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Was der Schadkäfer und M schreiben, zeigt schön, wie man es sich hindrehen kann, Eigentumsrechte gering zu schätzen und seine persönliche Optimierung einer Freizeitbeschäftigung als Selbstverständlichkeit hinzustellen. Zum Glück nimmt die Zahl der Eigentümer zu, die das hinterfragen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
Also, wenn Du schon persönliche Betrachtungen anstellen möchtest:
Nunja, ich schreibe es aus der Sicht eines Privatwaldbesitzers und ich jage auch vornehmlich auf privatem Grund von Freunden und der Familie.
Und jetzt kommst Du...
Du schreibst: "Zum Glück nimmt die Zahl der Eigentümer zu, die das hinterfragen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen."
Das würde ich bezweifeln.
Von der Statistik her gibt es einige Querulanten mit Kleinflächen, die das Urteil des EGMR nutzen wollen, um anderen die Jagd zu vermiesen. Denen dürfte es mit ihren paar qm wohl weniger um Eigentumsrechte gehen, sondern eher um ihre Vorstellung von Tierschutz und Jagdgegnerschaft.
Ansonsten nimmt eher die Zahl derer zu, die meinen, dass man großflächig denken, planen und handeln muss.
Nur der Staatsforst verfolgt hier und da seine eigene, ideologisierte Agenda und lügt dazu den paar inkludierten Privatwaldbesitzern in die Tasche.
Mal sehen, was bei den Kartellverfahren herauskommt - vielleicht muss der Staatsforst erst in den Wettbewerb gestellt werden, um wieder gerade zu denken...
Mindestflächen für die Jagd schützt das Eigentum und sichert die nachhaltige Jagd.
Eigentum ist ein Recht in sogenannter praktischer Konkordanz zu anderen Rechten.
Beispiel: das Eigentum an Wohnhäusern kann nur gewährleistet, ausgeübt und praktisch genutzt werden, wenn es ein Regelwerk zum Anschluss- und Benutzungszwang des Kanalsystems, zum Straßenwegen und zur Müllabfuhr etc. gibt. Und wenn der Nachbar nicht auf seinem Grund machen kann, was er will (Abstandsflächen, Immissionen etc.).
Mit anderen Worten: Eigentum muss so wenig wir möglich, aber doch soviel als nötig organisiert werden, damit wiederum die Eigentumsrechte der Nachbarn und die Interessen der Allgemeinheit nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.
Mit anderen Worten: es kann nicht jeder in seinem Schrebergarten ein Haus bauen, sämtliches Wild abschießen oder Elefanten halten.
Zwischen Eigentum, den Eigentumsrechten der Nachbarn und den sonstigen Zielen muss immer ein Ausgleich gefunden werden.
M.