Petitionen kommen und gehen. Das kann man gelassen sehen, was da petitiert wird.
Wer die Petition als Eigentümer einer Eigenjagd unterstützt und das darin geforderte lebt und seine Nachbarn damit nicht belastet: alles gut.
Wer eine Jagd pachtet oder einen Jagderlaubnisschein kauft, sollte sich das Jagdgesetz durchlesen. Da steht nicht drin, dass die persönliche Maximierung von Jagderlebnis erreicht werden soll. Neben Gesundheit und Artenvielfalt geht es um Schadensvermeidung. Das zeigt auch die Genese der Jagdgesetzgebung seit 1848. Das kann man nun schlecht finden und sich aufregen, man sei kein "Schädlingsbekämpfer". Klar ist man das a u c h. Schafft man es nicht, den Schaden auf ein Maß zu drücken, das verträglich mit den (berechtigten, nicht den überzogenen) Forderungen des Grundeigentümers ist, wird der Jäger Teil des Problemes und nicht der Lösung und vertut damit eine Chance, die Jagd zu erhalten. Nach "Jagd" kommt "Management", da muss man nur die aktuellen Entwicklungen im Kanton Zürich anschauen.
Und Stöbi hat natürlich Recht: worin liegt der Unterschied, wenn Schwarzwild in größerer Stückzahl erlegt wird, sofern Elterntiere davon ausgenommen sind? Könnte es am eigenen Geldbeutel liegen, der einem dann näher ist als die Jagdmoral? Oder was ist Krähenjagden, Tauben, Enten?
Speziell bei Rotwild, noch schlimmer bei Gams, kommt hinzu, dass jeder Kleinrevierpächter "sein Wild" im Revier binden will und die Theorie, ein lichter Schleier sei über das ganze Land möglich und dadurch mit nur geringen Schäden, ist leider nur ein Gedankenspiel.
Deshalb werde ich jede Petition pro Rotwild erst dann mittragen, wenn die Schadensthematik nicht im Sinne der Grundeigentümer gelöst ist. Es gibt Ansätze dafür im Südschwarzwald, die allerdings nur deshalb funktionieren, weil eine große zusammenhängende Staatswaldfläche im Winter zum "Stall" mutiert. Aber wenn die Gesellschaft Rotwild will, dann ist es auch angemessen, dass der Staatswald dafür benutzt wird.