Anfrage Jagdverpachtung

Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
554
Hallo in die Runde - hätte mal eine Frage: Ist die Verwaltung (hier Stadtverwaltung, die die Jagdangelegenheiten betreut) berechtigt einem Jagdgenossen auf Anfrage zum Pachterlös die Auskunft zu verweigern und auf Durchschnittswerte zu verweisen? Hintergrund: ein Jagdgenosse mit nicht unerheblichem Grundbesitz innerhalb des betreffenden Jagdbezirks hat angefragt und bekommt von der Verwaltung keine konkreten Angaben. Darf die Verwaltung das oder hat der Fragesteller Chancen konkrete Auskünfte zu erhalten?
Besagte Verwaltung arbeitet mE nicht unbedingt neutral.....
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Sofort zum Versierten Anwalt mit Erfahrung über Verwaltungsrecht.

Und den Faden hier bitte schließen : was in der Fragestellung schon dargelegt wurde könnte schon reichen um diese Frage Räumlich und Personell zu Selektieren;

ich seh hier schon Gründe für ein Strafrechtliches Verfahren ( nicht gegen den Fragesteller !)


TM
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.005
Zur Jagdgenossenschaftsversammlung gehen und die Zahlen und den Geschäftsbericht vortragen lassen! Dann weiß man ja um die Flächengröße und Geldbewegungen Bescheid. Wenn der Vorstand oder der Geschäftsführer sich weigern sollten, dann kann man ja immer noch weitere Maßnahmen einleiten!
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.607
Andersherum gefragt: Worin bestünde denn das öffentliche Interesse, diese Auskunft NICHT zu erteilen ?

Wenn ich diese Geheimniskrämerei bei öffentlichen Einrichtungen mitbekomme, stellt sich mir immer der Kamm auf. Der interessierte Bürger soll möglichst DUMM gehalten werden, damit gar nicht erst bekannt wird, dass viele Gelder nebenher noch auf öffentlichen Konten landen und mehr oder minder sinnvolle "Projekte" verwurstet werden.

Offensichtlich wird die Jagdpacht dieser Jagdgenossenschaft ja NICHT oder nur teilweise ausgeschüttet, sonst wüsste der Jagdgenosse ja, was da bezahlt wird.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Andersherum gefragt: Worin bestünde denn das öffentliche Interesse, diese Auskunft NICHT zu erteilen ?

Wenn ich diese Geheimniskrämerei bei öffentlichen Einrichtungen mitbekomme, stellt sich mir immer der Kamm auf. Der interessierte Bürger soll möglichst DUMM gehalten werden, damit gar nicht erst bekannt wird, dass viele Gelder nebenher noch auf öffentlichen Konten landen und mehr oder minder sinnvolle "Projekte" verwurstet werden.

Offensichtlich wird die Jagdpacht dieser Jagdgenossenschaft ja NICHT oder nur teilweise ausgeschüttet, sonst wüsste der Jagdgenosse ja, was da bezahlt wird.


Schau dir die Fragestellung genau an :

Ist die Verwaltung (hier Stadtverwaltung, die die Jagdangelegenheiten betreut) berechtigt einem Jagdgenossen auf Anfrage zum Pachterlös


reicht schon; damit ist alles gesagt : Die Verwaltung und somit Rechtsgeschäfte der JG wurden von der Verwaltung übernommen; die JG ist nicht ( mehr?) Eigenständig weil kein Vorstand bestimmt werden konnte.

Frage 1 : wann wurtden die letzten Versammlungen mit Vostandswahlen einberufen ?
Frage 2: Wurde also überhaupt versucht die Eigenständigkeit der Körperschft öffentlichen Rechts " Jagdgenossenschaft" wieder Her zu stellen ?
(Wen nicht.... Dumm gelaufen für den Gemeondekämmerer... der sich die Erträge aus Grund und Boden; hier Jagdpacht; die den Eigentümern der Flächen zur Verfügung stehen; unter den Nagel gerissen hat ! )
Frage 3 : liegt hier der " Verdacht auf Veruntreuung im Amt" vor ?


TM
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.005
TM,

ich kenne Jagdgenossenschaften, die haben die Geschäftsführung an die Stadtverwaltung abgegeben, ansonsten läuft aber alles ganz normal, inklusive Genossenschaftsversammlung, Vorstandswahlen, Verwendung der Einnahmen etc.. So lange man nicht den genauen Sachverhalt kennt, erst einmal Ruhe bewahren!
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

In DEN Fällen kriegst Du aber als Jagdgenosse Auskunft! @TM hat Recht - das stinkt. EINSCHUB: WENN der Sachverhalt wirklich so liegt wie es scheint, "Stille-Post" etc. kann manja nie ausschliessen! Kann sein, dass da jemand in der Verwaltung schlicht keine Ahnung hat was Sache ist, kann aber auch einen kriminellen Hintergrund haben, deshalb: Faden dicht, @TS: der JG soll sich nochmal an die Verwaltungsspitze wenden, wenn da nichts kommt: Anwalt + ggf. Staatsanwalt einschalten und dafür sorgen, dass man SELBER wieder eine JG herstellt.

Viele Grüße

Joe
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
TM,

ich kenne Jagdgenossenschaften, die haben die Geschäftsführung an die Stadtverwaltung abgegeben, ansonsten läuft aber alles ganz normal, inklusive Genossenschaftsversammlung, Vorstandswahlen, Verwendung der Einnahmen etc.. So lange man nicht den genauen Sachverhalt kennt, erst einmal Ruhe bewahren!

Natürlich kann eine Verwaltung die Rechtsgeschäfte der JG Übertragen bekommen... muß aber immer versuchen den Status "Eigenständigkeit" zu erhalten !

In vielen Gemeinden hat sich die Verwaltung aber neben den Rechtsgeschäften auch die Erlöse vereinnahmt und führt die Rechtsgeschäfte der JG mitunter in einer Form aus die mehr als Zweifelhaft ist ( Vergabe der Jagd ohne Mitgliederbeschluß )

Die Mentalität des Komunalen Selbstbedienung ist je weited du gen Süden kommst berüchtigt; was aber nichts an dem Rechtlichen Status ändert.

Ich kann mich noch an Pachtauflagen von Komunen erinneren die mit der Verpachtung dem Pächter auch die Entsorgung von Straßenunfallwild aufs Auge drücken wollte....

Ich hätte mit einem Gemeindedirektor der das mit mir versucht hätte den Fußboden aufgewischt : da wird Rechtswiedrig versucht unter dem Deckmantel " JG" Komunale Hoheitsaufgaben
( Verkehrssicherungspflichten auf den Straßen ) auf Dritte zu desen Lasten abzuwälzen... die Quttiung übrigens kommt wen daraus Folgeschäden ( eine weiterer Verkehsrteilnehmer fährt mit seinem Motorad über den Kadaver und Verunfallt schwer...) entstehen oder ein Angehöriger / Jagdpächter selber beim Entsorgen Verunfallt... der Komunale Haftungsausgleich kommt dafür nicht auf ( dort sind nur Namentlich bei den Gemeinden gemeldete Sozialversichtungspflichtige Angestellte erfast) ; ebensowenig die jagdliche Berufsgenossenschaft ( keine Wahlmöglichkeit da Vertraglich Verpflichtet; aber auch keine Jagdausübung da hier die Verkehrssicherungspflicht für die Straße im Vordergrund steht)...

In diese Melodie von einigen Pfeifenköpfen der Komunalen Selbstherlichkeit past dann auch die Auskunftsverweigerung gegen Berechtigte Jagdgenossen...

TM
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Apr 2013
Beiträge
703
Morgen alle zusammen!!!
Ich weiß nicht ob ich hier so richtig bin, probiers einfach mal!
Gibt es für eine Jagdbewerbung (also will Pächter werden) so etwas wie einen Vordruck! Also ein Formular!

Viele Grüße aus Franken!;-)
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
reicht schon; damit ist alles gesagt : Die Verwaltung und somit Rechtsgeschäfte der JG wurden von der Verwaltung übernommen; die JG ist nicht ( mehr?) Eigenständig weil kein Vorstand bestimmt werden konnte.
...
Frage 2: Wurde also überhaupt versucht die Eigenständigkeit der Körperschft öffentlichen Rechts " Jagdgenossenschaft" wieder Her zu stellen ?
Das halte ich für schlicht und ergreifend falsch!
Bitte Rechtsgrundlage nennen!

Bloß weil sich keiner zum Jagdvorsteher wählen lässt geht eine JGschaft nicht unter!
Solange kein Jagdvorsteher gewählt wird ist der Gemeindevorstand (i.d.R. der Bürgermeister) autom. Jagdvorsteher; dass er dessen Aufgaben von einem Verwaltungsmitarbeiter erledigen lässt ändert daran nichts.
Insofern erübrigt sich auch Frage 2:
Was nicht untergegangen ist braucht auch nicht wieder hergestellt zu werden.

Sollte das in einem LJG abgeändert sein bitte ich um Angabe der Quelle.
In B.-W. haben sich wohl einige Kommunen das Jagdrecht unter den Nagel gerissen, indem sie für Katasterauszüge horrende Gebühren verlangen würden.
Da diese Info von einem diesbezüglich gut informierten Foristen stammt (irgend so'n italienischer Kracher) zweifle ich das nicht an.


Frage 1 : wann wurtden die letzten Versammlungen mit Vostandswahlen einberufen ?
DAS ist eine durchaus berechtigte Frage.


(Wen nicht.... Dumm gelaufen für den Gemeondekämmerer... der sich die Erträge aus Grund und Boden; hier Jagdpacht; die den Eigentümern der Flächen zur Verfügung stehen; unter den Nagel gerissen hat ! )
Frage 3 : liegt hier der " Verdacht auf Veruntreuung im Amt" vor ?
Auch das sehe ich ähnlich, allerdings ...
Wenn der Beschluss gefasst wurde (doppelte Mehrheit) die Einnahmen der Gemeindekasse zuzuführen, dann sind alle, die nicht dagegen gestimmt oder (bei Abwesenheit) fristgerecht widersprochen haben daran gebunden.
Dass man als "gewiefter" Verwaltungschef die Verwaltungskosten der JG hochtreiben kann ist auch klar.


WaiHei
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Natürlich kann eine Verwaltung die Rechtsgeschäfte der JG Übertragen bekommen... muß aber immer versuchen den Status "Eigenständigkeit" zu erhalten !
Die JG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie geht erst unter, wenn der GJB untergeht!


In vielen Gemeinden hat sich die Verwaltung aber neben den Rechtsgeschäften auch die Erlöse vereinnahmt und führt die Rechtsgeschäfte der JG mitunter in einer Form aus die mehr als Zweifelhaft ist ( Vergabe der Jagd ohne Mitgliederbeschluß )
Braucht es für die Verpachtung zwingend einen Mitgliederbeschluss?
Wenn die JGschafts-Satzung eindeutig regelt wie zu vergeben ist, dann braucht man m.E. keinen Mitgliederbeschluss mehr:
Steht da eindeutig "Höchstgebot" wozu dann noch abstimmen?
Steht da eindeutig "Höchstgebot unter den JGn" wozu dann noch abstimmen?
Steht da "nicht ans Höchstgebot gebunden" oder "freihändige Vergabe" sieht das anders aus.
Wurde einmal beschlossen (doppelte Mehrheit) "Die Vergabe wird der Gemeindeverwaltung übertragen." könnte auch das rechtmäßig sein.


Die Mentalität des Komunalen Selbstbedienung ist je weited du gen Süden kommst berüchtigt; was aber nichts an dem Rechtlichen Status ändert.
Aber im Norden ist immer alles in bester Ordnung?
Könnte es sein, dass Du auf dem "nördlichen Auge" etwas blind bist?
Die Bayern z.B. behaupten auch, dass überall, außer im von weißblauen Pfählen umgrenzten Stammesreservat Chaos herrscht.


Ich kann mich noch an Pachtauflagen von Komunen erinneren die mit der Verpachtung dem Pächter auch die Entsorgung von Straßenunfallwild aufs Auge drücken wollte....

Ich hätte mit einem Gemeindedirektor der das mit mir versucht hätte den Fußboden aufgewischt : da wird Rechtswiedrig versucht unter dem Deckmantel " JG" Komunale Hoheitsaufgaben
( Verkehrssicherungspflichten auf den Straßen ) auf Dritte zu desen Lasten abzuwälzen...
Du willst die arme Putzfrau arbeitslos machen? :unbelievable:

Wieso sollte es nicht möglich sein dem Pächter die Entsorgung von Straßenunfallwild zu übertragen?
Wer war noch mal für den Wildschadensersatz zuständig?
Und wem wurde das jahrzehntelang von wem auf's Auge gedrückt?

Wer das unterschreibt sollte sich das vorher gut überlegen, aber nicht hinterher jammern!
Pacta sund servanda!


die Quttiung übrigens kommt wen daraus Folgeschäden ( eine weiterer Verkehsrteilnehmer fährt mit seinem Motorad über den Kadaver und Verunfallt schwer...) entstehen oder ein Angehöriger / Jagdpächter selber beim Entsorgen Verunfallt... der Komunale Haftungsausgleich kommt dafür nicht auf ( dort sind nur Namentlich bei den Gemeinden gemeldete Sozialversichtungspflichtige Angestellte erfast) ;
DAS ist allerdings ein Problem.


ebensowenig die jagdliche Berufsgenossenschaft ( keine Wahlmöglichkeit da Vertraglich Verpflichtet; aber auch keine Jagdausübung da hier die Verkehrssicherungspflicht für die Straße im Vordergrund steht)...
Gibt's dazu entsprechende Quellen?


WaiHei
 
Registriert
24 Jul 2014
Beiträge
20
Ich finde es echt toll, was durch manche Personen aufgrund so einer unklaren Fragestellung aus einem solchen Beitrag gemacht wird!

Vielleicht sollte erstmal geklärt werden, was die Stadtverwaltung, die die Jagdangelegenheiten betreut, eigentlich ist???

Stattdessen muss sofort ein versierter Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht her, weil der Gemeindekämmerer sich die Einnahmen der Jagdgenossenschaft unter den Nagel reißt, keine Genossenschaftsversammlung einberufen wird, Gründe für ein strafrechtliches Verfahren bestehen,...

Rechtswidrig schreibt man übrigens nicht mit "ie"!

Wo steht dazu irgendwas in dem Sachverhalt? Das ist eigentlich alles nur an den Haaren herbeigezogener Blödsinn über den hier diskutiert wird.

Ist die Stadtverwaltung, die die Jagdangelegenheiten betreut, der Notvorstand der Jagdgenossenschaft, mit der Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft beauftragt, die untere Jagdbehörde, oder was? Oder hat die Stadtverwaltung vielleicht rechtlich gar keine Zuständigkeit, weil diese die Jagdangelegenheiten nur betreut?

Gibt es vielleicht neben dieser Stadtverwaltung eine Jagdgenossenschaft mit einem Jagdvorstand?
Dann hat der Jagdgenosse natürlich einen Anspruch gegenüber der Jagdgenossenschaft über die Pachterlöse, die mit der Jagdnutzung verbundenen Ausgaben, den Reinertrag und seinen flächenmäßigen Anteil am Reinertrag zu erfahren und natürlich seinen Anteil auch ausgeszahlt zu bekommen.

Dann hat der Jagdgenosse aber gegenüber dieser Stadtverwaltung keinen Anspruch auf etwaige Auskünfte, weil er diese eben durch die Jagdgenossenschaft erhalten kann. Und hierzu steht im Sachverhalt auch nicht, dass die Jagdgenossenschaft diese Auskünfte verweigert hat.

Und übrigens:
Auch wenn diese Stadtverwaltung als Notvorstand fungiert oder die Geschäftsführung für die Jagdgenossenschaft übernommen hat, geht die Jagdgenossenschaft weder unter noch geht der Haushalt der Jagdgenossenschaft in den Gemeindehaushalt über.
Die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts existiert kraft Gesetz und kann nicht durch diese Gemeindeverwaltung übernommen werden.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vielleicht aus manchen Dingen einfach raushalten.
Wer sich hier nämlich Rat holt, läuft - zumindest häufig - ins Verderben!
Das kann aber nicht im Interesse dieser Gemeinschaft und dieses Forums sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
..Die Jagdbehörde hat aus Datenschutzgründen keine gesetzliche Rechtfertigung Auskünfte über Jagdpachtpreise zu erteilen......wenn Pachtbewerber Preise erfahren wollen kann der betroffene Jagdvorsteher einer Jagdgenossenschaft Auskunft erteilen....(im übrigen: die Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes (vergleichbar Gemeinden) wollen bei der Pachtpreisgestaltung für die eigene Jagdpacht keine Einmischung von anderen Behörden!:cool: und schon gar nicht Hektarpreise aus benachbarten Jagdbezirken.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
115
Zurzeit aktive Gäste
676
Besucher gesamt
791
Oben