Editorial Wild und Hund 1/2017
Von Heiko Hornung Chefredakteur
Auszug:
>>Viel wird in diesem Jahr von Problemwölfen gesprochen werden. Der Ruf nach Obergrenzen ist jetzt schon laut. Aber es ist auch ein Irrtum zu glauben, dass sich der Wolf im Jagdrecht mit einer Schusszeit schnell regulieren ließe. Die Erlegung vom Ansitz ist eher ein Zufall, der Ansitz am Luder schwierig. Es bräuchte professionelle Jäger, die ihm revierübergreifend nachstellen und großflächig handeln. Wie das bei den derzeitigen kleinen Revieren funktionieren soll ist mir schleierhaft. Im Jagdrecht könnte er vielmehr das Reviersystem und die Jagd selbst infrage stellen.
Er wird im Jagdrecht zum Trojaner, indem er das Regulierungsdogma der Jäger erschüttert. Das würde denen, die derzeit die Hand über ihn halten, vermutlich gefallen.<<
Um die Von Hornung beschriebene Wirkung zu entfalten muss weder der Wolf, noch sonst ein dem Naturschutz unterstehendes Tier, ins Jagdrecht auf genommen werden. Bei jeder Form von Regulierung, insbesondere bei den Großprädatoren, stößt das Reviersystem an seine Grenzen. Dies dürfte mit eines der Hautmotive, neben der Hoffnung auf eine erhebliche Reduzierung der forstlichen Schäden, für die massive Beförderung der Wiederansiedlung der Großprädatoren durch die Forstpolitik und Forstverwaltung gewesen sein. Man kennt ja die öffentlich dargebotene Geringschätzung einiger Ministerialdirektoren für die Revierpächter.
Das berede Schweigen der Jagdverbände, lässt nach dem Totalversagen bei den letzten Jagdgesetznovellen, nicht Gutes erwarten. Diese Verbände sind durch eine lange Tradition des „jagdlichen Missbrauchs zu verhindern“ nicht mehr in der Lage zu agieren. Selbst im reagieren ist dieses Diplomatenchor aus Juristen schwerfällig wie ein Kreuzfahrtschiff im Suezkanal.
Von Heiko Hornung Chefredakteur
Auszug:
>>Viel wird in diesem Jahr von Problemwölfen gesprochen werden. Der Ruf nach Obergrenzen ist jetzt schon laut. Aber es ist auch ein Irrtum zu glauben, dass sich der Wolf im Jagdrecht mit einer Schusszeit schnell regulieren ließe. Die Erlegung vom Ansitz ist eher ein Zufall, der Ansitz am Luder schwierig. Es bräuchte professionelle Jäger, die ihm revierübergreifend nachstellen und großflächig handeln. Wie das bei den derzeitigen kleinen Revieren funktionieren soll ist mir schleierhaft. Im Jagdrecht könnte er vielmehr das Reviersystem und die Jagd selbst infrage stellen.
Er wird im Jagdrecht zum Trojaner, indem er das Regulierungsdogma der Jäger erschüttert. Das würde denen, die derzeit die Hand über ihn halten, vermutlich gefallen.<<
Um die Von Hornung beschriebene Wirkung zu entfalten muss weder der Wolf, noch sonst ein dem Naturschutz unterstehendes Tier, ins Jagdrecht auf genommen werden. Bei jeder Form von Regulierung, insbesondere bei den Großprädatoren, stößt das Reviersystem an seine Grenzen. Dies dürfte mit eines der Hautmotive, neben der Hoffnung auf eine erhebliche Reduzierung der forstlichen Schäden, für die massive Beförderung der Wiederansiedlung der Großprädatoren durch die Forstpolitik und Forstverwaltung gewesen sein. Man kennt ja die öffentlich dargebotene Geringschätzung einiger Ministerialdirektoren für die Revierpächter.
Das berede Schweigen der Jagdverbände, lässt nach dem Totalversagen bei den letzten Jagdgesetznovellen, nicht Gutes erwarten. Diese Verbände sind durch eine lange Tradition des „jagdlichen Missbrauchs zu verhindern“ nicht mehr in der Lage zu agieren. Selbst im reagieren ist dieses Diplomatenchor aus Juristen schwerfällig wie ein Kreuzfahrtschiff im Suezkanal.