Wo Wasserstoffperoxid kaufen?

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Diese Verordnung:
Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösung
In der neuen ChemVerbotsV finden sich keine Regelungen zur Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösungen. Damit gelten für die Abgabe dieser Chemikalie an private Endverbraucher die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 98/2013, wonach das Inverkehrbringen von Wasserstoffperoxid-Lösung über 12 Prozent und auch von Gemischen, die mehr als 12 Prozent Wasserstoffperoxid enthalten, verboten ist. Hintergrund dieser Verschärfung ist die missbräuchliche Verwendung von Wasserstoffperoxid für die Herstellung von Triaceton-triperoxid (TATP), einem Sprengstoff, der in der Terrorszene Verwendung findet.
Gilt seit dem 27.Januar 2017 für öffentliche Apotheken. Es liegt nun an den Inhabern wie sie privaten Endverbraucher definieren. Ein Jäger kann auch ein gewerblicher Kunde sein. Weißt er dies durch seinen Jagdschein aus ...
Denke es liegt jetzt am einzelnen Apotheker wie er diese Vorschrift auslegt.
Grüße Günter
 
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Also im BGB ist Verbrauche schon definiert: Paragraph 13:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


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[emoji848][emoji15] ich stehe grad echt auf dem Schlauch...
Ich vermute die Tendenz geht in Richtung Leder-Verwerter? (Gewerblich?)


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Kleingewerbetreibender? In Richtung Trophäe?


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:lol: Lederverwerter, in der Praxis sieht es doch so aus, wo kein Kläger da kein Richter. Wir werden regelmäßig vom Pharmazierat kontrolliert , solange er die Kontrolle über das Abgabeverhalten der einzelnen Apotheke nicht auf seinem Zettel hat wird auch nichts passieren. Wird allerdings festgestellt das H2O2 Verwendung zum Bau einer Bombe fand und dies aus bestimmten Apotheken stammt, müssen die sich, bzw. der Inhaber/Leiter warm anziehen. Deshalb ist es denke ich jedem Apotheker selbst überlassen wie er dies handhabt.

Grüße Günter
 
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nun, ich möchte natürlich keinen Aphotheker in Erklärungsnot bringen, und wenn ich in einem meiner Gewerbebetriebe z.b. Autoservice Leder damit reinigen oder bleichen kann;-).
Dann sind alle Vorschrften befriedigt:lol:. Welche Verwendung gibt´s
sonst noch für das Zeug?

p.S: Es ist schade das man sich in unserem Land Ausreden für ein einfaches, berechtigtes Interesse einfallen lassen muß.:evil:
 
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Horrido ,...damit macht ihr euch alle verdächtig :cool:,....nur noch mit Bedürfnis , Prüfung persönlicher und fachlicher Eignung.....zum Bleichen nehme ich Wäschebleiche auf Chlorbasis ,....dauert halt etwas länger , aber so mache ich mich nicht unbedingt verdächtiger wie ich als legaler Waffenbesitzer ohnehin schon bin .....:lol::lol::lol: Grüße + WMH , Olli
 
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Quatsch!!!


Du hast vielleicht eine Aushilfe gefragt! Es ist definitiv so dass nur noch 12% H2O2 abgegeben werden darf. Bei Missachtung drohen massive Geldstrafen. Forstbetriebe dürfe weiterhin 30% kaufen. Der Jagdschein reicht zum Erwerb nicht!


Ob
quatsch oder nicht kann ich nicht beurteilen. Kann nur das wiedergeben was sie mir auf nachfrage geantwortet hat!

Was aber definitiv Quatsch ist, ist das ich mit ner Aushilfe gesprochen habe. Ich kenne meine Apothekerin!
 
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Bockjagd steht bevor :biggrin: Wasserstoffperoxid wird bestimmt knapp. Ich habe gesucht und gefunden...
Chemikalienverbotsordnung vom Januar 2017
Sollte sich die Apotheke sträuben und es besteht keinerlei Möglichkeit den Stoff woanders zu beziehen, ruhig die Apotheke auf diese Verordnung hinweisen. Hier sind Jäger explizit erwähnt.

Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösung

In der neuen ChemVerbotsV finden sich keine Regelungen zur Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösungen. Damit gelten für die Abgabe dieser Chemikalie an private Endverbraucher die Vorgabe der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 , wonach ......... veboten ist. Dann bla bla wieso und warum ....
Die Abgabe von Wasserstoffperoxid-Lösungen über 12% an berufliche Verwender ist zulässig, sofern die berufliche oder gewerbliche Verwendung im jeweiligen Einzelfall plausibel gemacht werden kann. Spezielle Regelungen über den Nachweis der beruflichen oder gewerblichen Verwendung bestehen dabei nicht. Wasserstoffperoxid-Lösung über 12% wird u.a. zum Bleichen von Geweihen und Gehörnen verwendet. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Inneren kann das Bleichen von Geweihen eine berufliche Tätigkeit im Rahmen des Jägerberufs sein, wenn der Jäger diese Tätigkeit für den Dienstherren ausführt.


Da die Apotheke keinen Nachweis über die berufliche oder gewerbliche Verwendung führen muss, sollte der Jagdschein ausreichen. Wir werden dies auf jeden Fall so handhaben.

Grüße Günter
 

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