehrmals mit dem ganzen Gespann; Stellt mehrerer Böcke ab; kuppelt den Anhänger ab und läst ihn auf der Frisch bestellten Fläche stehen; Rangiert mit seinem Schlepper und positioniert diesen dann durch Rückwärts Einparken an den zu Häckselnden Mais; nimmt seine Waffe; lädt und Richtetet seine Waffe auf den ca 70-80 Meter vor ihm Arbeitenden Landwirt "A" !
Die Eskalation währe vermeitbar gewesen wen Pächter "B" 200 meter weiter gefahren währe und hätte sich am Rand des Nachbarschlages positioniert.. hätte von Jagdlichen Belangen hersaus keine Nachteile begracht; sondern nur das Sicht- und Sicherheistfeld vergrößert.
Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist schon strabaziert; das Verhalten von Pächter "B" kann also durchaus als Provokation interpretiert werden; jegliches Gespräche hätte die Situsation vermutlich Eskalieren lassen.
Frage : Wen Landwirt "A" in diesem Augenblick den Verschluß aus der Waffe von "B" entfernt hätte um eine Gefährdung und Bedrohung gegen Leib und Leben von "A" abzuwenden...und somit die Waffe zwar Unbaruchbar aber nicht beschädigt hätte;
währe das durch Notwehr gedeckt gewesen ?
( Bis auf den Schluß; also Entfernen des Verschlußes aus der Waffe hat sich die Geschichte so tasächlich zugetragen... und "B" ist auch noch völlig Uneinsichtig)
TM
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