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Hallo,
meine Behörde in Brandenburg verlangt ab nächstes Jahr ein persönliches Erscheinen zur Jagdscheinverlängerung. Es war in der Diskussion zum BJG, dort finde ich aktuell aber nichts dazu. Habe ich etwas übersehen?
Da ich zur Arbeitszeit der Behörde selbst arbeiten muss, würde ich gern wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Forderung persönlich zu Erscheinen gibt. Das Urteil in Köln
https://openjur.de/u/873832.html
spricht dagegen. Auch die Begründung halte ich für schlüssig.
Ich möchte keine Diskussion lostreten, ob es ab 96 oder 66 oder 46 Lebensjahre jemanden sinnvoll erscheint, das persönliche Erscheinen zu fordern. Mir geht es nur darum, herauszufinden, ob und wenn ja welche gesetzliche Grundlage diese Forderung hat.
Kann jemand konstruktiv helfen?
meine Behörde in Brandenburg verlangt ab nächstes Jahr ein persönliches Erscheinen zur Jagdscheinverlängerung. Es war in der Diskussion zum BJG, dort finde ich aktuell aber nichts dazu. Habe ich etwas übersehen?
Da ich zur Arbeitszeit der Behörde selbst arbeiten muss, würde ich gern wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Forderung persönlich zu Erscheinen gibt. Das Urteil in Köln
https://openjur.de/u/873832.html
spricht dagegen. Auch die Begründung halte ich für schlüssig.
Ich möchte keine Diskussion lostreten, ob es ab 96 oder 66 oder 46 Lebensjahre jemanden sinnvoll erscheint, das persönliche Erscheinen zu fordern. Mir geht es nur darum, herauszufinden, ob und wenn ja welche gesetzliche Grundlage diese Forderung hat.
Kann jemand konstruktiv helfen?