Meldung einer Langwaffe

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Moin Moin,
ich gehe gerade den Prüfungskatalog aus NRW durch. Im Bereich Jagdrecht wird gefragt, innerhalb welcher Zeit man eine Langwaffe bei der zuständigen Kreisplolizeibehörde melden muss:
A: innerhalb 1 Woche
B: innerhalb 2 Wochen
C: innerhalb 14 Tagen

hätte jetzt B und C gesagt. Richtig wäre aber nur B... das peile ich nicht ganz
 
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Moin!

Das ist eine Erklärung, die ausreicht. Falls der Unterschied zwischen B und C interessiert:

Schau mal nach, wie in NRW Fristen bemessen werden, wenn die in "Tagen" und "Wochen" angegeben werden und schau nach, ob es da Unterschiede gibt, wenn der letzte Tag der Frist z. B. ein Sonntag sein sollte - da könnte es Unterschiede geben ...

Viele Grüße

Joe
 
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Die Frist für die Waffenanmeldung, wie der Ohrenhund erwähnte, ist in § 10 Abs. 1a des Waffengesetzes geregelt:
Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen.

Da das Gesetz hier explizit von Wochen spricht, entfällt die Antwortmöglichkeit "14 Tage".
Das Waffenrecht unterliegt nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Eine abweichende Fristberechnung durch landesrechtliche Regelungen entfällt demnach.

Die Samstags-, Sonntagstags- und Feiertagsregelung, die Mohawk angesprochen hat, findest Du im § 193 BGB.

Gruß
A
 
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Die Fristen von :
14 Tagen
2 Wochen
1/2 Monat
besagen immer etwas anderes...

14 Tage bedeutet letzendlich 14 Werktage; Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
2 Wochen bedeutet 2 Kalenderwochen ; Begint die Frist auf einem Montag; endet sie auch auf dem Montag 2 Wochen später
1/2 Monat bedeutet 15 Tage....

Obwohl nach Logischen Maßstäben mit allen 3 Bezeichnungne das selbe defeniert wird; imuß mann sie Juristisch Differenzieren...
de fakto bedeutet 2 Wochen : nu aber hurtig; das ist die kürzeste Zeitdefination.


Frist 2 Wochen kann auch bedeuten : du hast nur 7 Werktage Zeit ! Karfreitag und Ostermontag sowie 2 Sonntage und 2 Sammstage sind schon weg...
da Werkelt niemand mehr in Bundesdeutschen Amtsstuben. Nimm dir dazu noch einen Tag Schnupfen; 1 Tag wo dein Cheffe sagt : heute nicht; 1 Tag weil der Sachbearbeiter Mitwochs nicht da ist... und 1 Tag weil die Post oder Overnite mit der Zustellung länger gebraucht hat... und schon bekomst du vom Amt einen Fragebogen wegen Verstoßes Gegen das Waffenmeldegesetz... weil der E-Gun-Händler als Übergangstag korrekterweise den Tag angegeben hat wo die Krachlatte in denb Versandt ging. Holt Overnit die Nachmitags ab; ist ein zusätzlicher Tag futsch.. oder du meldest eine Waffe an die du noch nicht hast; und wo du z.B die falschen Waffennummer gemeldet hast weil auf der Rechnung ( Lieferschein hast du noch nicht) ein Zahlendreher steht. Das du eigentlich noch 14 Tage Zeit hast; wo du die Waffe an den Händler zurück sendetst; spilt auch keine Rolle... eigentlich und treu den Buchstaben des Gesetzes müßtest du die Waffe innerhalb der Frist bei dir anmelden und wieder abmelden wen du über Feiertage über den Versandtweg ein Krachlatte bekommst und sie wieder zurück sendest... alles zu deinen Kosten.


Zum Thema Erben sag ich mal nix... bis du einen Erbschein in der Tasche hast; das dauert; und die ersten 14 Tage hat mann als Erbe auch andere Dinge um die Ohren... Bestatter; Termine; Kondulenzladungen; Familie; Banken; Kontovollmacht; ...

Und nimmst du die Erbmasse Fristgerecht unter deine Fittiche; kommt der Angeheiratete Neffe 4 Grades und meint dir wegen Erbunterschlagung das Leben schwer zu machen...

TM
 
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Mit Overnight hast du dich aber gründlich vertan, die 2 Wochen laufen erst, wenn du die Waffe selbst in den Händen hälst. Bei mir war mal ne Waffe von Freitag bis Mittwoch unterwegs, da ich nicht über den Versand zu Montag informiert wurde. Gekauft war die Waffe Dienstag vor Versand. Meldung des Verkaufes durch den Händler an die Behörde Donnerstag vor dem Versand. Montag bei meiner Waffenbehörde angerufen, die wussten schon, dass von mir bald was kommen sollte und ein nettes Gespräch geführt. 1. 2 Wochenfrist wie oben Beschrieben. 2. warten meine Sbine nach Eingang der Meldung des Verkäufers 3 Wochen ( verzögerungen aufgrund des Postweges usw.) bis sie eine Erinnerung rausschickt und dann nochmal eine Frist von einer Woche festsetzt. Dann wird sie nach ihrer Aussage etwas ungemütlich. Die Krankheit ist aber auch eher Fiktiv, das geht nämlich auch alles per Post und wenn es ganz knapp wird, den Antrag per Mail schicken und dann die WBK auf dem Postweg.
Ich habe auch schon mal eine Waffe wieder zurückgeschickt, da jagdlich nicht verwendbar. Anruf bei der Sbine und sie Informiert, das die Waffe am Folgetag zurückgeht, das war drei Tage vor Ablauf der Frist, damit sie weis wo die Flinte ist und alles war gut.
Nur wer mit der Behörde spricht, dem kann geholfen werden und macht dem angehenden JJ doch nicht schon vor der Prüfung solch eine Angst vor der Bürokratie und der Waffenbehörde.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Mit Overnight hast du dich aber gründlich vertan, die 2 Wochen laufen erst,

Mit Einführung des Elektronischen Melderegisters zählt der Tag wo die Waffe beim Händler abgemeldet wurde;
in diesem Fall wurde der Tag genommen wo er die Verfügung dadrüber durch Verkauf und Versandt aufgegeben hatte.

Wen dein Sachbearbeiter Großzügig ist; schließt er die Akte nach Eintragung von dir.

Wen nicht; hast du erstmal ein Problem und du wirst als Waffenrechtlich Unzuverlässig geführt.

Bei mir wurde das Ermitlungsverfahren trotz Postwarnstreik eröffnet...

Einzig und alleine weil ich Vorab tel. einer anderen Mitarbeiterein das Aversiert hatte; und sie sich eine Aktennotiz gemacht hatte ( weil sie im Urlaub gehen wollte...)
hat mich vor weiteren Schaden bewahrt.


Wen du von dir aus nicht den Kontakt zu deiner Behörde gesucht hättest; währe as evt Lustig georden.

TM
 
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Dann macht deine Behörde was falsch, im Gesetz steht ganz klar, 2 Wochen nach Erwerb. Das bedeutet nunmal , dass die Frist erst läuft, wenn ich mir die Waffe angeeignet habe. Was ja auch mit dem von mir unterschriebenem Übergabebeleg beim Versandunternehmen klar nachzuweisen ist.

Waidmannsheil
Lucas
 
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In dem Formular, das meine Kreispolizeibehörde (NRW) verwendet mit dem Titel "Anzeige Über den Erwerb von Schusswaffen", steht nebem dem Feld "Erwerbsdatum der Waffe" folgender Text "HINWEIS: Massgeblich ist das Datum an dem Sie die Waffe tatsächlich vom Überlasser erhalten haben. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen.".

Da ich den Erwerb anzeige, gehe ich davon aus, dass ich zwei Wochen Zeit habe von dem Tag an, wo der Zusteller mir die Waffe in die Hand gedrückt hat...

WMH
FB
 
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So ist es auch. Sagt meine Waffenbehörde auch ist allerdings auch NRW. Den würde aber auch ein formloser Antrag sein in dem man die relevanten Daten reinschreibt.

Waidmannsheil
Lucas
 
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und was ist der Unterschied zwischen 2 Wochen und 14 Tagen :roll:?
Volksvergackeierung.

Bye R-M
 
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Rechnerisch nix, 14 Tage steht aber nunmal nicht im Gesetz.
Ich hasse mein Ersatzhandy, in meinem vorherigen Post muss da anstelle von "sein" ein "reichen" stehen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Moin!

und was ist der Unterschied zwischen 2 Wochen und 14 Tagen :roll:?
Volksvergackeierung.

Bye R-M

Das hat @TM in Post Nr. 5 sehr klar und deutlich herausgearbeitet. Das mag für Dich keine Rolle spielen, aber versäume mal eine wichtige Frist um einen Tag, weil Dir der Unterschied nicht geläufig ist ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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.....Gekauft war die Waffe Dienstag vor Versand. Meldung des Verkaufes durch den Händler an die Behörde Donnerstag vor dem Versand. Montag bei meiner Waffenbehörde angerufen, die wussten schon, dass von mir bald was kommen sollte und ein nettes Gespräch geführt....
Waidmannsheil
Lucas

Und genau dass macht den kleinen Unterschied in der 2 Wochen Regel. Proaktiv melden und innerhalb der Frist (bzw. unverzüglich) sein Problem schildern dann sind die Leute vom Ordnungsamt die letzten die einem an den Karren fahren.

Gar nicht melden und die Frist überschreiten gibt ein "Gschmäckle" wie man bei uns Schwaben sagt.

Viele Grüße
Target
 
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Ich halte das halt wie beim Bund früher:" Melden macht frei und belastet die Vorgesetzten",oder aber auch:" Führen durch Informationsvorsprung".

Waidmannsheil
Lucas
 

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