- Registriert
- 16 Mrz 2008
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Leider habe ich nur eine österreichische Tierrechtsverordnung gefunden, keine Ahnung, ob die auf EU-Recht basiert und in Deutschland eine entsprechende Verordnung gilt.
Für ein Fasanenpärchen gilt dort : 18m2 Grundfläche bei 2,50m Höhe. Für Jungvögel gilt 1,5m2 pro Tier ab der 8. Woche, bis zur 16. Woche 3m3, bis zur 20. Woche 6m2.
Bei 3x10m kannst Du also 2 Hennen und einen Hahn halten.
PS : Wenn jemand hier im Forum eine Quelle für ein oder zwei Wildfang-Hähne hätte, am besten in Nordwestdeutschland, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar ...
Für ein Fasanenpärchen gilt dort : 18m2 Grundfläche bei 2,50m Höhe. Für Jungvögel gilt 1,5m2 pro Tier ab der 8. Woche, bis zur 16. Woche 3m3, bis zur 20. Woche 6m2.
Bei 3x10m kannst Du also 2 Hennen und einen Hahn halten.
PS : Wenn jemand hier im Forum eine Quelle für ein oder zwei Wildfang-Hähne hätte, am besten in Nordwestdeutschland, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar ...
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