3. Kurzwaffe (Walther GPS)

JMB

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In meiner aktiven Dienstzeit wurde viel Wert auf die Schießausbildung gelegt.
Mannscheibe auf 50 m mit der P1 war kein Problem, wurde auch "unter Maske" geschossen.

Als beim Fähnrichslehrgang der InChef kam und uns vier Fahnenjunkern die goldene Schützenschnur überreichte fiel den anderen Lehrgangsteilnehmern die Klappe runter.
"Ihr kriegt jetzt 2 Tage Sonderurlaub dafür?!"
"Nein! Wir kriegen jetzt keinen Anschiss weil wir als ROAs keine 'Goldene' geschossen haben."

Unser "Alter" legte großen Wert auf "Vorbild".

Später, beim übernächsten Kp-Chef, war das leider anders und ich habe da ab und zu Anschisse verteilen müssen, wenn sich die Ausbilder nicht genug Mühe gaben JEDEM das Treffen beizubringen.


WaiHei
 
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Quatsch!
...
Die Nachbarscheibe kann man eigentlich nur treffen, "wenn man's überhaupt nicht kann" oder die Visierung völlig verstellt ist.

WaiHei
Das war dann in meinem Fall wohl eine Kombination aus beidem. Ich hatte die P1 günstig und gut abgelagert aus dem Depot gekauft und zum ersten Mal wurde mit ihr geschossen. Trefferlage war wirklich grenzwertig und tendierte in Richtung besagter Nachbar-Scheibe. Aber wie gesagt war auch der Schützen-Häuptling später über den Streukreis an sich nicht sehr zufrieden. Er hat etwas wie zuwenig Gewicht am Lauf geäußert und mit so etwas kann man gar nicht treffen. Naja, ist halt die Einschätzung eines Sportschützens. Für den jagdlichen Gebrauch finde ich die P1 wirklich super, aber es sicherlich nicht die optimale Pistole auf dem Stand.

Zur Barras-Zeit bin ich nicht wirklich warm mit der P1 geworden, mit Revolver habe ich generell ähnliche Probleme. Ich erinnere mich noch an das obligatorische Wachschiessen. Ich und zwei andere Kerle haben mit der P1 auch die erste Wiederholung versemmelt.

Daraufhin wurden wir am nächsten Morgen zum Schiessstand gekarrt (tatsächlich wurden wir hingefahren und „durften“ einmal nicht dahin laufen) und mussten das Schiessen mit der P1 wiederholen. Ich habe es durch reinen Zufall (ohne Wurf) beim ersten Mal geschafft, der andere brauchte einen zweiten Anlauf.

Der Dritte dagegen, hat den ganzen Vormittag damit verbracht: Munitionsausgabe, Schießen und nochmal von vorn.


"Nein! Wir kriegen jetzt keinen Anschiss weil wir als ROAs keine 'Goldene' geschossen haben."

LOL unser Batterie-Chef war auch mal ganz bestürzt, dass da ein Uffz mit silberner Schnur herumspaziert.
Fazit: Die Schützenschnur gibt es nur in Gold.
 
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Vielen Dank für die zahlreichen Tipps. Kurze Rückmeldung noch zum Versuch besagte GSP als 3. Waffe eingetragen zu bekommen.

Ich habe beim Antrag sämtliche Register gezogen von sportlich schießen, Fallenjagd bis hin zu Übungszwecke etc. Ebenso viel Mühe hat man sich gegeben, das Ganze abzulehnen bzw. an unerfüllbare Bedingungen zu knüpfen. Punkte u.a.:

- Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass so wenig Waffen wie möglich im Umlauf sind
- Die 357 und der 38 sind in der gleichen Klasse, ich kann ja auch eine abgeben
- Für die Fallenjagd kann ich den 38 auch mit Reduzierhülse verwenden
- Für sportlichen Bedarf muss ich den Nachweis über eine einjährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen (innerhalb eines Monats)

Zusammenfassend, keine Chance und wohl eine Freundliche erwischt, die nicht wirklich auf unserer Seite steht.

Im Sinne des öffentlichen Interesses geht die Waffe jetzt an meine Jungjäger-Schwester. Diese hat eigentlich kein Interesse an der Waffe, aber ist dann jetzt halt auch "aufmunitioniert". So bleibt sie zumindest in der Familie.

Waidheil



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Ich verstehe diese willkürliche Begrenzung auf 2 Kw einfach nichts.
Ich kenne persönlich 4 Personen mit deutlich mehr als 10 Kurzwaffen, habe auch selbst mehr als zwei.
Aber der Weg lief immer über das sportliche Bedürfnis.

Böse Zungen behaupten eine rote ist einfacher zu bekommen als die 3te als Jäger.
 
G

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Guest
@Muchaco

So geht es natürlich auch. Meine Tochter (17) hat verg. Jahr die Jägerprüfung gemacht. Mein Sohn (16) hat sich jetzt zum Kurs angemeldet. Motivation dazu ist nicht die Steigerung der Kurzwaffenzahl in unserem Haus, ist aber ein schöner Nebeneffekt. Es muß lediglich die Volljährigkeit abgewartet werden.
 
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Vielen Dank für die zahlreichen Tipps. Kurze Rückmeldung noch zum Versuch besagte GSP als 3. Waffe eingetragen zu bekommen.

Ich habe beim Antrag sämtliche Register gezogen von sportlich schießen, Fallenjagd bis hin zu Übungszwecke etc. Ebenso viel Mühe hat man sich gegeben, das Ganze abzulehnen bzw. an unerfüllbare Bedingungen zu knüpfen. Punkte u.a.:

- Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass so wenig Waffen wie möglich im Umlauf sind
- Die 357 und der 38 sind in der gleichen Klasse, ich kann ja auch eine abgeben
- Für die Fallenjagd kann ich den 38 auch mit Reduzierhülse verwenden
- Für sportlichen Bedarf muss ich den Nachweis über eine einjährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen (innerhalb eines Monats)

Zusammenfassend, keine Chance und wohl eine Freundliche erwischt, die nicht wirklich auf unserer Seite steht.

Im Sinne des öffentlichen Interesses geht die Waffe jetzt an meine Jungjäger-Schwester. Diese hat eigentlich kein Interesse an der Waffe, aber ist dann jetzt halt auch "aufmunitioniert". So bleibt sie zumindest in der Familie.

Waidheil



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Hat sich die Behörde denn auch zum jagdsportlichen schießen geäußert? Und was da für Voraussetzungen zu erfüllen wären.
Selbst bei meiner ********* Behörde wäre das möglich, nur blöd wenn die kjv gar keine kurzwaffen Gruppe hat ^^
 
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Vielen Dank für die zahlreichen Tipps. Kurze Rückmeldung noch zum Versuch besagte GSP als 3. Waffe eingetragen zu bekommen.

Ich habe beim Antrag sämtliche Register gezogen von sportlich schießen, Fallenjagd bis hin zu Übungszwecke etc. Ebenso viel Mühe hat man sich gegeben, das Ganze abzulehnen bzw. an unerfüllbare Bedingungen zu knüpfen. Punkte u.a.:

- Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass so wenig Waffen wie möglich im Umlauf sind
- Die 357 und der 38 sind in der gleichen Klasse, ich kann ja auch eine abgeben
- Für die Fallenjagd kann ich den 38 auch mit Reduzierhülse verwenden
- Für sportlichen Bedarf muss ich den Nachweis über eine einjährige Mitgliedschaft im Verein nachweisen (innerhalb eines Monats)

Zusammenfassend, keine Chance und wohl eine Freundliche erwischt, die nicht wirklich auf unserer Seite steht.

Im Sinne des öffentlichen Interesses geht die Waffe jetzt an meine Jungjäger-Schwester. Diese hat eigentlich kein Interesse an der Waffe, aber ist dann jetzt halt auch "aufmunitioniert". So bleibt sie zumindest in der Familie.

Waidheil

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Wenn Du diese Aussagen schriftlich als offiziellen Bescheid vorliegen hast, solltest Du juristisch dagegen vorzugehen, sprich, Widerspruch einlegen und anschl. ggfs. Klage einreichen (unter Mithilfe eines im Thema stehenden Anwalts!!).

Falls die Ablehnung nur telefonisch erteilt wurde - Einfordern eines schriftlichen Bescheids und anschl. s.o.

Ich weiß nicht, ob das bei Dir zutrifft, aber ich kann nicht verstehen, warum sich viele Betroffene so einfach mit einer telefonischen Auskunft irgendeines/r mehr oder (meist) weniger kompetenten Sachbearbeiters/in "zufrieden" geben...
 
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Wenn Du diese Aussagen schriftlich als offiziellen Bescheid vorliegen hast, solltest Du juristisch dagegen vorzugehen, sprich, Widerspruch einlegen und anschl. ggfs. Klage einreichen (unter Mithilfe eines im Thema stehenden Anwalts!!).

Falls die Ablehnung nur telefonisch erteilt wurde - Einfordern eines schriftlichen Bescheids und anschl. s.o.

Ich weiß nicht, ob das bei Dir zutrifft, aber ich kann nicht verstehen, warum sich viele Betroffene so einfach mit einer telefonischen Auskunft irgendeines/r mehr oder (meist) weniger kompetenten Sachbearbeiters/in "zufrieden" geben...

Zumindest in NRW kennt man die vergangenen Entscheidungen der Ober Verwaltungsgerichte hinsichtlich KW 3 da macht klagen wenig Sinn.
Einzig das jagdsportlichen Schießen mit Bestätigung vom ljv würde ein Bedürfnis begründen wo sich bei Absage der Behörde ein Klageweg lohnt. Und meistens wird die Waffe fürs djv schießen nicht abgelehnt sondern nur an sehr hohe Hürden geknüpft , die fast keiner erfüllen kann.
 
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Einzig das jagdsportlichen Schießen mit Bestätigung vom ljv würde ein Bedürfnis begründen wo sich bei Absage der Behörde ein Klageweg lohnt. Und meistens wird die Waffe fürs djv schießen nicht abgelehnt sondern nur an sehr hohe Hürden geknüpft , die fast keiner erfüllen kann.

Unsere Waffenbehörde ist im Allgemeinen sehr genau, aber eine Bescheinigung des LJV, dass die 3. KW für das jagdliche Kurzwaffenschießen benötigt wird, reicht aus!
Weitere Hürden kenn ich keine!
 
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Unsere Waffenbehörde ist im Allgemeinen sehr genau, aber eine Bescheinigung des LJV, dass die 3. KW für das jagdliche Kurzwaffenschießen benötigt wird, reicht aus!
Weitere Hürden kenn ich keine!


Moin,

bei uns wird zusätzlich zur fundierten Befürwortung eines "anerkannten" Verbandes noch eine ausführliche Begründung verlangt, warum bereits vorhandene Kurzwaffen nicht für den künftigen Einsatz ausreichend sind. Eine hohe Hürde, wenn man ins Detail geht.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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26 Aug 2008
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Gibt es zur .357 SIG kein Wechselsystem in .22 lfB ? Das könnte ja eine Lösung sein, wenn es denn wirklich um jagdlichen Gebrauch geht.

Teddy
 

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