3000 ha gepflegte Hochwildjagd

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Was der Schadkäfer und M schreiben, zeigt schön, wie man es sich hindrehen kann, Eigentumsrechte gering zu schätzen und seine persönliche Optimierung einer Freizeitbeschäftigung als Selbstverständlichkeit hinzustellen. Zum Glück nimmt die Zahl der Eigentümer zu, die das hinterfragen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.

Also, wenn Du schon persönliche Betrachtungen anstellen möchtest:
Nunja, ich schreibe es aus der Sicht eines Privatwaldbesitzers und ich jage auch vornehmlich auf privatem Grund von Freunden und der Familie.
Und jetzt kommst Du...

Du schreibst: "Zum Glück nimmt die Zahl der Eigentümer zu, die das hinterfragen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen."
Das würde ich bezweifeln.
Von der Statistik her gibt es einige Querulanten mit Kleinflächen, die das Urteil des EGMR nutzen wollen, um anderen die Jagd zu vermiesen. Denen dürfte es mit ihren paar qm wohl weniger um Eigentumsrechte gehen, sondern eher um ihre Vorstellung von Tierschutz und Jagdgegnerschaft.
Ansonsten nimmt eher die Zahl derer zu, die meinen, dass man großflächig denken, planen und handeln muss.
Nur der Staatsforst verfolgt hier und da seine eigene, ideologisierte Agenda und lügt dazu den paar inkludierten Privatwaldbesitzern in die Tasche.
Mal sehen, was bei den Kartellverfahren herauskommt - vielleicht muss der Staatsforst erst in den Wettbewerb gestellt werden, um wieder gerade zu denken...

Mindestflächen für die Jagd schützt das Eigentum und sichert die nachhaltige Jagd.
Eigentum ist ein Recht in sogenannter praktischer Konkordanz zu anderen Rechten.
Beispiel: das Eigentum an Wohnhäusern kann nur gewährleistet, ausgeübt und praktisch genutzt werden, wenn es ein Regelwerk zum Anschluss- und Benutzungszwang des Kanalsystems, zum Straßenwegen und zur Müllabfuhr etc. gibt. Und wenn der Nachbar nicht auf seinem Grund machen kann, was er will (Abstandsflächen, Immissionen etc.).
Mit anderen Worten: Eigentum muss so wenig wir möglich, aber doch soviel als nötig organisiert werden, damit wiederum die Eigentumsrechte der Nachbarn und die Interessen der Allgemeinheit nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.
Mit anderen Worten: es kann nicht jeder in seinem Schrebergarten ein Haus bauen, sämtliches Wild abschießen oder Elefanten halten.
Zwischen Eigentum, den Eigentumsrechten der Nachbarn und den sonstigen Zielen muss immer ein Ausgleich gefunden werden.

M.
 
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Wie immer, wenn Dir nix Sachliches mehr einfällt, wird´s persönlich, das deutet aber sehr schön auf die Endlichkeit Deiner Argumentation hin!

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass das Recht des einen Grundeigentümers, mit seinem Eigentum das zu machen, was er/sie will, genau dort endet, wo das Recht des anderen beginnt. Und je kleiner die Fläche wird, für die der Grundeigentümer seinen Teil der Verantwortung selbst tragen darf, desto schneller endet eben sein Recht dies zu tun - genau an seinen Außengrenzen nämlich!

Das Recht des jeweiligen Nachbarn jedoch zu missachten, nur weil dieser in dieser oder jener Frage anderer Ansicht ist, andere (jagdliche oder forstliche) Ziele verfolgt, habe ich als "a-sozial", M. als "Kommunismus" bezeichnet.

Endlich scheint mir eher etwas anderes...

Bzgl. der Absätze 2 und 3 will ich Dir aber ausdrücklich Recht geben. Leider wird das in Jägerkreisen oft nur dann unterstützt, wenn es um die Sau geht.
 
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Also, wenn Du schon persönliche Betrachtungen anstellen möchtest:
Nunja, ich schreibe es aus der Sicht eines Privatwaldbesitzers und ich jage auch vornehmlich auf privatem Grund von Freunden und der Familie.
Und jetzt kommst Du...

Da gibt es doch keinen Widerspruch. Wenn der Eigentümer das so will und kein Nachbar berechtigten Anlass für eine Beschwerde hat, dann ist doch alles bestens. Ist eine Frage der Zielsetzung. Ich kenne viele Waldeigentümer, die wollen mit dem Wald Geld verdienen und kein Hegeparadies. Und das ist eben auch eine berechtigte Zielsetzung.

Du schreibst: "Zum Glück nimmt die Zahl der Eigentümer zu, die das hinterfragen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen."
Das würde ich bezweifeln.

Nun, hier im Land ist das so.

Von der Statistik her gibt es einige Querulanten mit Kleinflächen, die das Urteil des EGMR nutzen wollen, um anderen die Jagd zu vermiesen. Denen dürfte es mit ihren paar qm wohl weniger um Eigentumsrechte gehen, sondern eher um ihre Vorstellung von Tierschutz und Jagdgegnerschaft.

Ja. Habe ich auch nie anders behauptet. Es ging bisher um Eigentümer, die ihr Jagdrecht selbst nutzen wollen oder es jemand anders geben wollen, als die Mehrheit der Jagdgenossenschaft.

Ansonsten nimmt eher die Zahl derer zu, die meinen, dass man großflächig denken, planen und handeln muss.
Nur der Staatsforst verfolgt hier und da seine eigene, ideologisierte Agenda und lügt dazu den paar inkludierten Privatwaldbesitzern in die Tasche.
Mal sehen, was bei den Kartellverfahren herauskommt - vielleicht muss der Staatsforst erst in den Wettbewerb gestellt werden, um wieder gerade zu denken...

Was der Staatsforst macht oder nicht macht, ist mir egal. Ich würde als Staatsforst überhaupt nichts verpachten, sondern alles großflächig als Regiejagd mit einer Vielzahl von bezahlbaren Jagderlaubnisscheinen umtreiben. Für viele Jäger eine bezahlbare Jagdmöglichkeit mit überschaubarem Risiko.
Und zum Thema "Kartell": da bist Du nicht ganz auf Ballhöhe. Was der Staat mit seinem Staatswald macht, bleibt ihm überlassen. Es wird so sein, dass er zukünftig nicht für andere Waldeigentümer subventionierte Dienstleistungen anbieten darf. Ist aus meiner Sicht auch in Ordnung. Da das Personal in BW aber weitgehend an die Landkreise abgebeben ist, juckt es ForstBW recht wenig, was die Landkreise wohl mit überzähligem Personal anstellen.


Mindestflächen für die Jagd schützt das Eigentum und sichert die nachhaltige Jagd.
Eigentum ist ein Recht in sogenannter praktischer Konkordanz zu anderen Rechten.
Beispiel: das Eigentum an Wohnhäusern kann nur gewährleistet, ausgeübt und praktisch genutzt werden, wenn es ein Regelwerk zum Anschluss- und Benutzungszwang des Kanalsystems, zum Straßenwegen und zur Müllabfuhr etc. gibt. Und wenn der Nachbar nicht auf seinem Grund machen kann, was er will (Abstandsflächen, Immissionen etc.).
Mit anderen Worten: Eigentum muss so wenig wir möglich, aber doch soviel als nötig organisiert werden, damit wiederum die Eigentumsrechte der Nachbarn und die Interessen der Allgemeinheit nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.
Mit anderen Worten: es kann nicht jeder in seinem Schrebergarten ein Haus bauen, sämtliches Wild abschießen oder Elefanten halten.
Zwischen Eigentum, den Eigentumsrechten der Nachbarn und den sonstigen Zielen muss immer ein Ausgleich gefunden werden.

M.

Alles schön und gut, aber kann bzgl. Mindestflächen, die dafür erforderlich sind, verschiedene Meinungen haben. Und aus meiner Sicht, persönlich trifft mich das gar nicht, bedeutet die 75 ha Mindestfläche, dass eine große Zahl von privaten Waldeigentümern bzgl. eines wesentlichen Einflussfaktors auf den Waldbau entrechtet sind.
 
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Moin!

Alles schön und gut, aber kann bzgl. Mindestflächen, die dafür erforderlich sind, verschiedene Meinungen haben. Und aus meiner Sicht, persönlich trifft mich das gar nicht, bedeutet die 75 ha Mindestfläche, dass eine große Zahl von privaten Waldeigentümern bzgl. eines wesentlichen Einflussfaktors auf den Waldbau entrechtet sind.

Nein, sind sie nicht bzw. die Einschränkung hat einen guten Grund. Wenn sie in bestimmten Gegenden den A.. nicht hochkriegen und sich als JG von der Kommune vertreten lassen ... :roll: Ansonsten haben sie ein Mitspracherecht und immer, wenn Aspekte betroffen sind, die großräumiger wirken (wie Populationen von Wirbeltieren), stößt das Recht des Einzelnen eher an Grenzen. Als extremes Beispiel: Ich darf auch nicht zur Fluglärmbekämpfung die Flieger über MEINEM Grundstück abschiessen, selbst die Stadt VS darf das nicht. Sie und ich müssen uns anders engagieren, damit man zu einem vernünftigen Ausgleich kommt.

Viele Grüße

Joe
 
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Endlich scheint mir eher etwas anderes...

Bzgl. der Absätze 2 und 3 will ich Dir aber ausdrücklich Recht geben. Leider wird das in Jägerkreisen oft nur dann unterstützt, wenn es um die Sau geht.


Noch einmal, dieses einschränkende "leider" steht Dir gar nicht zu, weder rechtlich, noch "moralisch"! Zumindest so lange nicht, wie DU DICH so verhement auf DEIN Recht berufst, kannst Du es höchstens für Dich denken!
 
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Noch einmal, dieses einschränkende "leider" steht Dir gar nicht zu, weder rechtlich, noch "moralisch"! Zumindest so lange nicht, wie DU DICH so verhement auf DEIN Recht berufst, kannst Du es höchstens für Dich denken!

Was mir zusteht oder nicht, hängt nicht von Dir ab. Ich erlaube mir auch keine Ratschläge an Dich, was Dir zustehen könnte oder was nicht. Deshalb bleibt es bei dem "leider".
 

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