Natürlich kann eine Verwaltung die Rechtsgeschäfte der JG Übertragen bekommen... muß aber immer versuchen den Status "Eigenständigkeit" zu erhalten !
Die JG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie geht erst unter, wenn der GJB untergeht!
In vielen Gemeinden hat sich die Verwaltung aber neben den Rechtsgeschäften auch die Erlöse vereinnahmt und führt die Rechtsgeschäfte der JG mitunter in einer Form aus die mehr als Zweifelhaft ist ( Vergabe der Jagd ohne Mitgliederbeschluß )
Braucht es für die Verpachtung zwingend einen Mitgliederbeschluss?
Wenn die JGschafts-Satzung eindeutig regelt wie zu vergeben ist, dann braucht man m.E. keinen Mitgliederbeschluss mehr:
Steht da eindeutig "Höchstgebot" wozu dann noch abstimmen?
Steht da eindeutig "Höchstgebot unter den JGn" wozu dann noch abstimmen?
Steht da "nicht ans Höchstgebot gebunden" oder "freihändige Vergabe" sieht das anders aus.
Wurde einmal beschlossen (doppelte Mehrheit) "Die Vergabe wird der Gemeindeverwaltung übertragen."
könnte auch das rechtmäßig sein.
Die Mentalität des Komunalen Selbstbedienung ist je weited du gen Süden kommst berüchtigt; was aber nichts an dem Rechtlichen Status ändert.
Aber im Norden ist immer alles in bester Ordnung?
Könnte es sein, dass Du auf dem "nördlichen Auge" etwas blind bist?
Die Bayern z.B. behaupten auch, dass überall, außer im von weißblauen Pfählen umgrenzten Stammesreservat Chaos herrscht.
Ich kann mich noch an Pachtauflagen von Komunen erinneren die mit der Verpachtung dem Pächter auch die Entsorgung von Straßenunfallwild aufs Auge drücken wollte....
Ich hätte mit einem Gemeindedirektor der das mit mir versucht hätte den Fußboden aufgewischt : da wird Rechtswiedrig versucht unter dem Deckmantel " JG" Komunale Hoheitsaufgaben
( Verkehrssicherungspflichten auf den Straßen ) auf Dritte zu desen Lasten abzuwälzen...
Du willst die arme Putzfrau arbeitslos machen? :unbelievable:
Wieso sollte es nicht möglich sein dem Pächter die Entsorgung von Straßenunfallwild zu übertragen?
Wer war noch mal für den Wildschadensersatz zuständig?
Und wem wurde das jahrzehntelang von wem auf's Auge gedrückt?
Wer das unterschreibt sollte sich das vorher gut überlegen, aber nicht hinterher jammern!
Pacta sund servanda!
die Quttiung übrigens kommt wen daraus Folgeschäden ( eine weiterer Verkehsrteilnehmer fährt mit seinem Motorad über den Kadaver und Verunfallt schwer...) entstehen oder ein Angehöriger / Jagdpächter selber beim Entsorgen Verunfallt... der Komunale Haftungsausgleich kommt dafür nicht auf ( dort sind nur Namentlich bei den Gemeinden gemeldete Sozialversichtungspflichtige Angestellte erfast) ;
DAS ist allerdings ein Problem.
ebensowenig die jagdliche Berufsgenossenschaft ( keine Wahlmöglichkeit da Vertraglich Verpflichtet; aber auch keine Jagdausübung da hier die Verkehrssicherungspflicht für die Straße im Vordergrund steht)...
Gibt's dazu entsprechende Quellen?
WaiHei