Ja aber nicht mehr lange, mittlerweile spricht sich auch in den letzten Apoteken rum das H2O2 >12% nur an Gewerbetreibende mit Angabe des Verwendungszwecks abgegeben werden darf:sad:
Ist an sich erstmal kein Gewerbe...Genau, Jagdgewerbe - deshalb auch die Vorlage des Scheins.
... der EU sei Dank.
@tar
Es zählt der Gewerbeschein, nicht der Jagdschein.
Hallo,
hat jemand einen Shop oder Lieferanten wo ich Wasserstoffperoxid 30% in Kleinmengen (max. 5Liter Kanister) beziehen kann.
Bisher habe ich nur Shops gefunden mit immens hohen Lieferkosten oder Mindestbestellwert. Mein eigentlicher Chemielieferant hat es nicht im Sortiment. Meine Apotheke verkauft mir nix.
Passender Gewerbeschein ist vorhanden.
Vola, wenn passender Gewerbeschein vorhanden:
https://hoefer-shop.de/technische-c...sserstoffperoxid-35-nur-fuer-geschaeftskunden
ABER, derzeit wirst Du Pech bei alles Stoffen habe, die Einsatz als Desinfektionsmittel haben. Sold out.
(Ebenso: Ethanol, IPA, ...)
Vielleicht hat er vergessen, die Apothekerin anzulächeln - mit sehr gelben Raucherzähnen. Dann gibt sie freiwillig auch größere Gebinde raus. Bei uns hier z.Z. bis 200ml/30% kein Problem. Mehr brauche ich auch nicht, um Geweihe zu "weißen".Warum verkauft ihm die Apotheke denn nichts?
Ich hab gestern 2 drums gekauft
Gewerbeschein alleine langt nicht. Passende Endverbleibserklärung muss auch vorliegen.
Wir sind als Firma da selber seit langem Kunde.
Frei erhältliche Konzentration liegt bei max.11,9 %.