Jagdscheinverlängerung - persönliches Escheinen?

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Hallo,
meine Behörde in Brandenburg verlangt ab nächstes Jahr ein persönliches Erscheinen zur Jagdscheinverlängerung. Es war in der Diskussion zum BJG, dort finde ich aktuell aber nichts dazu. Habe ich etwas übersehen?
Da ich zur Arbeitszeit der Behörde selbst arbeiten muss, würde ich gern wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Forderung persönlich zu Erscheinen gibt. Das Urteil in Köln
https://openjur.de/u/873832.html
spricht dagegen. Auch die Begründung halte ich für schlüssig.
Ich möchte keine Diskussion lostreten, ob es ab 96 oder 66 oder 46 Lebensjahre jemanden sinnvoll erscheint, das persönliche Erscheinen zu fordern. Mir geht es nur darum, herauszufinden, ob und wenn ja welche gesetzliche Grundlage diese Forderung hat.
Kann jemand konstruktiv helfen?
 
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Da gibts schon lange threads zu dem Thema. Hier in NRW ist es seit Jahren so. Zur Not Urlaub nehmen - Pech.
Die bei der UJB sitzen am längeren Hebel.
 
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Kann jemand konstruktiv helfen?

Verlängerung schriftlich beantragen, Ablehnung mit Rechtsmittelfähigem Bescheid abwarten und klagen.

Hat neben NRW auch in Hamburg geklappt. Entweder bückt man sich also mit runtergelassener Hose oder man klagt eben.

Einen fachlich versierten Anwalt würde ich im zweiten Fall noch empfehlen.
 
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Zitat:
Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:

  • Antrag
    Wenn Ihr Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt.
  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

https://www.duesseldorf.de/buergerservice/dienstleistungen.html?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=161&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&cHash=5dd93bdc2bd54df46916098be1b1e05a
 
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NRW
Zitat:
Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:

  • Antrag
    Wenn Ihr Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt.
  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

https://www.duesseldorf.de/buergers...]=show&cHash=5dd93bdc2bd54df46916098be1b1e05a


Ja und? Wenn deine Zulassungsstelle schreibt:

"Kraftfahrzeuge über 60 PS und in anderer Farbe als weiß können leider ab dem 1.1.2017 nicht mehr zugelassen werden."

Bückst du dich dann bis du mit den Fingern unter den Füßen bist?

Meine Waffenbehörde meinte damals auch: "Rote WBKS für Sammler werden nicht mehr genehmigt". ja, ne. Is klar....:lol::lol:
 
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Naja. Du hast schon recht.

Allerdings möchte ich vorsichtig anmerken, dass es durchaus sinnvoll sein kann, dass sich die Behörde einen Eindruck verschafft, wer denn da Jagdscheine oder WBKs beantragt.
Wenn man sich so anschaut, wer mit der Waffe im Wald rumrennt, wird man immer wieder auf zweifelhafte Gestalten stoßen. Insbesondere Menschen mit Krankheiten (zum Beispiel schwere Depression) und unter Medikamenteneinfluss sind unter Umständen eine Risikogruppe genauso wie manche "Ältere". Bei vielen Medikamenten steht doch: "Vorsicht im Straßenverkehr und keine Maschinen bedienen". Da fragt man sich zurecht, ob solche Leute dann möglicherweise auf der Gesellschaftsjagd ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Ich kenne durch meinen Beruf solche Fälle: Ein schwer Depressiver oder jemand mit Alzheimer bzw. Parkinson bekommt beispielsweise keinen Tauchschein/ Tauchzeugnis mehr, aber darf noch jagen. Ist unlogisch und könnte durch eine persönliche Bewertung der UJB und ggf. amtsärzliche Vorstellung sicher je nach Einzelfall gelöst werden.


PS hier mal eine Klage und deren Ausgang

https://openjur.de/u/873832.html
 
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Denkst du die Sachbearbeiter auf der UJB können die Eignung innerhalb weniger Minuten einschätzen und nehmen die Verantwortung dafür auf sich?
Den Schuh zieht sich niemand an...
 
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Allerdings möchte ich vorsichtig anmerken, dass es durchaus sinnvoll sein kann, dass sich die Behörde einen Eindruck verschafft, wer denn da Jagdscheine oder WBKs beantragt.
NEIN! Das liegt überhaupt nicht in deren Kompetenzbereich. Oder ist Dein SB medizinisch/psychologisch ausgebildet? Ich behaupte mal kühn, dass diese das nicht sind. Und sich auf ein Urteil eines Hobbypsychologen verlassen zu müssen, habe ich keinen Bock drauf.

Wenn der Behörde Tatsachen vorliegen, die eine entsprechende Untersuchung rechtfertigen, sollen sie einen Amtsarzt konsultieren. Das ist alles gesetzlich geregelt.
 
A

anonym

Guest
Öhhhm, wo sind wir denn hier?
In welchem Staat leben wir hier denn, in dem ein Behördenmitarbeiter aufgrund eines optischen Eindrucks eine Jagdscheinverlängerung ablehnen kann und jemanden zum Amtsarzt schicken? Ode rgleich zur MPU?

*Achtung Zynismus an*
Im Dritten Reich?
Bei "Hakennase" sollte man vielleicht noch vorsorglich den Ariernachweis gleich mitbringen?

Oder in einer Bananenrepublik?
Ich nehme dann an, dass man durch Liegenlassen eines größeren Geldscheins im zu verlängernden Dokument diese Pflicht umgehen kann?

Oder in der DDR?
Die Pflicht zur Vorstellung entfällt, wenn man ein rotes Parteibuch mitschicken kann?
*Zynismus aus*

Wenn sowas bei mir passieren würde, täte es unverzüglich rauchen!
 
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Wenn man sich so anschaut, wer mit der Waffe im Wald rumrennt, wird man immer wieder auf zweifelhafte Gestalten stoßen. Insbesondere Menschen mit Krankheiten (zum Beispiel schwere Depression) und unter Medikamenteneinfluss sind unter Umständen eine Risikogruppe genauso wie manche "Ältere". Bei vielen Medikamenten steht doch: "Vorsicht im Straßenverkehr und keine Maschinen bedienen". Da fragt man sich zurecht, ob solche Leute dann möglicherweise auf der Gesellschaftsjagd ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Mal salopp gesagt, DU solltest dein jagdliches Umfeld wechseln, kein Wunder das die Dame vom WDR nicht mit dir jagen möchte. :p

Ansonsten ziemliches Unverständniss für das Bild das du hier von deinen Jagdkameraden zeichnest.
 

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