Das Prüfungszeugnis im ORIGINAL für den ersten Schein ?

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Mahlzeit Alle !

Bin mich grad mit der SB´in von der UJB am kappeln, ob Sie per Dienstanweisung / Erledigung meines Verpflichtungsbegehres (Ersterteilung Jagdschein) zwingend das Original verlangen muss oder eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie akzeptieren kann.

Ich sollte vll. erwähnen dass ich nicht nur Jungjäger sondern auch angehender Jungjurist bin.
In der Kanzlei meines Vaters möchte ich für die in den kommenden 10 Jahren zu erwartenden, massiv steigenden Zahlen von Waffen- und Jagdproblematiken ein neues Themenfeld erarbeiten.

Somit ist die Fragestellung nach einer belastbaren Quelle auch teils "berufliches Hobby".
Vor dem Amtsschimmel habe ich genetisch bedingt keine Scheu - zumal der Schimmel äusserst selten zum Rennpferd wird und in der Zeit von Klage zur Verhandlung mehr als ausreichend Zeit ist, die Thematik informativ aufzufüttern.

Kennt jemand eine entsprechende Handlungsanweisung eines Innenministers ?
Bundesland wäre primär sekundär:biggrin:

Viele Grüsse
Alexander Jung
 
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Moin!

Bin mich grad mit der SB´in von der UJB am kappeln, ob Sie per Dienstanweisung / Erledigung meines Verpflichtungsbegehres (Ersterteilung Jagdschein) zwingend das Original verlangen muss oder eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie akzeptieren kann.

Warum? Hast Du das Original nicht mehr? Und: wenn die gute SBine eine entsprechende DA vorliegen hat muss sie das Original verlangen, da sie in diesem Falle gebunden ist. Du bekommst dann einen (abschlägigen) Bescheid und wie es von da an weitergeht steht hoffentlich in Deinen Verwaltungsrechtsunterlagen ...

Ich sollte vll. erwähnen dass ich nicht nur Jungjäger sondern auch angehender Jungjurist bin.
In der Kanzlei meines Vaters möchte ich für die in den kommenden 10 Jahren zu erwartenden, massiv steigenden Zahlen von Waffen- und Jagdproblematiken ein neues Themenfeld erarbeiten.

Solltest Du den Streit mit der SB ohne Grund angefangen haben, dann bist Du IMHO auf dem besten Wege, einer dieser Anwälte zu werden, die man nicht braucht: niemand braucht Anwälte, die um des eigenen Willens wegen streiten, da kann man als Mandant nämlich oft nicht erkennen, ab wann nur noch aus Prinzip gestritten wird und wo man vielleicht anders besser zum Ziel käme. Sprich: der Anwalt stellt seine Interessen über das Wohl des Klienten ...

Somit ist die Fragestellung nach einer belastbaren Quelle auch teils "berufliches Hobby".
Vor dem Amtsschimmel habe ich genetisch bedingt keine Scheu - zumal der Schimmel äusserst selten zum Rennpferd wird und in der Zeit von Klage zur Verhandlung mehr als ausreichend Zeit ist, die Thematik informativ aufzufüttern.

Hobby? Klingt eher als suchtest Du jemanden, der Dir die Arbeit abnimmt. :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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Das Hindernis "unschlüssig" sollte für jeden examinierten Volljuristen zu nehmen sein! Sollte.
Aber dann droht da noch die Begründetheit. In unserem Fall u.U. dann doch Pulvermanns Grab!
Im im Gemälde zu bleiben.

Btw: trotz des allg. Zugangs zur freien Universität Wikipedia, einen Creifelds sollten alle Jurastudenten haben.
Macht auch im Regal ordentlich 'was her! :thumbup:

Gute N8!
 
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ich entschuldige mich für den gestrigen Thread, da war meine Erwartungshaltung jugendlich optimistisch und ich stelle fest, dass hier offensichtlich nur Eckenrutscher "zuhause" sind.
Wenn es ernst wird - uns sei es auch nur in einem verlausten Forum - kneifen 99% die Lunte ein.

Wovor habt ihr Angst - das euer SB mittels IP herausfindet, dass ihr euch an einem Systemkritischen Thema beteiligt haben und euch daraufhin das Spielzeug weggenommen wird ?

Joe, exact das habe ich vor - Burschen wie dich aus dem Dreck ziehen, wenn sie irgendwo das Maul zu voll genommen haben. Selbstverständlich sind wirtschaftliche Interessen meine Hauptintention.

Ist es eine Schmach, mit Verstand Geld zu verdienen ?
Wie machst Du das - wenn Du es machst....

Ich formuliere einfacher.
Geben ist seeliger als Nehmen.
IN KEINEM GESETZ steht etwas um die Nachweispflicht des Originalzeugnisses.
Ihr lasst euch also alle brav selbst in administrativsten Kleinigkeiten bevormunden :evil:
DAS ist ein schönes weichgezeichnetes Bild des deutschen Jägers - alle Achtung !

Auch das dümmliche Posting mit der DA - wäre im Falle der SB ein Verstoß wenn es dieses a) gäbe und b) die Dame vom Amt danach handeln würde. "Dran" wären damit derer 3.
Frau/Herr SB und die beiden Unterzeichner der DA
Sollte die DA nur von einem unterzeichnet sein - siehe oben.

Weitere Ansichten zur Sache ?
Macht jeder den Bückling, wenn der Amtsschimmel mit Sprachfehler wiehert ?

Horrideldido !
 
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Ist es eine Schmach, mit Verstand Geld zu verdienen ?

Wäre der Verstand ausreichend, bräuchtest du ja nicht hier nach Lösungen für deinen "Fall" zu fragen.

Mache erst einmal deine Examina, bevor du hier so auf die Torte haust. Für gewöhnlich sind das recht erdende Ereignisse. Insbesondere für Kandidaten, die bereits bei der Einschreibung meinen, Gottes Geschenk an die Juristerei zu sein.
 
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ich entschuldige mich für den gestrigen Thread, da war meine Erwartungshaltung jugendlich optimistisch und ich stelle fest, dass hier offensichtlich nur Eckenrutscher "zuhause" sind.
Wenn es ernst wird - uns sei es auch nur in einem verlausten Forum - kneifen 99% die Lunte ein.

Wovor habt ihr Angst - das euer SB mittels IP herausfindet, dass ihr euch an einem Systemkritischen Thema beteiligt haben und euch daraufhin das Spielzeug weggenommen wird ?

Joe, exact das habe ich vor - Burschen wie dich aus dem Dreck ziehen, wenn sie irgendwo das Maul zu voll genommen haben. Selbstverständlich sind wirtschaftliche Interessen meine Hauptintention.

Ist es eine Schmach, mit Verstand Geld zu verdienen ?
Wie machst Du das - wenn Du es machst....

Ich formuliere einfacher.
Geben ist seeliger als Nehmen.
IN KEINEM GESETZ steht etwas um die Nachweispflicht des Originalzeugnisses.
Ihr lasst euch also alle brav selbst in administrativsten Kleinigkeiten bevormunden :evil:
DAS ist ein schönes weichgezeichnetes Bild des deutschen Jägers - alle Achtung !

Auch das dümmliche Posting mit der DA - wäre im Falle der SB ein Verstoß wenn es dieses a) gäbe und b) die Dame vom Amt danach handeln würde. "Dran" wären damit derer 3.
Frau/Herr SB und die beiden Unterzeichner der DA
Sollte die DA nur von einem unterzeichnet sein - siehe oben.

Weitere Ansichten zur Sache ?
Macht jeder den Bückling, wenn der Amtsschimmel mit Sprachfehler wiehert ?

Horrideldido !


Lieber Jungjägerausgutemhause,

gestatte mir die Anmerkung, dass man in einem wirklich gutem Zuhause lernt sich entsprechend und angemessen in der Öffentlichkeit auszudrücken.

Es ist die Frage unbeantwortet wo das Original abgeblieben ist, wobei es sich ja um eine Erstausstellung handelt, also vermutlich das Prüfungsdatum nicht all zu weit zurückliegt?
 
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Die passende Antwort an den TS wäre wirklich persönlich. Oder t/drollig. Aber er kann sich sicher sein, dass die hier angesprochenen Personen von anderen, und definitiv nicht ihm, ggf die notwendige, auch anwaltliche, Hilfe bekommen. Und weil es passt: Es sind doch in allen Bundesländern die Pinguine offen, oder?
 
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kann denn Papa ausgutemHause dir da nicht viel besser helfen?

So er doch Rechtsanwalt ausgutemHause ist hat er beide Staatsexamina erfolgreich bestanden und kann dir sicher helfen.
 

tar

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Da das Amt in einem anderen Fall das Zeugnis angeblich nach 30 Jahren vernichtet hat und daraufhin nicht mehr den Jagdschein verlängern wollte, ist es nicht völlig abwegig das Original nicht aus der Hand geben zu wollen.
Ich habe mich auch mal geärgert den Sachkundenachweis damals abgegeben und jetzt nichts mehr davon in der Hand zu haben - ist zwar obsolet geworden, doch kann ich gewissermaßen die Problematik verstehen.
 
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Sollte ich mal einen Anwalt benötigen, weiß ich nun jedenfalls welchen ich nicht engagiere. Danke [emoji120]
 
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Moin!

Da das Amt in einem anderen Fall das Zeugnis angeblich nach 30 Jahren vernichtet hat und daraufhin nicht mehr den Jagdschein verlängern wollte, ist es nicht völlig abwegig das Original nicht aus der Hand geben zu wollen.

Also, meine Behörde hat mir bei Erstausstellung die Urkunde wieder mitgegen, und das ist auch schon etwas länger her ... ;-)

Der TS kann sich ansonsten wohl nur beim Architekten seines Elternhauses und den Bauausführenden bedanken, in Sachen (Aus-) Bildung hat es gewaltig gehapert. Dank Mindestlohn ist aber wohl garantiert, dass auch er nicht verhungern muss, wenn er versucht, mit seinem Verstand Geld zu verdienen. :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
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Auch beim Mindestlohn ist arbeiten angesagt,

ich denke der TS ist da noch weit von weg.;-)
 
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Früher gabs für solche Antworten eins hinter die Löffel!!

Früher war doch manches besser!!
 
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