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Ich hab´s bisher so erlebt, dass unentgeldliche BGS dann ausgestellt werden, wenn die erlaubte Zahl der entgeldlichen BGS (die m.W. auch bei der UJB angegeben werden müssen, um auf die 1000h ha Regelung eingetragen zu werden) im Revier überschritten werden würde. Damit trotzdem Kohle reinkommt, werden dann Hegebeiträge vereinbart, ohne Quittung selbstverständlich:biggrin:. Feste Abschussvereinbarungen werden dann eingetragen und die Scheine sind befristet. Soweit meine Erfahrungen.
Beste Grüße Klinkhamer
Also Lug und Trug bei zuverlässigen Personen....