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Tach,
das Ganze ist nicht so kompliziert, wie es scheint. Die Apotheken geben 30%igen Wasserstoffperoxid natürlich ab. Man muss nur eine Endverbleibserklärung unterschreiben und bezahlen. Es schadet auch nicht, wenn man sagt, was man damit möchte.
Mir ist es ehrlich gesagt zunehmend lästig, sich ständig für sein Handwerk zu rechtfertigen oder zu glauben, man mache sich durch den Kauf von Wasserstoffperoxid verdächtig.
.......
Du musst dich ja nicht für dein Handwerk rechtfertigen.
Endverbleibserklärungen werden immer bei sog. "Dual Use" Produkten zwingen erforderlich. Das auch unabhängig von der Industrie oder Handwerk. Diese "Dual Use" Produkte können immer zum einen für "friedliche" Zwecke - hier als Bleichmittel - Verwendung finden, oder aber zur Herstellung unschöner Dinge. Im gewerblichen Rahmen erklärt man auch das man diese Produkte nicht exportiert. Das ganze, auch abgegebene Mengen, werden behördlich kontrolliert. Fällt man bei einer solchen Kontrolle negativ auf hat man als Gewerbetreibender ein richtiges Problem. Wenn ein Apotheker eine gewisse Konzentration nicht abgeben will, scheut er nur den Aufwand
Ich will nur damit sagen, dass da nichts weg zu diskutieren ist. Das Ganze dient nicht dazu uns Jäger zu schikanieren.
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