3. Kurzwaffe (Walther GPS)

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Liebe Waffenrechtsexperten,

Mein Großvater hat aktuell seinen letztem Jagdschein gelöst und vermacht seine Waffen entsprechend vor Ablauf mit "warmer Hand".

Mir hat er dabei seine alte Walther GSP . 22 angedacht, die ich bei den gelegentlichen Besuchen auf dem Schießstand gerne auch nutzen würde. Das aktuelle Problem ist, dass für mich als Jäger die beiden Listenplätze bereits blockiert sind (.357 Sig und .38 Spez).

Da die Walther ja offensichtlich nicht jagdlich taugt, hatte ich auf Nachsicht des Freundlichen (Hamburg) und einen Eintrag als "Sportpistole" gehofft. Sozusagen auf kurzem Dienstweg. Leider nein, es wird dass ganze Prozedere mit ausführlicher Begründung des Sonderbedürfnisses erbeten etc.

Die Frage ist nun, ob es hier einfache Wege und Mittel gibt, zum Erfolg (Eintragung mit Munitionserwerb) zu kommen?

Beitritt im Schützenverein mag eine Option sein, allerdings bin ich beruflich aktuell viel unterwegs und werde meinen diesbezüglichen Pflichten kaum nachkommen können.

Gibt es eventuell noch andere - weniger aufwendige - Mittel/ Begründungen, um trotzdem zum Erfolg zu kommen?

Vielen Dank im Voraus,
 
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Da du die .357 für die Jagd auf SW als Backup brauchst um ggf. in den Brombeeren oder Fichten (da ist die Langwaffe zu unhandlich und das kann gefährlich werden) den Fangschuss anzutragen, brauchst du natürlich den .38 für den Stand für das günstige regelmäßige Training. Da du aber auch die Fangjagd ausübst/ausüben willst brauchst du auf jeden Fall ne .22 damit du dir den Fangkasten oder die Falle nicht kaputt schießt.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Guten Morgen,

wenn Du den Fallenjagdlehrgang hast und eine (Bedürfnis-)Bescheinigung des Landesjagdverbandes beibringst, sollte es klappen.
Einige Waffenbehörden sollen da jedoch recht rigide sein.

Eine weitere Lösung, wenn auch makaber, wäre die Weitergabe durch die kalte Hand.
Erbwaffen sollten nicht auf die anderen Bedürfnisse angerechnet werden und da du schon waffenrechtliche Erlaubnisse hast, brauchst du auch keinen Stöpsel einbauen zu lassen.


Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer
 
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anonym

Guest
Mir würde auch als erstes einfallen, dass .38 und .357 nicht geeignet sind um bei der Fallenjagd ohne Selbst- und Fremdgefährdung den Fang zu töten.
 
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Moin,

lass Dir von Deinem LJV einen Schrieb ausstellen, dass Du für das jagdliche Kurzwaffenschießen und Übungsschießen die Walther GSP in .22lfB benötigst!
Dann sollte das mit dem Eintrag auch klappen.
 
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:no: Genau das hatte ich auch probiert, eindeutige Antwort vom "Sachbearbeiter" (selbst Jäger)
Einem Jäger stehen 2 Kurzwaffen zu, eine dritte gibt es bei mir nicht- basta. :evil:
Besitze einen S&W in .357mag und eine Walther P1 9mm , wollte eine PPK in .22lfb eben für die Fallenjagd. Er meinte, verkauf die Walther. grrrrr . Mit der .375mag kannst zum üben auch .38spez schießen :sad:
Übers jagdliche Schießen, vom Schießwart Bescheinigung geholt... klappte auch nicht. grrr
Grüße Günter
P.S. warte auf neuen Sachbearbeiter ;-)
 
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Mitch war schneller:

Doppelt argumentieren: Jagdliches Wettkampfschießen und Fallenjagd.
Mit einem deiner Revolver ist man beim DJV schießen hinten dran.
 
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In Hamburg ein Ding der Unmöglichkeit. Hatten hier auch schon einen Bericht von einem HH Jäger der auch auf 22/ 7.65 geparkt war und nix Hochwild taugliches bekam.
Bezüglich Fallenjagd, Na ja da würde ich als sb auch nein sagen. Stelle ich mir ja mega vor wenn du an der falle aus dem Rucksack eine gsp ziehst.

Zum djv schießen, also wenn du das ernsthaft betreibst,würde ich im Zweifel den Weg über den Vorgesetzen suchen. Es kann nicht sein , dass es da gar keine Möglichkeit gibt.
Hatte bis jetzt folgende harte Voraussetzungs Modelle erlebt.
Mitglied in der djv Kurzwaffen Mannschaft des hegerings
Oder es wird ein bestimmtes Ergebnis auf der nächsten Landesmeister Schaft verlangt.

Aber noch am Rande , ist die gsp überhaupt zugelassen für djv schießen Wg. dem Griff und der fehlenden Sicherung? Aber da bin ich nicht auf dem neusten Stand.
 
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Welche Waffe ich nutze für die Fallenjagd ist doch dem Jäger überlassen, da ist doch erstmal das Kaliber wichtig.

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Und was soll der sb seinem Vorgesetzten erzählen wenn du dir dann an der falle mit der gsp das rechte Ei wegschießt ?
 
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Aber noch am Rande , ist die gsp überhaupt zugelassen für djv schießen Wg. dem Griff und der fehlenden Sicherung? Aber da bin ich nicht auf dem neusten Stand.

Ja ! ich hab lange mit der GSP 22 und schieße Aktuell GSP 32 noch auf keiner Meisterschaft Ärger gehabt...

evtl mußt du den unteren Handstop abschrauben .

P.S als Holster passt sehr gut das Akkuschrauberholster vom Baumarkt..... hatt auch noch kener was gesagt :)
 
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Moin,

in NRW ist die dritte Kurzwaffe für Jagdscheininhaber eher eine theoretische Sache. Anträge müssen sehr ausführlich begründet sein und sollen zusätzlich (zumindest hier) mit einer zustimmenden Stellungnahme des LJV unterlegt werden. Solche Anträge werden dann in der Regel negativ beschieden, weil meist die Darlegung nicht gelingt, daß zur Erfüllung einer jagdlichen Aufgabe die bisherigen Kurzwaffen nicht geeignet und ausreichend sind. Ein Argumentationsbeispiel aus vielen: aus einem (vorhandenen) .357 Revolver lassen sich mittels Fangschußgeber auch .22 für die Erlgegung von Raubwild in Fallen/Abfangkästen auf kurze Distanz verschiessen. Ende der Diskusssion.

Der TS kommt doch aber recht einfach aus der Sache heraus: verschieße die .38 Spec. demnächst aus Deinem .357 (was auch unter Trainingsaspekten sinnvoll erscheint) und verkaufe den zweiten Revolver. Wenn Du die Walther GSP dann eintragen lässt, hoffe darauf, daß der Sachbearbeiter niemals diesen Typ auf Wikipedia nachschlägt, denn da steht im zweiten Satz "meistverkaufte Sportpistole der Welt". Unter ungünstigen Umständen geht die Argumentation zum Widerruf der Eintragung dann so: Jagdscheininhaber haben nur ein Bedürfnis für "Jagdwaffen"... Dann stehst Du wieder im Regen.

Die wohl sinnvollste Lösung des Dilemmas wäre hier vermutlich wirklich: "from my cold, dead hands" - so traurig das dann auch ist.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Moin,
[..]

Der TS kommt doch aber recht einfach aus der Sache heraus: verschieße die .38 Spec. demnächst aus Deinem .357 (was auch unter Trainingsaspekten sinnvoll erscheint) und verkaufe den zweiten Revolver.

[...]

Glück Auf,
Schnepfenschreck.

Der TS schrieb ".357Sig" und nicht .357Mag, somit dürfte der Plan nicht funktionieren.

Ich würde wenn Abwarten keine Option ist trotz des Aufwands über das sportliche Bedürfnisprinzip gehen, ansonsten versuchen wie schon vorgeschlagen wurde tatsächlich mittels Erbscheins das zu klären. Der Grossvater kann die Waffe doch zumindest theoretisch noch weiter besitzen und verwahren?
 

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