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Moin Moin,
ich gehe gerade den Prüfungskatalog aus NRW durch. Im Bereich Jagdrecht wird gefragt, innerhalb welcher Zeit man eine Langwaffe bei der zuständigen Kreisplolizeibehörde melden muss:
A: innerhalb 1 Woche
B: innerhalb 2 Wochen
C: innerhalb 14 Tagen
hätte jetzt B und C gesagt. Richtig wäre aber nur B... das peile ich nicht ganz
ich gehe gerade den Prüfungskatalog aus NRW durch. Im Bereich Jagdrecht wird gefragt, innerhalb welcher Zeit man eine Langwaffe bei der zuständigen Kreisplolizeibehörde melden muss:
A: innerhalb 1 Woche
B: innerhalb 2 Wochen
C: innerhalb 14 Tagen
hätte jetzt B und C gesagt. Richtig wäre aber nur B... das peile ich nicht ganz