Dritte KW

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Diese Frage habe ich auf mal meinem SB gestellt und der sagte: Natürlich kann der Sportschütze "Max Mustermann" dem Jäger "Max Mustermann" eine Waffe ausleihen und da es sich bei beiden um die gleiche natürliche Person handelt, bräuchte man auch keine Überlassungsbescheinigung.

So muss es heißen...

Bernd.
 
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Also einen fallenlehrgang habe ich damals zusammen mit dem Jagdschein gemacht. Vielleicht ist ja auch ein Wechselsystem eine Lösung allerdings weiß ich nicht wie es da ausschaut bei den Kimber 1911ern.... 22 lr WS gibt es auf jeden Fall aber ob es auch eines in 9 mm gibt und von welchem Hersteller .....
 
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Funk für die 1911 mal bei Holden Costum Guns in Paderborn durch, die haben sich auf das Teil spezialisiert. Die pimpen dir das Teil auch gleich noch etwas wenn du bock drauf hast. Vorbeifahren lohnt sich auf jeden Fall, dann kannst du ggf. Seine Kreationen im hauseigenen Schießstand Probeschießen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Hallo,

würden ein S&W M53 in .22Jet oder eine Remington XP-100 in .221Rem.Fireball auch unter die Rubrik ".22er KW für die Fallenjagd" fallen? :what: :biggrin:

Grüße
Sirius
 
A

anonym

Guest
Kurzwaffen sind immer mit Voreintrag auf der grünen WBK eingetragen.

Falsch !

Wenn der Sachbearbeiter nichts gegen den Erwerb hat, wird eine KW auch ohne Voreintrag eingetragen. Er hat die Waffe in der WBK meines Bekannten ausgetragen und eine Minute später in meine WBK eingetragen.

Ich weiß nicht wie Deine Sachbearbeiter sind aber ne 22. oder so dürfest du wohl mit der Begründung auf Ausführung der Fallenjagd bekommen. Oder willst Du ein größeres Kaliber?

In NRW hast Du damit wenig (keine) Chancen. O-Ton : "Verkaufen Sie eine der beiden eingetragenen KW und ich trage die .22er ein. Sie müssen sich schon entscheiden was sie wollen"

Wäre ja noch schöner wenn es für die Fuchsfalle, zusätzlich zu den beiden bereits vorhandenen KW, eine .22 Win-Mag KW eingetragen wird und für die Marderfalle eine .22 lfb KW.
 
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Hallo,

Da du kaum noch Mun bekommen kannst...

stört den Wiederlader wenig. :biggrin:
Gut, die XP-100 ist vielleicht suboptimal bei uns in Europa (Verbot der Jagd mit KW), Patronen wären aber leicht aus .222Rem. umformbar, Ladedaten hätte ich hier auch genug.

Intressant fände ich aber einen 6 oder 6,5-zölligen, "blauen" Smith & Wesson M53 in .22Jet (am besten mit etwas übermaßigem Lauf, damit auch .224er Geschosse, anstatt .222er verschossen werden können).
Hülsen fertigt Prvi, die sind aber auch aus .357Mag. umformbar.
Die .22Jet ist ja nix anderes als eine auf .222 eingewürgte .357Mag.
Beim TLM soll N110 das beste sein (bekommt man hier auch an jeder Ecke nachgeschmissen), Matritzensatz ist eine einmalige Anschaffung, Hülsenhalter paßt ja .357/.38

Wäre quasi das Gegenstück zu meinem Steyr Stutzen in 5,6x57.
Vorne rummst es wie bei ´ner Großen, hinten hast du aber das absolute "KK-feeling". :biggrin:

meine 4 "Lieblingsrevolverkaliber":

.22Jet
8mmGasser
.41Rem.Mag.
.44-40WCF

:cool: :cool: :cool:

(bei der Pistole: 7,65mmLuger, 7,63mmMauser, 9mmSteyr, 9mmMauser) ;-)


Grüße
Sirius
 
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Hallo,

würden ein S&W M53 in .22Jet oder eine Remington XP-100 in .221Rem.Fireball auch unter die Rubrik ".22er KW für die Fallenjagd" fallen? :what: :biggrin:

Grüße
Sirius

Dann achte beim Kauf des M 53 aber auf jeden Fall auf die Seriennummer und gleiche sie mit der Herstellerliste/Baujahrliste ab, denn:

[h=3]Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste[/h]Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:.....

1.2.5
mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;

Somit ist aufgrund des unendlichen Ratschlusses unseres geschätzten Gesetzgebers ein M53, dessen Modellreihe ja bis 1971 produziert wurde, verboten wenn er in den frühen Morgenstunden des 2. Januar 1970 das Werk in Springfield verlassen hat.
 
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Bezüglich "kalteHand" , kann mein Vater mir die KW nicht auch schon zu Lebzeiten vererben?
Aktuell habe ich 2 KW auf meiner Jagd wbk. Angenommen ich würde jetzt noch 2 Erbwaffen eingetragen bekommen. Darf ich die dann nur besitzen oder auch führen? Oder darf ich nur die 2 ersten jagdlich/sportlich führen?

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Du darfst doch die Waffen jetzt sogar führen, wenn sie nicht bei dir eingetragen sind.

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Jetzt hat mein 81 j vater mit gültigem Jagdschein nur langwaffen eingetragen. Ich habe mit 2 kw bereits mein limit erreicht. Angenommen ich würde die von mir gewünschte 3. Und 4. Waffe von meinem Vater erwerben lassen und würde sie auf kurz oder lang als "Erbwaffen" bei mir eintragen lassen . Wäre das nicht eine legale Möglichkeit die 2 kw begrenzung zu umgehen?

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Ruf bei der Behörde an, wie die mit KW und deren Vererbung an berechtigte verfahren. Den Hintergrund weshalb dein Vater erworben hat würde ich dabei aber unter den Tisch fallen lassen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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SB einfach mal freundlich fragen. Gibt eigentlich nur 2 Varianten: Entweder die Begründung Fallenjagd zieht oder es heisst, eine der beiden großkalibrigen Kurzwaffen muss verkauft werden.
 
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Was ist denn wenn man sich zusätzlich in einem Sportschützenverein anmeldet..? Ab wann darf man dann eigene Waffe erwerben?Welche Bedingungen gibt es da? Wäre hier über entsprechend weiterfühenden Link dankbar

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