Waldschaden im Pachtvertrag

Registriert
31 Jan 2013
Beiträge
1.767
Moin

Wie sieht das in der Praxis aus wenn Waldschaden im Pachtvertrag vereinbart ist?

wie wird das gehandhabt und wie ist das Risiko für den Pächter einzuschätzen wenn das Revier einen normalen Rehwildbestand hat ...also Deutscher durchschnitt wenn ich es präzisieren müsste ? :lol:


Muss dann Jedes Jahr ein Gutachten erstellt werden oder nur auf Verdacht und auf was für einer Grundlage wird das dann berechnet ?


Ich bin da dankbar für jede Info weil google da kaum was ausspuckt es mich aber sehr interessiert.
 
Registriert
23 Aug 2004
Beiträge
2.834
Von 0 - mehrere 10.000 Euro ist alles dabei. Es gibt auch Reviere mit über 100.000 Euro Schaden pro Jahr. Sowas sollte aber vor Abschluss des Pachtvertrages bekannt sein. Ggf. beim Vorpächter informieren.

Welches Bundesland?
Was steht GENAU im Pachtvertrag?
Wie groß ist das Revier?
Feld-/ Waldanteil?
Was wird angebaut?
Welche Wildarten kommen vor?

Wildschaden muss vom Betroffenen Landwirt innerhalb gewisser Fristen gemeldet werden, dann wird der tatsächliche Schaden geschätzt und ggf. ersetzt.

Für jemanden, der schon ein paar Jahre dabei ist, wirkt die Frage einwenig unwissend.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Ich nehme an, der TS meint Wildschaden im Wald. Der wird je nach Pachtvertrag als ganz normaler Wildschaden angemeldet ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
7.084
Moin!

Ich nehme an, der TS meint Wildschaden im Wald. Der wird je nach Pachtvertrag als ganz normaler Wildschaden angemeldet ... :roll:

Viele Grüße

Joe

Allerdings mit abweichenden Anmeldefristen.
Waldwildschäden sind jeweils zum 01. 05. oder 01. 10. eines Jahres anzumelden.
Hierbei handelt es sich um Ausschlußfristen.
Es wird nur der Schaden zwischen dem 01. 10. und dem 30. 04. = Winterschaden bzw. zwischen dem 01. 05. und 30. 09. = Sommerschaden anerkannt und ist entsprechend zu regulieren.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.999
Allerdings mit abweichenden Anmeldefristen.
Waldwildschäden sind jeweils zum 01. 05. oder 01. 10. eines Jahres anzumelden.
Hierbei handelt es sich um Ausschlußfristen.
Es wird nur der Schaden zwischen dem 01. 10. und dem 30. 04. = Winterschaden bzw. zwischen dem 01. 05. und 30. 09. = Sommerschaden anerkannt und ist entsprechend zu regulieren.

Es empfiehlt sich, die im Wald angemeldeten Schäden genau auf ihre tatsächliche Ersatzpflichtigkeit zu prüfen. Das kann zugegebenermaßen schon etwas schwieriger werden, so dass selbst der "ehrlichste" Waldbesitzer (oder dessen Vertreter) manchmal "überfordert" ist, Terminal- und Seitentriebe durcheinander bringt, den Verbiss nicht den richtigen Verursachern zuzuordnen vermag - oder einfach alt und neu nicht auseinanderhalten kann.

Auch ist gerade in Naturverjüngungen meist völlig unklar, wie denn nun überhaupt "Schaden" zu definieren und zu insbesondere zu beziffern ist.

Ein wesentliches Problem liegt schließlich in der Tatsache, dass es praktisch keine Instanz gibt, die "Schadensmeldungen" auch nur annähernd objektiv überprüfen kann - so wie der amtlich bestellte Wildschadensschätzer im Feld eine ist.

Viele Forderungen sind daher - z.T. bis zur Unverschämtheit - vollkommen überzogen!
 
Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
554
Es ist hier wie bei allen Verträgen - genau lesen was unterschrieben wird. Und wenn darin Goldeselparagraphen drinstehen Abstand nehmen:sad:
Der Jäger ist nicht die Melkkuh .... wer dann dennoch glaubt Beständer spielen zu wollen.....:no:
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.849
Wilde Spekulationen, niemand, weiß, was im Vertragsentwurf steht, aber immer mal fest drauf auf den Waldeigentümer.
Ist es nicht so, dass der Wald der interessante Teil eines Jagdbogens ist, während man im Feld überwiegend/zunehmend nur noch Kummer hat?

Zur Frage des TS: ist es ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk oder eine Eigenjagd? Im ersteren Fall würde die JG haften, wenn der Pächter den Schaden nicht übernimmt. Wie das ausgestaltet wird, hängt von der Nachfrage nach dem Jagdbogen ab.

Die Bewertung von Wildschäden ist im Wald tatsächlich schwieriger als auf dem Feld. Auf dem Feld kann man jedes Jahr neu starten, die Umtriebszeit eines Waldes reicht von 80 - 200 Jahren, das macht die Sache komplexer.

Um die Sache praktikabel zu machen, einigt man sich auf Hauptbaumarten, deren Verbiss bewertet werden kann. Im Gegensatz zu IPSsens Behauptung schaffen es alle Förster und sicher auch die meisten Jäger, Terminalknospen zu erkennen.
Zur Bewertung von Verbiss in Naturverjüngungen hat die FVA Freiburg ein Verfahren entwickelt. Autor ist Rudi Suchant, kannst Du googeln, ob das dann genau für Deine Situation passt, musst Du prüfen.

Ein Gutachten wird immer dann erforderlich, wenn sich die Parteien nicht einigen können.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.999
Wilde Spekulationen, niemand, weiß, was im Vertragsentwurf steht, aber immer mal fest drauf auf den Waldeigentümer.

Da hier explizit nach dem Wildschaden im Wald gefragt wurde, stehen nun mal die Waldeigentümer auch im Blickpunkt. Die gleiche "Warnung" muss selbstverständlich analog auch hinsichtlich der Feld-Bewirtschafter gelten!

Ist es nicht so, dass der Wald der interessante Teil eines Jagdbogens ist, während man im Feld überwiegend/zunehmend nur noch Kummer hat?

War hier nicht die Frage! Auch nicht die Rechtmäßigkeit des Verlangens, tatsächliche Wildschäden ersetzt zu bekommen!

Zur Frage des TS: ist es ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk oder eine Eigenjagd? Im ersteren Fall würde die JG haften, wenn der Pächter den Schaden nicht übernimmt. Wie das ausgestaltet wird, hängt von der Nachfrage nach dem Jagdbogen ab.

In Eigenjagden haftet doch ebenfalls der Eigentümer, wenn er den Schadensausgleich nicht übertragen hat?!

Die Bewertung von Wildschäden ist im Wald tatsächlich schwieriger als auf dem Feld. Auf dem Feld kann man jedes Jahr neu starten, die Umtriebszeit eines Waldes reicht von 80 - 200 Jahren, das macht die Sache komplexer.

Um die Sache praktikabel zu machen, einigt man sich auf Hauptbaumarten, deren Verbiss bewertet werden kann. Im Gegensatz zu IPSsens Behauptung schaffen es alle Förster und sicher auch die meisten Jäger, Terminalknospen zu erkennen.

:lol::lol: bitte richtig lesen! Ich schrieb zunächst von "Waldbesitzern (oder dessen Vertreter)" und "manchmal"; zudem hatte ich verschiedene Fallstricke aufgelistet, so z.B. auch vom Zuordnen eines Schadens zum richtigen Verursacher - und dass spätestens hierzu sicherlich nicht "alle Förster" (und wahrscheinlich noch weniger Pächter) willens und/oder in der Lage sind, ist ja wohl kein Geheimnis!

Zur Bewertung von Verbiss in Naturverjüngungen hat die FVA Freiburg ein Verfahren entwickelt. Autor ist Rudi Suchant, kannst Du googeln, ob das dann genau für Deine Situation passt, musst Du prüfen.

Ein Gutachten wird immer dann erforderlich, wenn sich die Parteien nicht einigen können.

Es wäre, neben der vertraglichen Festlegung der Hauptbaumarten, sicherlich sinnvoll, wenn ein von beiden Seiten akzeptiertes Verfahren zur Schadensfeststellung und -bewertung als Vertragsbestandteil in den Pachtvertrag mit aufgenommen würde.
 
Registriert
31 Jan 2013
Beiträge
1.767
nein das ist nicht Sinnvoll. Sinnvoll ist sich auf so einen Unfug nicht einzulassen und so habe ich es gehalten und gesagt entweder ohne Waldschaden oder ohne mich. wollte nur nochmal Infos dazu haben weil ich nur " mach das blosnicht im Kopf hatte " aber ohne Begründung

Ich will das Revier schon haben aber nicht um jeden Preis. Wenn es nicht klappt werde ich halt Internetjäger :lol:
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Na ja, wenn Du Dich so vor der Verantwortung im Wald fürchtest kann man ja fast nur die Waldeigentümer in der Jagd beglückwünschen. :twisted:

Was spricht dagegen, ein Verfahren zur Erhebung und Bewertung zu vereinbaren und sich auch ggf. um Deckelungen etc. zu bemühen, so wie im Feld auch?

Viele Grüße

Joe
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
9
Zurzeit aktive Gäste
428
Besucher gesamt
437
Oben